BRG Nachtrag II zum Voranschlag 2017

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Der Nachtrag II zum Voranschlag 2017 beinhaltete neun Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt CHF 107 Mio. Mehr als die Hälfte davon (CHF 60 Mio.) beantragte das Eidgenössische Personalamt zur Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Pensionskasse des Bundes, der Publica. Der Bundesrat wollte die für die Versicherten dadurch entstehenden Leistungseinbussen von 10 Prozent durch eine einmalige Einlage von CHF 160 Mio. auf die Altersguthaben und durch eine Erhöhung der Sparbeiträge auf maximal 5 Prozent reduzieren. Dies sollte mittels dreier Tranchen in den Jahren 2017 (70 Mio.), 2018 (70 Mio.) und 2019 (26 Mio.) geschehen, wovon CHF 10 Mio. der ersten Tranche mit den Sammelkrediten des EPA kompensiert würden. Im Gegenzug würden die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung in Übereinstimmung mit der Motion Dittli (fdp, UR) 2018 auf einen Teuerungsausgleich verzichten.
Weitere CHF 32 Mio. beantragte der Bundesrat nachträglich für Zahlungen bezüglich der Erweiterung der EU, wobei dieser Kredit grösstenteils Rückerstattungen an die Partnerstaaten für deren Projektausgaben beinhaltete. Dieser Nachtrag war nötig geworden, weil provisorische Auszahlungspläne oft nicht eingehalten werden konnten, sei es aufgrund von Projektverzögerungen durch komplexe Beschaffungsverfahren und Einsprüche, aufgrund der Frankenaufwertung oder weil für das Jahr 2016 geplante Auszahlungen aufgrund von Verzögerungen erst im Jahr 2017 getätigt werden konnten.
Die restlichen knapp CHF 15 Mio. verteilten sich auf sieben weitere Projekte. Der Kredit zur Zahlung von Vergütungszinsen in der Höhe von CHF 6.2 Mio. war mit der Autorisierung der FinDel bereits als Vorschuss ausbezahlt worden. Die Vergütungszinsen werden aufgrund des NFB in einem eigenen Kredit verbucht, jedoch war im Voranschlag 2017 aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids zur Umsatzabgabe und eines Rechtsfalls bei der Mehrwertsteuer zu wenig Geld budgetiert worden. Da aber die Vergütungszinsen jeweils innert 30 Tagen fällig werden, war ein Vorschuss nötig geworden.

In der Wintersession 2017 behandelte zuerst der Ständerat das Geschäft gemeinsam mit dem Voranschlag 2018. Umstritten waren lediglich die flankierenden Massnahmen zur Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica. Eine Minderheit Hegglin (cvp, ZG), unterstützt von Werner Hösli (svp, GL), beantragte, diesen Nachtragskredit abzulehnen. Beide Ständeräte betonten, dass es für sie – und offensichtlich auch für die Bundesverwaltung, die ihnen keine entsprechenden Unterlagen in nützlicher Frist liefern konnte – schwierig sei, „den Beschluss und seine Folgen im Vergleich zu Leistungen anderer Körperschaften ein[zu]schätzen“. Bisher seien aber die Vorsorgewerke des Bundes grosszügig gewesen, vermutlich auch deutlich grosszügiger als diejenigen der Steuerzahler. Zudem würden diese Einlagen nicht zur Stabilisierung der Kasse beitragen, so dass bei einer paritätischen Ausfinanzierung einer allfälligen zukünftigen Unterdeckung der Bund wiederum werde zahlen müssen. Aus einem anderen Gesichtspunkt kritisierte Christian Levrat (sp, FR) den Vorschlag: Dadurch dass die Rekapitalisierung auf Kosten des Teuerungsausgleichs – der 2018 etwa CHF 33 Mio. ausmache – zustande komme, sei der hier bezahlte Betrag in fünf Jahren bereits wieder hereingeholt. Somit würde die Senkung des technischen Zinssatzes in den kommenden Jahren ausschliesslich von den Arbeitnehmenden bezahlt. Dies sei ein schlechter Deal für die Bundesangestellten. Zudem lägen die Leistungen der Publica höchstens im Mittelfeld, vor allem verglichen mit Pensionskassenleistungen von Grossunternehmen. Finanzminister Maurer betonte, dass dieses Paket eine Kompromisslösung mit den Personalverbänden darstelle und der Bund bei Lohnerhöhungen im Vergleich zur Privatwirtschaft eher hinterherhinke. Auch der Bund sei aber darauf angewiesen, die besten Mitarbeitenden anheuern zu können. Zudem hätten die Bundesangestellten seit dem Jahr 2000 deutlich mehr an den Primatwechsel bezahlt als der Bund. Wie bereits die FK-SR entschied sich auch der Ständerat, dem Bundesrat in diesem Anliegen zu folgen. Mit 24 zu 19 Stimmen (2 Enthaltungen) nahm er den Nachtragskredit an.

Dossier: Aperçu des finances fédérales 2017: Budget et comptes d'Etat

Auch im Nationalrat drehte sich die Debatte zum Nachtrag II zum Voranschlag 2017 beinahe ausschliesslich um die Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes der Publica. Im Unterschied zum Ständerat folgte der Nationalrat der Nachmeldung des Bundesrates für den Voranschlag 2018, welche dieser nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 durch das Volk nachträglich eingereicht hatte, nicht. Vielmehr konnte eine aus den SVP-, FDP- und GLP-Fraktionen bestehende Mehrheit die im ursprünglichen Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Lohnerhöhungen um 0.6 Prozent mit 109 zu 90 Stimmen durchsetzen. Das würde den Bund CHF 32 Mio pro Jahr kosten. Dadurch wird die Einlage von CHF 70 Mio. im Nachtrag II genauso hinfällig wie die CHF 70 Mio. und CHF 26 Mio. für den Voranschlag 2018 respektive den Finanzplan 2019-2021. Ansonsten schuf der Nationalrat keine weiteren Differenzen zum Ständerat und sprach sich in der Gesamtabstimmung deutlich für den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 aus.

In der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens folgte die FK-SR dem Vorschlag des Nationalrats, die Einlage in die Publica durch die ursprünglich vorgesehenen Lohnmassnahmen zu ersetzen. In der Ständeratsdebatte kündigte Finanzminister Maurer jedoch an, dass das Thema Publica damit womöglich noch nicht vom Tisch sei: Die Probleme der Publica seien mit dieser Entscheidung noch nicht gelöst. Dennoch nahm der Ständerat diesen Vorschlag des Nationalrats und auch den Nachtrag II zum Voranschlag 2017 an. Das Parlament bewilligte folglich Nachtragskredite zum Voranschlag 2017 in der Höhe von CHF 46.9 Mio.

Dossier: Aperçu des finances fédérales 2017: Budget et comptes d'Etat