In beiden Kammern wurde eine Motion von Ignazio Cassis (fdp, TI), die verlangt, dass auf Arzneimittelpackungen oder deren Inhaltsbelegen verzeichnet werden muss, ob laktosehaltige Bestandteile in einem Medikament enthalten sind, stillschweigend angenommen. Grund für diese Forderung war laut dem Motionär, dass Unverträglichkeit von Laktose in der Schweiz weit verbreitet sei und dass das Leben der Betroffenen mit diesem Schritt erleichtert werden könne. Dieselbe Pflicht existiere bereits für Lebensmittel. Auch der Bundesrat unterstützte das Anliegen und teilte mit, dass die Umsetzung bei Annahme der Motion mit grosser Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Anpassung der Heilmittelverordnung geschehen werde.