Im September 2014 reichte der Ständerat mit 32 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion Bischofberger (cvp, AI) an den Nationalrat weiter, die forderte, dass bei der angestrebten Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren im Reiseverkehr eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sichergestellt wird. Die beabsichtigte Aufhebung der erlaubten Obergrenze von 20 kg Fleisch pro Tag würde, so der Motionär, Fehlanreize für neue Geschäftsmodelle schaffen. So könne Fleisch, obwohl dies gesetzlich nicht erlaubt sei, zu Handelszwecken auch über den Reiseverkehr importieren werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses unter anderem darum, weil bei Zollkontrollen bereits auch Mengen von weniger als 20 kg zu den Bestimmungen des Handelswarenverkehrs veranlagt würden. Nämlich dann, so der Bundesrat, wenn der Reisende nicht glaubhaft machen könne, dass die eingeführten Waren seinem privaten Bedarf diene. Die Motion war Ende 2014 im Nationalrat hängig.
- Mot-clés
- Date
- 15 septembre 2014
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 14.3449
- Acteurs
de David Zumbach
Modifié le 26.09.2016
Modifié le 26.09.2016