Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen

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Der Bundesrat hat dem Parlament das im letzten Jahr unterzeichnete Übereinkommen des Europarates (CoE) über das grenzüberschreitende Fernsehen zur Ratifizierung vorgelegt. Damit verbunden war auch eine Änderung des Bundesbeschlusses über das Satellitenfernsehen in Bezug auf Sponsoring und Werbung.

Nachdem der Bundesrat 1989 mit neun andern Mitgliedstaaten des Europarates (CoE) das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen unterzeichnet hatte und im Herbst 1990 die entsprechende Botschaft und der Beschlussentwurf ans Parlament gingen, beschlossen beide Räte im Berichtsjahr einstimmig die Annahme des Übereinkommens. Dieses legt Minimalregeln fest in den Bereichen der Individualrechte (Recht auf Gegendarstellung), der Verantwortung der Rundfunkveranstalter hinsichtlich Gewalt, Pornographie, Jugendschutz und Rassismus, der kulturellen Ziele und der Werbung resp. des Sponsorings. Gleichzeitig wurde auch eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Satellitenfernsehen hinsichtlich der Werbung und des Sponsorings einstimmig vorgenommen. Das Übereinkommen wurde an der dritten Konferenz der europäischen Medienminister in Zypern ratifiziert.