Für die Befürworter der Vorlage stellte die Erhöhung der Streitwertgrenze lediglich eine Anpassung an die seit der letzten Erhöhung (1959) eingetretene Lohn- und Preisentwicklung dar. Zudem betonten sie die föderalistische Organisation desschweizerischen Gerichtswesens, welche es nicht erforderlich mache, dass sich das Bundesbericht mit allen Fällen befassen müsse.
- Date
- 15 mars 1990
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Sources
-
Afficher
- NZZ, 9.3. und 15.3.90.
de Hans Hirter
Modifié le 10.07.2017
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