Der Bundesrat hiess die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zur Europakonvention gegen Doping im Sport gut. Dieses regelt insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Kontrollresultaten. Zudem können Staaten Dopingtests an ausländischen Sportlern, die sich auf ihrem Territorium befinden, durchführen. Die Welt-Antidoping-Agentur Wada darf Kontrollen in den Unterzeichnerländern vornehmen.
- Schlagworte
- Datum
- 30. Oktober 2003
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Quellen
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- Presse vom 30.10.03.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 15.04.2016
Aktualisiert am 15.04.2016