Im Berichtjahr legte der Bundesrat seine Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und des Bundesblatts (Publikationsgesetz) vor. Dabei ging es vor allem darum, dass die elektronische Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich sein soll. Bis anhin war dies nur für die Papierversion der Fall. Der Bundesrat wollte den veränderten Nutzungsbedingungen Rechnung tragen: während die Zahl der Abonnenten der gedruckten Ausgaben von Bundesblatt und Amtlichem Bulletin abnahmen, stieg gleichzeitig die Nutzung der entsprechenden Online-Versionen, die aber eben bis jetzt streng genommen rechtlich nicht verbindlich waren. Darüber hinaus würde mit der Verbindlicherklärung der elektronischen Inhalte eine tägliche Erscheinungsweise möglich, weil nicht mehr auf Druck und Vertrieb gewartet werden müsste. Mit einer Internet-Plattform soll zudem die Sichtbarkeit des Bundesrechts erhöht werden. Die Ende 2012 bis März 2013 durchgeführte Vernehmlassung zeigte vorwiegend positive Reaktionen. Die Botschaft wurde in den beiden Kammern im Berichtjahr noch nicht beraten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte allerdings noch im November ihre Unterstützung signalisiert. Dies allerdings nicht ohne zu präzisieren, dass der Bundesrat nicht in eigener Zuständigkeit auf die gedruckte Fassung verzichten könne.
- Date
- 1 novembre 2013
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 13.069
- Sources
-
Afficher
- BBl. 2013, S. 7057 ff.
- Medienmitteilung SPK-NR vom 1.11.13; NZZ, 29.8.13.
de Marc Bühlmann
Modifié le 19.06.2015
Modifié le 19.06.2015