Eine Motion Geissbühler (svp, BE) von 2007 verlangte, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass der Anbau von Hanf vor der Aussaat meldepflichtig würde. Der Nachweis, dass der Anbau nicht zum Zweck der Betäubungsmittelgewinnung erfolgt, obliegt dabei der anpflanzenden Person. Die Motion wurde vom Nationalrat als überflüssig abgelehnt, weil sie in der BMG-Revision von 2008 bereits berücksichtigt worden war.
- Mot-clés
- Date
- 3 juin 2009
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 07.3904
- Acteurs
- Sources
-
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- AB NR, 2009, S. 1007
- AB NR, 2009, S. 1007.
de Linda Rohrer
Modifié le 22.04.2016
Modifié le 22.04.2016