Die SGK-NR reichte Ende August 2020 eine parlamentarische Initiative zur Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im LMG von vier auf acht Jahre ein. Diese sah vor, dass Tabakwaren bis zum Erlass eines spezifischen Tabakproduktegesetzes (BRG 15.075) den Bestimmungen des früheren LMG unterliegen sollen. Mit ihrem Vorstoss wollte die Kommission entsprechend das Entstehen eines Gesetzesvakuums umgehen. Die SGK-SR stimmte ihrer Schwesterkommission Anfang September 2020 zu.
Dossier: Tabakproduktegesetz- Schlagworte
- Datum
- 28. August 2020
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 20.459
- Quellen
- anzeigen
von Joëlle Schneuwly
Aktualisiert am 02.12.2020
Aktualisiert am 02.12.2020