Während der Nationalrat in der Sommersession 2016 einer Motion Amherd (cvp, VS), die Sexting bekämpfen wollte, noch mehrheitlich zugestimmt hatte, scheiterte der Vorstoss im Dezember desselben Jahres im Ständerat. Ein eigener Straftatbestand für Sexting sei nicht notwendig, so die Begründung. Seien die Bilder pornografischen Inhalts oder deren Weiterverbreitung mit Drohung oder Nötigung verbunden, biete das geltende Strafrecht ausreichenden Schutz. Zusätzlich stelle jede Weiterverbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung der dargestellten Person eine Persönlichkeitsverletzung dar, die auf dem Weg der Zivilklage angefochten werden kann.
- Mot-clés
- Date
- 14 décembre 2016
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 14.3367
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 2016, S. 1156 f.
- AB SR, 2016, S. 1200 ff.
- BaZ, NZZ, TG, 17.6.16
de Karin Frick
Modifié le 25.08.2017
Modifié le 25.08.2017