Die Durchführung von Vernehmlassungen ist in der Verfassung vorgesehen und bietet dem Bundesrat die Möglichkeit, Widerstände gegen seine Vorlagen frühzeitig zu erkennen und unter Umständen zu berücksichtigen. Die gegenüber früher stark angewachsene Zahl der Vernehmlassungen führte jedoch zu Klagen der Berücksichtigten, sie seien überfordert. (Siehe dazu z.B. die Motion Keller (svp, ZH) (03.3510)) Der Bundesrat gab zu Jahresbeginn einen Entwurf für eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, welche die Durchführung dieses Konsultationsverfahrens vereinheitlichen und straffen soll. Vorgesehen ist, dass Vernehmlassungen nur noch zu Vorhaben von „grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung“ durchgeführt werden. Der Kreis der Beteiligten soll dabei gross bleiben, explizit zur Teilnahme eingeladen würden aber nur noch die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien, die Dachverbände der Interessenorganisationen und speziell interessierte Kreise. Das Echo, namentlich der vier Bundesratsparteien, fiel positiv aus. Der Gewerbeverband hingegen plädierte dafür, dass auch in Zukunft zu Vorlagen mit weitgehend technischem Gehalt (in der Regel Verordnungen) Konsultationsverfahren durchgeführt werden. Gegen Jahresende beauftragte der Bundesrat die Bundeskanzlei mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs.

Anfangs Jahr legte der Bundesrat seine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren vor. Er wich dabei nur in Details von dem im Vorjahr in die Konsultation gegebenen Vorentwurf ab. Um sicher zu stellen, dass bei weniger wichtigen Projekten, für welche keine Vernehmlassung mehr vorgesehen ist, sich die vom Vollzug direkt Betroffenen weiterhin äussern und ihr Fachwissen einbringen können, definiert das Gesetz zusätzlich die Prozedur der Anhörung. Im Gegensatz zur Vernehmlassung, welche vom Bundesrat (oder bei parlamentarischen Initiativen von der entsprechenden Parlamentskommission) beschlossen wird, kann eine Anhörung von den Departementen oder der Bundeskanzlei durchgeführt werden. Der Ständerat hiess das neue Gesetz gut. Dieses war auch im Nationalrat unbestritten. Auf Antrag von Parmelin (svp, VD) wurde eine Bestimmung aufgenommen, welche die Durchführung von Vernehmlassungskonferenzen (also ein mündliches Verfahren) auf äusserst dringliche Ausnahmefälle beschränkt. Zu Jahresende blieben noch kleine Differenzen zwischen den Räten, weshalb die Schlussabstimmung noch nicht durchgeführt werden konnte.

Die kleinen Differenzen, welche Ende 2004 bei den Parlamentsberatungen über das neue Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren verblieben waren, konnten in der Frühjahrssession rasch beigelegt werden, indem die grosse Kammer die Beschlüsse des Ständerats übernahm. Das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung oppositionslos verabschiedet.