Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

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Die Kantone wollen gemeinsame Standards im Bereich der Sonderpädagogik und verabschiedeten dazu ein Konkordat, welches einen Paradigmenwechsel bringen soll. Kinder mit Lernschwäche und Verhaltensproblemen sollen möglichst in der Regelklasse bleiben. Mit diesem Konkordat wird der Vollzug der NFA im Bereich Sonderschulung durch interkantonale Mindeststandards sowie durch gemeinsame Instrumente und Verfahren erleichtert. Das Angebot an sonderpädagogischen Massnahmen für Hochbegabte an der Volksschule bezeichnete der Elternverein für hochbegabte Kinder als mangelhaft. Die Begabtenförderung würde weitgehend den Eltern überlassen und Hochbegabte seien an Schweizer Schulen oft unterfordert. Der Verein verlangte daher eine bessere Förderung und eine gesamtschweizerische Koordination. Im Zuge des neuen Finanzausgleichs übernehmen die Kantone ab 2008 die volle rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für sonderpädagogische Massnahmen.

Im Juni trat Basel-Stadt als zehnter Kanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik bei. Damit tritt das Konkordat für alle Kantone, die es bereits gutgeheissen haben (OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR, BS), anfangs 2011 in Kraft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sie sich dazu, das in der Interkantonalen Vereinbarung beschriebene Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert, zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das Konkordat hält die Kantone dazu an, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern.

Im Januar 2011 trat die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik in Kraft, der sich bis dahin zwölf Kantone angeschlossen hatten. Gemäss einer Umfrage des Schulleiterverbands bei rund 400 Schulen gestaltete sich die Umsetzung und Handhabung der verlangten kantonalen Sonderpädagogikkonzepte äusserst heterogen. So seien insbesondere die diagnostischen Zuweisungskriterien (Lernende mit geringem und solche mit erhöhtem Förderbedarf), die letztlich über eine integrative Schulung mit Fördermassnahmen in der Regelklasse oder eine integrative Sonderschulung entscheiden, unklar definiert. Druck auf das integrative Modell übten zudem der Mangel an geeigneten Fachlehrpersonen (Heilpädagogen) sowie die Ressourcenknappheit und die steigende Nachfrage nach sonderpädagogischen Massnahmen aus.