Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten

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Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten. Der Kanton, welcher bisher 49% der Beiträge ans Opernhaus geleistet hat, übernimmt dieses zu 100%, wird aber an die anderen grossen Kulturinstitute – Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus – nichts mehr beisteuern (bisher 25%). Die Regelung wird dem Kanton jährliche Mehrausgaben von rund 26 Mio Fr. bringen. Der neue Subventionsvertrag kann frühestens auf Sommer 1994 in Kraft treten, da zuvor noch das kantonale Kulturförderungsgesetz in einer Volksabstimmung abgeändert werden muss.

In Zürich konnte die Entflechtung der kulturellen Aufgaben zwischen Stadt und Kanton erfolgreich abgeschlossen werden. Im September nahmen die Stimmbürger des Kantons mit rund 75% Ja-Stimmen zwei Vorlagen an, die den Kauf des Opernhauses und die alleinige Finanzierung dieser Institution durch den Kanton ermöglichen. Im Gegenzug wird die Stadt den Betriebskredit der drei anderen grossen Kulturinstitute (Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus) ohne Kantonssubventionen berappen. Erhalten bleiben der Stadt aber die Beiträge der Gemeinden aus dem Steuerkraftausgleich.

Auch die Stadt Bern soll durch eine Revision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes von ihrer Zentrumsfunktion entlastet werden. Der Regierungsrat unterbreitete dem Grossen Rat entsprechende Änderungsanträge, durch die insbesondere die Agglomerationsgemeinden stärker eingebunden würden.