Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Pa.Iv. 01.426)

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Getreu seinem Versprechen nach der negativ verlaufenen Volksabstimmung von 1999 legte der Bundesrat im Sommer seine Vorschläge für einen rein obligationenrechtlich geregelten bezahlten Mutterschaftsurlaub für alle Arbeitnehmerinnen vor. Der Urlaub sollte allein von den Arbeitgebern finanziert werden und entweder je nach Dienstalter 8 bis 14 Wochen oder generell 12 Wochen dauern. Ein Lastenausgleich für Unternehmen und Branchen mit einem hohen Anteil an jungen Frauen unter den Angestellten war nicht vorgesehen.

Dossier: Création d'une assurance maternité (1989-2004)

Nur wenige Tage später präsentierten Abgeordnete der vier Bundesratsparteien (Triponez, fdp, BE – Fehr, sp, ZH – Meyer-Kälin, cvp, FR – Haller, svp, BE) ein eigenes Modell für eine über die EO finanzierte Mutterschaftsversicherung, die den erwerbstätigen Müttern während 14 Wochen 80% des Lohnes garantieren soll; im Gegenzug würde die Grundentschädigung für alle Dienstleistende in der Armee (mit Ausnahme der Rekruten) ebenfalls auf 80% des vor dem Erwerbsausfall erzielten Lohnes festgesetzt. Angesichts der beträchtlichen Reserven der EO kann bei dieser Lösung bis auf weiteres auf eine Erhöhung der Lohnabzüge zugunsten der EO verzichtet werden; eine spätere moderate Erhöhung des Beitragssatzes um ein Lohnpromill wurde nicht ausgeschlossen. Der Vorschlag wurde von Gewerbeverbandsdirektor Triponez – zwei Jahre zuvor einer der prononciertesten Gegner einer Versicherungslösung – versehen mit 108 Unterschriften in Form einer parlamentarischen Initiative im Nationalrat eingereicht.

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Die FDP, für welche schon die Abstimmung von 1999 fast zu einer Zerreissprobe geführt hatte, bekundete vorerst Mühe, sich diesem Vorschlag anzuschliessen. Obgleich zahlreiche ihrer Abgeordneten die parlamentarische Initiative unterzeichnet hatten, lehnte die Parteileitung sie ab und beschloss, ganz auf der Linie der Arbeitgeber zu fahren, die eine blosse Koordination mit dem im OR verankerten Arbeitsverbot von acht Wochen nach der Geburt als einzig akzeptable Lösung bezeichneten. Damit hatte die Geschäftsleitung aber an der Basis vorbeipolitisiert: nachdem bereits die FDP-Frauen ausgeschert waren, votierte die Delegiertenversammlung mit 176 zu 27 Stimmen für das Modell Triponez; kurz darauf schwenkte auch der Gewerbeverband, 1998/99 Co-Autor des Referendums gegen die Mutterschaftsversicherung, auf die Linie seines Direktors ein. Angesichts dieser deutlichen Signale, die erahnen liessen, dass diese Lösung im Nationalrat mehrheitsfähig sein dürfte, zog der Bundesrat sein Modell noch vor der Beratung der Initiative Triponez im Nationalrat zurück; seine Vorschläge waren in der Vernehmlassung ohnehin auf heftigen Widerstand gestossen. In der Wintersession gab die grosse Kammer praktisch diskussionslos mit 124 zu 36 Stimmen der Initiative Folge; einzig die SVP stimmte mehrheitlich dagegen.

Gleichzeitig wurden eine Motion (99.3269) des Ständerates für einen lediglich achtwöchigen Mutterschaftsurlaub sowie zwei Standesinitiativen der Kantone Genf (99.303) und Jura (00.302) abgelehnt.

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Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) für einen über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanzierten Mutterschaftsurlaub Folge gegeben und seine Fachkommission (SGK) mit der konkreten Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt. Diese sprach sich für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub für unselbständig und selbständig erwerbstätige Mütter aus, mit einem Erwerbsersatz von 80% des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Einkommens. Die Mutterschaftsentschädigung wird ins Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz aufgenommen. Parallel dazu schlug die Kommission vor, die Grundentschädigung für Dienstleistende – mit Ausnahme der Rekruten – von heute 65% auf 80% des entgehenden Verdienstes heraufzusetzen. Auch der Bundesrat unterstützte dieses Modell.

