Verlängerung der Übergangsregelung der Tabakprodukte im Lebensmittelgesetz (Pa.Iv. 20.459)

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Die SGK-NR reichte Ende August 2020 eine parlamentarische Initiative zur Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im LMG von vier auf acht Jahre ein. Diese sah vor, dass Tabakwaren bis zum Erlass eines spezifischen Tabakproduktegesetzes (BRG 15.075) den Bestimmungen des früheren LMG unterliegen sollen. Mit ihrem Vorstoss wollte die Kommission entsprechend das Entstehen eines Gesetzesvakuums umgehen. Die SGK-SR stimmte ihrer Schwesterkommission Anfang September 2020 zu.

Dossier: Tabakproduktegesetz

Im Oktober 2020 beschloss die SGK-NR mit 19 zu 2 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ihren Entwurf zur Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im LMG von vier auf acht Jahre an den Nationalrat zu überweisen. Ihre Schwesterkommission nahm den Erlassentwurf im Folgemonat vorbehaltlich der Beschlüsse der grossen Kammer einstimmig an.

Dossier: Tabakproduktegesetz

Der Bundesrat pflichtete in seiner Stellungnahme von Mitte November 2020 dem Ziel der parlamentarischen Initiative der SGK-NR bei, mit der eine Verlängerung der Übergangsregelung für Tabakprodukte im LMG erreicht werden soll. Da die Übergangsregelung am 30. April 2021 auslaufe, das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) bis tags darauf aber noch nicht in Kraft getreten sei, würden die Tabakprodukte ab 1. Mai 2021 keiner Regelung mehr unterliegen und dürften in der Folge gemäss PrSG nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Mit der Verlängerung der Übergangsregelung soll diese Rechtslücke verhindert werden.
In der darauffolgenden Wintersession wurde das Geschäft in beiden Räten behandelt. Yvonne Feri (sp, SG) betonte als Kommissionssprecherin im Nationalrat, der Vorlage müsse noch während der laufenden Session von beiden Kammern grünes Licht gegeben werden, um das Auslaufen der Frist zu verhindern. Erich Ettlin (cvp, OW) tat es ihr als Sprecher der SGK-SR im Ständerat gleich, währenddem er noch einmal erklärte, dass das TabPG bis im Mai 2021 noch nicht in Kraft treten könne, weil es unter anderem aufgrund der Rückweisung eines ersten Entwurfs an den Bundesrat 2016 zu Verzögerungen gekommen sei.
Angesichts der Umstände war es denn auch keine Überraschung, dass beide Räte auf die Vorlage eintraten und den Gesetzesentwurf sowohl in der Gesamtabstimmung als auch in der Schlussabstimmung einstimmig annahmen.

Dossier: Tabakproduktegesetz