Die Problematik der fehlenden BVG-Leistungen bei Teilzeitarbeit wollte Christa Markwalder (fdp, BE) 2011 mit einer parlamentarischen Initiative angehen. Teile eine Person ihre hundertprozentige monatliche Arbeitszeit auf drei Arbeitgeber auf, erhalte sie bis zu einem Einkommen von CHF 70'000 keine Pensionskassen-Beiträge, rechnete die Initiantin vor. Daher solle der Koordinationsabzug zukünftig in Prozenten des Arbeitspensums festgelegt werden. Zudem sollen die Teilzeitarbeitenden zukünftig nur von einer oder einem Arbeitgebenden versichert werden und die übrigen Arbeitgebenden ihre Beiträge an die entsprechende Vorsorgeeinrichtung überweisen.
Im Herbst 2012 gab die SGK-NR der parlamentarischen Initiative mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge und reichte gleichzeitig eine Kommissionsmotion mit dem Auftrag an den Bundesrat ein, im Rahmen der Altersvorsorge 2020 Massnahmen zur Besserstellung von Teilzeitangestellten und Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen bei der Altersvorsorge zu präsentieren.
Anfang 2013 verweigerte die SGK-SR der parlamentarischen Initiative jedoch mit 8 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) die Zustimmung: Zwar sei eine Besserstellung der Teilzeitangestellten wichtig, dazu solle aber eine Lösung im Zusammenhang mit der Altersvorsorge 2020 gesucht werden, betonte sie.