Abstimmungen im Ständerat veröffentlichen (Pa. Iv. 15.436)

Als PDF speichern

Seit Ende 2013 stimmt auch der Ständerat nicht mehr mittels Handaufheben ab, sondern mit einer elektronischen Anlage. Mit dieser Umstellung werden im Prinzip alle Abstimmungsresultate erfasst. Ein Argument gegen die Einführung einer solchen Anlage in der kleinen Kammer war die Befürchtung gewesen, dass es – wie auch im Nationalrat – zu Analysen und Rankings des Abstimmungsverhaltens käme, was der Kultur in der "chambre de réflexion" aber nicht entspreche. Man hatte sich deshalb bei der Einführung der elektronischen Anlage darauf geeinigt, nur bei Gesamt- und Schlussabstimmungen, bei Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von 10 Ratsmitgliedern Namenslisten von Abstimmungen zu veröffentlichen. An dieser Ungleichbehandlung der Räte stiess sich Andrea Geissbühler (svp, BE), die per parlamentarischer Initiative verlangt, dass auch im Ständerat sämtliche Abstimmungen veröffentlicht werden. Die Bevölkerung müsse wissen, wer wie gestimmt habe.
Die SPK-NR stellte sich im April 2016 hinter dieses Anliegen. Mit 18 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und dem Argument, dass hier Gleichberechtigung hergestellt werden solle, empfahl sie Folge geben. Die Kommissionsminderheit verwies freilich darauf, dass jeder Rat selber entscheiden müsse, wie er seine Abstimmungen regeln wolle. Ebendieses Argument wurde von der SPK-SR als Grund für die Nicht-Zustimmung ins Feld geführt. Mit einem allerdings knappen Stimmenverhältnis von 6 zu 5 Stimmen wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Änderung des Geschäftsreglements handeln würde und dafür der Ständerat selber zuständig sei. Zwar könne man sich mit der Idee für mehr Transparenz anfreunden, der vorgeschlagene Schritt käme aber zu früh.

Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Weil ihre Schwesterkommission die parlamentarische Initiative Geissbühler (svp, BE), die verlangt, dass auch im Ständerat sämtliche Abstimmungen veröffentlicht werden, abgelehnt hatte, gelangte das Begehren zurück an die SPK-NR. Dort wurde erneut deutlich, diesmal mit 18 zu zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen, Folge geben empfohlen. Es sei nicht einzusehen, weshalb der Ständerat hier anders behandelt werden soll als der Nationalrat. Zudem würden es die Videoaufzeichnungen sowieso erlauben, das auf der Abstimmungsleinwand erscheinende Stimmverhalten auf die einzelnen Rätinnen und Räte aufzuschlüsseln. Eine offizielle Namensliste sei glaubwürdiger und zudem hätten die Bürgerinnen und Bürger das Recht, über das Abstimmungsverhalten beider Räte informiert zu werden.
In der Ratsdebatte wiesen die Kommissionssprecher zudem darauf hin, dass der nur knapp ablehnende Entscheid der SPK-SR die Hoffnung aufkommen lasse, dass bald auch der Ständerat auf mehr Transparenz umschwenken werde. Weil kein anderer Antrag gestellt wurde, wurde der Initiative Folge gegeben.

Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Die deutliche nationalrätliche Unterstützung der parlamentarischen Initiative Geissbühler (svp, BE), die auch im Ständerat sämtliche Abstimmungen veröffentlicht haben will, scheint der letzte Tropfen gewesen zu sein, um den Stein definitiv zu höhlen. In der Tat zeigte sich die SPK-SR überzeugt, dass nun der Moment für volle Transparenz auch im Ständerat gekommen sei. Allerdings lehnte die Kommission die parlamentarische Initiative Geissbühler ab, weil es sich hier um eine Angelegenheit des Ständerats handle und man deshalb selber tätig werden wolle. Mit der erneuten Ablehnung wurde die Ausarbeitung eines Vorschlags zur Änderung des ständerätlichen Geschäftsreglements versprochen. In der Herbstsession lehnte die kleine Kammer die parlamentarische Initiative ab.

Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat