Der Nationalrat überwies in der Herbstsession 2014 stillschweigend ein Postulat seiner SGK zur Prüfung der Anwendung des DRG-Systems (Diagnosis Related Groups). DRG, Deutsch „diagnosebezogene Fallgruppen", bezeichnen ein Klassifikationssystem für ein pauschaliertes Abrechnungsverfahren im medizinischen Bereich, mit dem Patientinnen und Patienten in Spitalbehandlung anhand ihrer medizinischen Daten (Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Behandlung, etc.) zu Fallgruppen zusammengefasst werden. Der Bundesrat soll in einem Bericht die Kantone, welche das System eingeführt haben, mit jenen vergleichen, die es nicht nutzen, und dabei Auskunft darüber geben, ob in ersteren die Ziele erreicht werden.