Im Plenum bekämpften der Freisinnige Wasserfallen (BE) und die SVP-Mitglieder der Kommission die Vorlage erfolglos mit zwei Nichteintretensanträgen. Sie argumentierten mit der erst drei Jahre zuvor erfolgten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung und monierten, damit werde einmal mehr der Volkswille missachtet. Die Befürworter erinnerten daran, dass die Mutterschaftsversicherung 1999 vor allem deshalb verworfen worden war, weil auch ein Teil der nichterwerbstätigen Frauen einbezogen werden und die Finanzierung über die MWSt erfolgen sollte; mit der neuen Lösung würden nur erwerbstätige Frauen berücksichtigt, welche seit jeher Beiträge in die EO einbezahlen. Zudem seien die Kosten des Modells moderat. Die Kommission bezifferte sie auf CHF 543 Mio jährlich, CHF 483 Mio. für die Mutterschaftsleistungen und CHF 60 Mio. für die Erhöhung der Entschädigung für die Dienstleistenden. Bis 2008 würden die Reserven des EO-Fonds für die Finanzierung ausreichen. Nachher müssten in zwei Schritten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von 0,3 auf 0,5 Promille angehoben werden. Um allfälligen Referendumsgelüsten gar nicht erst Nahrung zu geben, appellierte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) – mit Triponez (fdp, BE), Meyer (cvp, FR) und Haller (svp, BE) Mitinitiantin des neuerlichen Anlaufs – bereits in der Eintretensdebatte an den Rat, keinen weitergehenden Anträge zuzustimmen, da sie die Vorlage gefährden könnten.

In der Detailberatung fand Fehr Gehör, allerdings nicht bei ihrer eigenen Partei. Diese unterstützte zusammen mit den Grünen zwei Anträge Maury Pasquier (sp, GE), die einen sechzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub und den Einbezug von Adoptiveltern verlangten. Beide Anträge scheiterten mit 65 zu 57 resp. 84 zu 57 Stimmen. Abgelehnt (mit 91 zu 63 Stimmen) wurde auch ein Antrag Stahl (svp, ZH), der die Mutterschaftsversicherung auf Frauen ausweiten wollte, die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten. Wenig Verständnis fand ein Antrag Wasserfallen (fdp, BE), der dafür plädierte, auch den nichterwerbstätigen Müttern Leistungen der EO auszurichten. Da Wasserfallen 1999 die Ausdehnung auf die Nichterwerbstätigen an vorderster Front bekämpft hatte, wurde er verdächtigt, er wolle mit dem Antrag die ganze Vorlage zu Fall bringen. Nicht einmal die CVP, die dieses Anliegen 1995 in die Diskussion gebracht und wie eine Löwin dafür gekämpft hatte, mochte sich für den Antrag zu erwärmen, der mit 119 zu 33 Stimmen verworfen wurde. Engelberger (fdp, NW), der verlangte, auch die Entschädigungen für die Rekruten seien anzuheben, wurde auf eine in Zusammenhang mit „Armee XXI“ geplante EO-Revision vertröstet. Am Ende passierte die Vorlage mit 129 zu 27 Stimmen. Die Nein-Stimmen stammten von einer Mehrheit der männlichen SVP-Abgeordneten sowie von den beiden Freisinnigen Wasserfallen (BE) und Bosshard (ZH). Von der SVP stimmten die beiden Frauen Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Hassler (GR), Siegrist (AG), Joder und Weyeneth (beide BE) dafür.

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Noch bevor der Mutterschaftsurlaub im Ständerat behandelt wurde, forderte Nationalrat Blocher (svp, ZH) seine Partei zum Referendum auf. Dieses wurde im Sommer von der Delegiertenversammlung fast einstimmig beschlossen. Sukkurs erhielt die SVP von einigen rechtsfreisinnigen Parlamentariern. Der Arbeitgeberverband, der 1999 noch die Nein-Parole ausgegeben hatte, winkte nun ab; er hatte zwar aus ordnungspolitischen Gründen keine Freude an der Vorlage, bezeichnete sie aber als das kleinere Übel als eine Lösung über das OR. Vom Gewerbeverband war ebenfalls keine Unterstützung für das Referendum zu erwarten, ist doch die neue Lösung, welche vor allem die KMU entlastet, massgeblich von dessen Direktor eingebracht worden.

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In der Sommersession behandelte der Ständerat die durch eine parlamentarische Initiative des Nationalrats initiierte Revision des Erwerbsersatzgesetzes, mit welchem der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Mütter ausdehnt wird, die im Zeitpunkt der Niederkunft als Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigerwerbende im Sinn des Sozialversicherungsrechts gelten oder die im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und dafür einen Barlohn erhalten. Ihnen wird während 14 Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung gewährt, die 80% des durchschnittlichen versicherten Lohnes beträgt, welcher vor dem Verdienstausfall erzielt wurde. In seinem Eintretensvotum betonte der Sprecher der Kommission, es handle sich nicht um eine eigenständige Mutterschaftsversicherung im Sinn eines neuen Sozialversicherungszweiges, sondern es werde – mit der Finanzierung über die EO – ein bisheriges Instrument ausgebaut, weshalb die zusätzlichen Administrativkosten gering seien. Forster (fdp, SG) betonte, eine Mutterschaftsversicherung gehöre „zu den vordringlichen politischen Aufgaben“. Mehrere Rednerinnen erklärten, auch wenn das Volk dreimal entsprechende Vorlagen abgelehnt habe, so sei der Verfassungsauftrag doch nie in Frage gestellt worden.

Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen, obgleich die SVP die Vorlage als „ordnungspolitischen Sündenfall“ bezeichnete, da damit der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt werde, sowie als „Zwängerei“ gegenüber dem Ergebnis der letzten Volksabstimmung. Für die meisten erstaunlich war die Argumentation von Germann (svp, SH), er widersetze sich dem Vorschlag deshalb, weil nur die erwerbstätigen Mütter berücksichtigt würden; dabei war es 1999 gerade die SVP gewesen, welche die Mutterschaftsversicherung mit dem Argument bekämpft hatte, der Einbezug der nichterwerbstätigen Frauen sei nicht statthaft. Bei der Detailberatung versuchte Jenny (svp, GL) noch einmal, auf die Einführung eines Mutterschaftstaggelds zurückzukommen, scheiterte aber mit 30 zu 8 Stimmen deutlich. Bei den meisten Bestimmungen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an, wobei er aber die Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit, die zu einem Anspruch führt, von drei auf fünf Monate ausdehnte. In einem Punkt schuf er allerdings eine gewichtige Differenz zur grossen Kammer: Mit 25 zu 10 Stimmen folgte er dem Antrag der Kommission, die Anspruchsberechtigung auch auf Fälle von Adoption auszudehnen, allerdings in eingeschränkter Form (lediglich vier Wochen, und nur, falls das zu adoptierende Kind jünger als vier Jahre ist). Forster (fdp, SG) machte vergebens geltend, damit lege man der Vorlage unnötig Stolpersteine in den Weg, weshalb es der Nationalrat auch ausdrücklich vermieden habe, die Adoption zu berücksichtigen. Vor den Beratungen hatten auch der Initiant und die drei Initiantinnen des Modells – Triponez (fdp, BE), Haller (svp, BE), Meyer (cvp, FR) und Fehr (sp, ZH) – erfolglos an den Ständerat appelliert, das Fuder nicht zu überladen.

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Im Nationalrat wehrte sich Triponez vehement gegen einen Einbezug der Adoption. Er machte insbesondere geltend, dass – anders als bei leiblicher Geburt – im Arbeitsrecht kein Arbeitsverbot während acht Wochen nach einer Adoption bestehe. Deshalb sei die Lösung des Ständerates sowohl aus sachlichen wie auch referendumspolitischen Gründen abzulehnen. Mit 90 zu 60 Stimmen setzte er sich gegen Maury Pasquier (sp, VD) durch, welche aus Gründen der Gerechtigkeit auch den Adoptivmüttern Leistungen gewähren wollte. In der Frage der Dauer der vorgängigen Erwerbsarbeit schloss sich die grosse Kammer hingegen der kleinen an. Der Ständerat hielt im Grundsatz daran fest, dass seine Lösung bezüglich Adoption ihre Berechtigung habe, insbesondere da sie kaum mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Aus abstimmungstaktischen Überlegungen schloss er sich aber mit 21 zu 12 Stimmen dem Nationalrat an. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage im Nationalrat mit 146 zu 41 Stimmen; dagegen stimmten lediglich eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion sowie einige Rechtsfreisinnige; im Ständerat wurde sie mit 31 zu 6 Stimmen angenommen.

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Das von der SVP ergriffene Referendum gegen die Öffnung der Erwerbsersatzordnung für Frauen bei Mutterschaft, welche für (unselbständig und selbständig) erwerbstätige Frauen eine Lohnfortzahlung während 14 Wochen von 80% des letzten massgebenden Lohnes sicherstellt, beschränkt allerdings auf maximal CHF 172 pro Tag, kam trotz fehlender Unterstützung durch die Wirtschaft mit etwas über 70'000 Unterschriften zustande.

