Um die staats- und demokratiepolitischen Aufgaben der Medien zu sichern, beauftragte eine von der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-NR) eingereichte Motion den Bundesrat damit, eine medienpolitische Gesamtschau vorzunehmen, ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien zu erarbeiten und innert zwei Jahren den Entwurf rechtlicher Grundlagen für die indirekte und direkte Medienförderung vorzulegen. Dies sei notwendig, da eine vielfältige Medienlandschaft zentral für eine funktionierende Demokratie sei. Die Motion wurde vom National- und Ständerat angenommen, wobei der Ständerat als Zweitrat den dritten Punkt der Motion, wonach der Entwurf innert zwei Jahren vorzulegen wäre, ablehnte.
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