Nach geltendem Recht muss die Person, die eine Ordnungsbusse verhängt, auf der Quittung oder dem Bedenkfristformular ihren Vor- und Nachnamen angeben. Um die Polizistinnen und Polizisten, die Ordnungsbussen verhängen, besser zu schützen, sollen sie neu nur noch ihre Matrikelnummer angeben müssen. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2020 diskussionslos dem Antrag des Bundesrates und nahm eine entsprechende Motion Addor (svp, VS) stillschweigend an.
- Mot-clés
- Date
- 25 septembre 2020
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 20.3388
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB NR, 2020, S. 1892
- Mo. 20.3388
- AZ, 9.7.20
de Karin Frick
Modifié le 10.11.2020
Modifié le 10.11.2020