Moratorium Wiederaufbereitung

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Am 18. November 2015 hatte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesbeschluss über die Verlängerung des Moratoriums für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung an das Parlament gerichtet. Weil das 2005 im Kernenergiegesetz verabschiedete Moratorium zur Wiederaufbereitung Ende Juni 2016 ausläuft und das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, welches ein unbefristetes Verbot der Wiederaufbereitung enthält, bis dahin noch nicht verabschiedet ist, beabsichtigt der Bundesrat die drohende Lücke mit einer Verlängerung des Moratoriums zu schliessen.
In der Frühjahrssession 2016 behandelte der Ständerat das Geschäft als Erstrat. Die kleine Kammer trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und stimmte ohne Debatte mit 31 Stimmen ohne Gegenstimmen und Enthaltungen zu.

In der grossen Kammer war die Verlängerung des Moratoriums zur Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente umstrittener als im Ständerat: Eine Minderheit Müri (svp, LU) beantragte Nichteintreten, da die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente wirtschaftlich sinnvoll und ein eigentliches Technologieverbot inakzeptabel sei. Ausser in der geschlossenen SVP-Fraktion fand die Minderheit Müri allerdings keine Unterstützung: Der Rat beschloss mit 126 gegen 64 Stimmen (bei einer Enthaltung) Eintreten.
Während die Kommissionsmehrheit der UREK-NR dem Ständerat folgen und dem Bundesbeschluss zustimmen wollte, verlangte eine Minderheit Schilliger (fdp, LU) die Dauer des Moratoriums statt auf zehn nur auf vier Jahre anzulegen. Schilliger hatte in seinem Votum angekündigt, dass die FDP-Fraktion dem Bundesbeschluss nur zustimme, wenn der Minderheitenantrag angenommen werde. Diese Drohung zeigte keine Wirkung auf das Stimmverhalten bei SP, Grünen, GLP und CVP, die Minderheit obsiegte aber dank der Stimmen von SVP, FDP und BDP mit 103 zu 87 Stimmen (keine Enthaltungen). In der Schlussabstimmung verweigerte nur die SVP-Fraktion die Zustimmung, so dass der veränderte Bundesbeschluss mit 129 zu 65 Stimmen angenommen wurde.

Der Ständerat kam umgehend auf die am Vortag vom Nationalrat geschaffene Differenz beim Bundesbeschluss zur Verlängerung des Moratoriums zur Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente zurück, da das bestehende Moratorium nur noch bis Ende Juni galt und ein Hauptmotiv für die Vorlage gerade das Verhindern einer zeitlichen Gesetzeslücke war. Unter dem Aspekt der Eile und des lückenlosen Weiterführens des Moratoriums beantragte die UREK-SR dem Rat, dem Nationalrat zu folgen. Bundesrätin Leuthard hatte diesem Antrag nichts hinzuzufügen und der Rat nahm die Vorlage stillschweigend an.