Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit der beiden Räte behandelten eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für eine Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge. Zur Finanzierung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) bezahlen die kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden eine Aufsichtsabgabe. Ein entsprechender Artikel war 2012 im Zuge der BVG-Strukturreform in Kraft getreten, wobei der Bundesrat in seiner Botschaft zur Reform festgehalten hatte, die Aufsichtsabgabe könne von den kantonalen Aufsichtbehörden auf die unter ihrer Aufsicht stehenden Vorsorgeeinrichtungen überwälzt werden. In der Zwischenzeit hatte das Bundesverwaltungsgericht in zwei Fällen festgestellt, dass für eine solche Überwälzung die Rechtsgrundlage fehle. Die Beschwerden des BSV beim Bundesgericht waren zur Zeit der Einreichung des Vorstosses noch hängig, jedoch sollte nun eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, um die Überwälzung zu ermöglichen, wie dies ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehen war. Andernfalls müssten die kantonalen Aufsichtsbehörden und somit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Aufsichtsgebühren bezahlen, so die Ausführungen. Die SGK-NR stimmte dem Vorstoss im Sommer 2015 ohne Gegenstimme zu, die SGK-SR folgte im November des selben Jahres ebenfalls einstimmig.
- Mot-clés
- Date
- 1 juillet 2015
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 14.444
- Acteurs
- Sources
- Afficher
de Flavia Caroni
Modifié le 14.06.2017
Modifié le 14.06.2017