Da die "Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz" gegen die Revision des Bundesgesetzes über die Bundesrechtspflege das Referendum eingereicht hatten, musste darüber das Volk entscheiden. Im Zentrum der Argumente der Revisionsgegner stand die Erhöhung der Streitwertgrenze für zivilrechtliche Fälle von 8000 Franken auf 30 000. Diese Erhöhung bringe auf der einen Seite nur eine geringe Reduktion der Arbeitslast der Richter, da es bisher beim Bundesgericht pro Jahr bei einem Total von rund 4000 Fällen bloss deren 600 zivilrechtliche (davon rund ein Drittel mit einem Streitwert von weniger als 30 000 Fr.) gegeben habe. Andererseits würde aber mit dieser Erhöhung das Bundesgericht seiner Möglichkeit beraubt, wichtige Grundsatzentscheide im Arbeits-, Miet- oder Konsumentenschutzrecht zu fällen. Damit würde nach Ansicht der Revisionsgegner nicht nur die Rechtsstellung der meisten Angestellten, Mieter und Konsumenten verschlechtert, sondern auch das Anliegen einer einheitlichen schweizerischen Rechtssprechung beeinträchtigt. Das im Parlament noch sehr umstrittene Vorprüfungsverfahren für staatsrechtliche Beschwerden spielte hingegen in der Abstimmungskampagne kaum eine Rolle.
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- Date
- 15 mars 1990
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Sources
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- Bund, 27.2.90; NZZ, 15.3.90 (Kölz); Plädoyer, 8/1990, Nr. 3, S. 32 f. Vgl. SPJ 1989, S. 34. Zur Arbeitslast siehe Gesch.ber. 1990, S. 464 ff. Zu der unter Staatsrechtlern umstrittenen Verfassungskonformität des Vorprüfungsverfahrens siehe NZZ, 20.3.90.
de Hans Hirter
Modifié le 10.07.2017
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