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Im Abstimmungskampf begründeten die Gegner, zu denen auch die SVP-Frauen Schweiz sowie einige rechtsbürgerliche Abweichler aus der FDP gehörten, ihre Ablehnung vor allem mit dem ordnungspolitischen Argument, dass kein weiterer Ausbau des Sozialversicherungssystems mehr erfolgen dürfe. Sie machten geltend, die Geburtskosten seien durch das KVG abgedeckt, weshalb der über 50-jährige Verfassungsauftrag zum Mutterschutz erfüllt sei. Kinder seien zudem eine Privatsache; ihre Polemik gegen die Gesetzesänderung gipfelte denn auch im Begriff der „Staatskinder“, die es zu verhindern gelte. Zudem bemängelten sie, dass lediglich erwerbstätige Mütter in den Genuss von Leistungen kämen. Letztere Begründung war besonders bemerkenswert, da die gleichen Gegner 1999 die Vorlage einer Mutterschaftsversicherung gerade deshalb bekämpft hatten, weil auch die nichterwerbstätigen Mütter einbezogen werden sollten. Die Befürworter, mit Ausnahme der SD und der Lega alle anderen Parteien, machten für ihre Unterstützung den nie eingelösten Verfassungsauftrag von 1945 geltend sowie Anliegen der Familien- und der Gleichstellungspolitik. Sie unterstrichen, dass es sich eben gerade nicht um eine neue Sozialversicherung handle, sondern um die Ausdehnung der bestehenden EO, an welche die erwerbstätigen Frauen seit jeher Lohnbeiträge bezahlen, in den allermeisten Fällen ohne je Leistungen daraus zu beziehen. Die Befürworter erhielten prominente Unterstützung von den drei früheren Bundesrätinnen Dreifuss (sp), Kopp (fdp) und Metzler (cvp), denen sich über 60 ehemalige Parlamentarierinnen anschlossen.

Uneinheitlich war die Haltung der Wirtschaft, die fünf Jahre zuvor massiv zum Scheitern einer Mutterschaftsversicherung beigetragen hatte. Der Arbeitgeberverband anerkannte zwar, dass unter dem Strich die Wirtschaft eher entlastet würde, angesichts der starken ordnungspolitischen Opposition in seinen Reihen beschloss er aber Stimmfreigabe. Economiesuisse war mehrheitlich ablehnend eingestellt, wollte sich aber nicht exponieren und gab die Stimme ebenfalls frei. Der Vorstand des Gewerbeverbandes, dessen Direktor, Pierre Triponez (fdp, BE), zusammen mit Frauen aus den anderen Bundesratsparteien die nun vorliegende Lösung initiiert hatte, stellte sich klar hinter die Vorlage, konnte aber nicht die ganze Basis um sich scharen.

In der Volksabstimmung vom 26. September wurde die Gesetzesänderung mit 55,5% Ja-Stimmen klar angenommen. Am deutlichsten stimmten die Westschweizer Kantone Waadt (81,1% Ja), Jura (79,6%), Genf (79,5%) und Neuenburg (74,7%) sowie das Tessin (66,7%) zu, am schwächsten der Kanton Appenzell Innerrhoden (26,9%), gefolgt von Schwyz (32,3%) und Glarus (34,2%). Von den 17 Städten mit mehr als 30'000 Einwohnern lehnte einzig Schaffhausen den bezahlten Mutterschaftsurlaub ab, ein deutliches Zeichen, dass im urbanen Milieu heute die Berufstätigkeit der Frauen eine Selbstverständlichkeit ist, welche auch die Einstellung zur Frage des Erwerbsersatzes geprägt hat.

Die Gesetzesänderung wird Mitte 2005 in Kraft treten und stellt grosszügigere Regelungen wie etwa im Kanton Genf nicht in Frage.


Abstimmung vom 26. September 2004

Beteiligung: 53,8%
Ja: 1'417'159 (55,5%)
Nein: 1'138'580 (44,5%)

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SP, GP, LPS, CSP, EVP, EDU, PdA; SGB, Travail.Suisse, KV Schweiz; SGV, Gastrosuisse
– Nein: SVP (2*), SD, Lega
– Stimmenthaltung: Economiesuisse, SAGV
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

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Gemäss Vox-Analyse verhalf vor allem das gegenüber 1999 veränderte Abstimmungsverhalten der Männer der Vorlage zum Durchbruch. Während in der letzten Abstimmung lediglich 41% der Männer für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub votiert hatten, waren es diesmal 61%. Der Ja-Stimmenanteil der Frauen stieg von 44 auf 52%. Mit 81% am deutlichsten nahm die Generation der 18- bis 29-Jährigen die Vorlage an. Der „Röstigraben“ brach weniger stark auf als 1999. Gleich wie damals nahm die lateinische Schweiz die Vorlage deutlich an, während die Deutschschweiz sie ablehnte, diesmal allerdings nur knapp mit 51% Nein-Stimmen (1999: 71%). Die Annäherung der Sprachregionen war darauf zurückzuführen, dass die kleinen und mittleren deutschschweizerischen Städte dem bezahlten Mutterschaftsurlaub jetzt klar zustimmten. Die Sympathisanten der SVP legten zu 86% ein Nein in die Urne, jene der SP zu 97% ein Ja. Die Anhängerschaften der FDP und CVP nahmen die Vorlage an, allerdings nicht sehr deutlich. Als Hauptmotive für die Zustimmung wurden Gründe der sozialen Gerechtigkeit, des nicht eingelösten Verfassungsauftrags und der Familienpolitik genannt.

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