Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) zielte auf eine Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Dieses sollte so angepasst werden, dass Grenzgänger mit einer Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Bundesrat sprach sich gegen eine Lockerung des Wohnsitzprinzips aus, aufgrund der Gefahr, damit Anreize für einen Transplantationstourismus zu schaffen. Gegen den Willen des Bundesrates nahm jedoch der Ständerat die Motion an.

Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) verlangte eine Anpassung des Transplantationsgesetzes, so dass Grenzgänger mit Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden, wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Aufgrund der Befürchtung eines Transplantationstourismus empfahl der Bundesrat die Ablehnung der Motion, ebenso wie die Kommission des Nationalrates. Der Ständerat hingegen hatte der Motion im Vorjahr zugestimmt. Dies tat auch der Nationalrat, indem er die Motion mit 85 zu 50 Stimmen annahm.