Am 18. November 2015 hatte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesbeschluss über die Verlängerung des Moratoriums für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung an das Parlament gerichtet. Weil das 2005 im Kernenergiegesetz verabschiedete Moratorium zur Wiederaufbereitung Ende Juni 2016 ausläuft und das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, welches ein unbefristetes Verbot der Wiederaufbereitung enthält, bis dahin noch nicht verabschiedet ist, beabsichtigt der Bundesrat die drohende Lücke mit einer Verlängerung des Moratoriums zu schliessen.
In der Frühjahrssession 2016 behandelte der Ständerat das Geschäft als Erstrat. Die kleine Kammer trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und stimmte ohne Debatte mit 31 Stimmen ohne Gegenstimmen und Enthaltungen zu.