Die SGK-NR reichte Ende August 2020 eine parlamentarische Initiative zur Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im LMG von vier auf acht Jahre ein. Diese sah vor, dass Tabakwaren bis zum Erlass eines spezifischen Tabakproduktegesetzes (BRG 15.075) den Bestimmungen des früheren LMG unterliegen sollen. Mit ihrem Vorstoss wollte die Kommission entsprechend das Entstehen eines Gesetzesvakuums umgehen. Die SGK-SR stimmte ihrer Schwesterkommission Anfang September 2020 zu.
Dossier: Loi sur les produits du tabac- Mot-clés
- Date
- 28 août 2020
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 20.459
- Sources
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de Joëlle Schneuwly
Modifié le 02.12.2020
Modifié le 02.12.2020