Der Bundesrat hiess die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zur Europakonvention gegen Doping im Sport gut. Dieses regelt insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Kontrollresultaten. Zudem können Staaten Dopingtests an ausländischen Sportlern, die sich auf ihrem Territorium befinden, durchführen. Die Welt-Antidoping-Agentur Wada darf Kontrollen in den Unterzeichnerländern vornehmen.

Das Parlament genehmigte diskussionslos das Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates gegen Doping. In Anbetracht des Ausmasses der Dopingproblematik hatte der Europarat eine Konvention gegen Doping angenommen, die in der Schweiz am 1. Januar 1993 in Kraft trat. Mittels des Zusatzprotokoll soll einerseits die gegenseitige Anerkennung der Dopingkontrollen vereinbart und anderseits ein verbindlicher Kontrollmechanismus verankert werden.