Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft über die Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, wie sie 1992 vom Europarat verabschiedet und 1993 von der Schweiz unterzeichnet worden war. Seit der Annahme des neuen Sprachenartikels in der Bundesverfassung und dem Inkrafttreten der revidierten gesetzlichen Grundlage für die Ausrichtung finanzieller Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung ihrer rätoromanischen und italienischen Sprache erfüllt die Schweiz alle Anforderungen der Charta. Diese ist weder von Personen noch Institutionen direkt anwendbar und hat keine finanziellen Auswirkungen. Sie gilt für Regional- und Minderheitensprachen, jedoch nicht für sprachliche Minderheiten. So können sich zum Beispiel spanische oder jugoslawische Volksgruppen in der Schweiz nicht auf die Charta berufen. Hingegen ist es möglich, nicht territorial gebundene, aber im Lande verwurzelte Sprachen, wie das Jiddische und die Zigeunersprachen, zu schützen.
- Mot-clés
- Date
- 25 novembre 1996
- Type
- Ordonnance / Arrêté fédéral simple
- n° de l'objet
- 96.098
- Acteurs
- Sources
- Afficher
de Marianne Benteli
Modifié le 21.02.2019
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