Die Kantone wollen gemeinsame Standards im Bereich der Sonderpädagogik und verabschiedeten dazu ein Konkordat, welches einen Paradigmenwechsel bringen soll. Kinder mit Lernschwäche und Verhaltensproblemen sollen möglichst in der Regelklasse bleiben. Mit diesem Konkordat wird der Vollzug der NFA im Bereich Sonderschulung durch interkantonale Mindeststandards sowie durch gemeinsame Instrumente und Verfahren erleichtert. Das Angebot an sonderpädagogischen Massnahmen für Hochbegabte an der Volksschule bezeichnete der Elternverein für hochbegabte Kinder als mangelhaft. Die Begabtenförderung würde weitgehend den Eltern überlassen und Hochbegabte seien an Schweizer Schulen oft unterfordert. Der Verein verlangte daher eine bessere Förderung und eine gesamtschweizerische Koordination. Im Zuge des neuen Finanzausgleichs übernehmen die Kantone ab 2008 die volle rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für sonderpädagogische Massnahmen.
- Mot-clés
- Date
- 3 novembre 2007
- Type
- Collaboration intercantonale
- Sources
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Afficher
- EDK (2008). Jahresbericht 2007
- SGT, 4.1. und 13.10.07: TA, 03.11.07.
de Linda Rohrer
Modifié le 16.02.2025
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