Der Bundesrat hiess die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zur Europakonvention gegen Doping im Sport gut. Dieses regelt insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Kontrollresultaten. Zudem können Staaten Dopingtests an ausländischen Sportlern, die sich auf ihrem Territorium befinden, durchführen. Die Welt-Antidoping-Agentur Wada darf Kontrollen in den Unterzeichnerländern vornehmen.
- Mot-clés
- Date
- 30 octobre 2003
- Type
- Relations internationales
- Sources
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- Presse vom 30.10.03.
de Marianne Benteli
Modifié le 15.04.2016
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