Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten. Der Kanton, welcher bisher 49% der Beiträge ans Opernhaus geleistet hat, übernimmt dieses zu 100%, wird aber an die anderen grossen Kulturinstitute – Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus – nichts mehr beisteuern (bisher 25%). Die Regelung wird dem Kanton jährliche Mehrausgaben von rund 26 Mio Fr. bringen. Der neue Subventionsvertrag kann frühestens auf Sommer 1994 in Kraft treten, da zuvor noch das kantonale Kulturförderungsgesetz in einer Volksabstimmung abgeändert werden muss.
- Schlagworte
- Datum
- 30. Dezember 1993
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- TA, 6.9. und 8.10.93; NZZ, 18.9., 21.10. und 8.12.93.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 23.07.2018
Aktualisiert am 23.07.2018