Seit Ende 2013 stimmt auch der Ständerat nicht mehr mittels Handaufheben ab, sondern mit einer elektronischen Anlage. Mit dieser Umstellung werden im Prinzip alle Abstimmungsresultate erfasst. Ein Argument gegen die Einführung einer solchen Anlage in der kleinen Kammer war die Befürchtung gewesen, dass es – wie auch im Nationalrat – zu Analysen und Rankings des Abstimmungsverhaltens käme, was der Kultur in der "chambre de réflexion" aber nicht entspreche. Man hatte sich deshalb bei der Einführung der elektronischen Anlage darauf geeinigt, nur bei Gesamt- und Schlussabstimmungen, bei Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von 10 Ratsmitgliedern Namenslisten von Abstimmungen zu veröffentlichen. An dieser Ungleichbehandlung der Räte stiess sich Andrea Geissbühler (svp, BE), die per parlamentarischer Initiative verlangt, dass auch im Ständerat sämtliche Abstimmungen veröffentlicht werden. Die Bevölkerung müsse wissen, wer wie gestimmt habe.
Die SPK-NR stellte sich im April 2016 hinter dieses Anliegen. Mit 18 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und dem Argument, dass hier Gleichberechtigung hergestellt werden solle, empfahl sie Folge geben. Die Kommissionsminderheit verwies freilich darauf, dass jeder Rat selber entscheiden müsse, wie er seine Abstimmungen regeln wolle. Ebendieses Argument wurde von der SPK-SR als Grund für die Nicht-Zustimmung ins Feld geführt. Mit einem allerdings knappen Stimmenverhältnis von 6 zu 5 Stimmen wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Änderung des Geschäftsreglements handeln würde und dafür der Ständerat selber zuständig sei. Zwar könne man sich mit der Idee für mehr Transparenz anfreunden, der vorgeschlagene Schritt käme aber zu früh.