Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten. Der Kanton, welcher bisher 49% der Beiträge ans Opernhaus geleistet hat, übernimmt dieses zu 100%, wird aber an die anderen grossen Kulturinstitute – Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus – nichts mehr beisteuern (bisher 25%). Die Regelung wird dem Kanton jährliche Mehrausgaben von rund 26 Mio Fr. bringen. Der neue Subventionsvertrag kann frühestens auf Sommer 1994 in Kraft treten, da zuvor noch das kantonale Kulturförderungsgesetz in einer Volksabstimmung abgeändert werden muss.
- Mot-clés
- Date
- 30 décembre 1993
- Type
- Politique cantonale
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- TA, 6.9. und 8.10.93; NZZ, 18.9., 21.10. und 8.12.93.
de Marianne Benteli
Modifié le 23.07.2018
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