Für die Befürworter der Vorlage stellte die Erhöhung der Streitwertgrenze lediglich eine Anpassung an die seit der letzten Erhöhung (1959) eingetretene Lohn- und Preisentwicklung dar. Zudem betonten sie die föderalistische Organisation desschweizerischen Gerichtswesens, welche es nicht erforderlich mache, dass sich das Bundesbericht mit allen Fällen befassen müsse.
- Datum
- 15. März 1990
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- NZZ, 9.3. und 15.3.90.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 10.07.2017
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