Ende Mai beschloss der Bundesrat, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um sechs Monate auf anderthalb Jahre zu erhöhen. Auf den 1. Oktober senkte er zudem die Karenzfrist zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung um einen Tag. Er berücksichtigte damit, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten Zeit eingetreten war. Diese Möglichkeit wird ihm im Arbeitslosenversicherungsgesetz eingeräumt.
- Schlagworte
- Datum
- 20. September 2003
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 03.3053
- Quellen
-
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- AB NR, 2003, Beilagen, III, S. 373 f.
- AB NR, 2003, S. 1228
- Presse vom 29.5. und 20.9.03
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 03.06.2019
Aktualisiert am 03.06.2019