Aktualisierung der Szenarien betreffend die Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs (Po. 21.3076)

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Bruno Storni (sp, TI) forderte mittels eines im März 2021 eingereichten Postulats eine Aktualisierung der Szenarien zur Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs. Bei dieser Aktualisierung solle der «Neuen Seidenstrasse», den Transeuropäischen Verkehrskorridoren und weiteren aktuellen geopolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die gewünschte Aktualisierung vorzunehmen und diese in den Verlagerungsbericht 2023 zu integrieren. Das Postulat gelangte in der Herbstsession 2021 in den Nationalrat. Bruno Storni ergänzte im Rat, dass der Güterverkehr derzeit lediglich 30 Prozent der für diesen Sektor reservierten Trassen (Nutzungsrechte auf dem Schienennetz) brauche. Mit diesen 30 Prozent würden schon an die 75 Prozent der Güter auf der Schiene transportiert. Daher solle auch überprüft werden, ob ein Teil der Trassen für den Personenverkehr zur Verfügung gestellt werden könnte. Benjamin Giezendanner (svp, AG), der das Postulat bekämpfte, kritisierte, dass ein Bericht über die Entwicklung in den nächsten 20 bis 30 Jahren nicht realisierbar sei, da immer wieder auch kurzfristig Ereignisse eintreten können, die signifikante Auswirkungen auf den alpenquerenden Güterverkehr haben. Wenn jetzt Trassen für den Personenverkehr abgegeben werden sollen, sei dies im Übrigen ein Eingeständnis, dass die NEAT «zu gross dimensioniert wurde». Dem entgegnete Verkehrsministerin Sommaruga, dass sie nicht davon ausgehe, dass der Gütertransport auf der Schiene langfristig abnehmen werde. Daher werde die Verlagerungspolitik vom Bundesrat wie bis anhin konsequent weiterverfolgt. Anschliessend stimmte die grosse Kammer dem Postulat mit 137 zu 47 Stimmen zu; lediglich die fast geschlossen stimmende SVP-Fraktion lehnte das Anliegen ab.

Im Rahmen des Verlagerungsberichts für die Jahre 2021–2023 präsentierte der Bundesrat aktualisierte Prognosen für die Entwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs und nahm sich damit eines Postulats Storni (sp, TI) an.
Im Bericht wurde zum einen das erwartete Transportvolumen des alpenquerenden Güterverkehrs bis 2050 analysiert. Die Analyse kam zum Schluss, dass eine Zunahme des Transportvolumens zu erwarten sei. Die Zunahme werde sich insbesondere im schienenseitigen Verkehr niederschlagen, während der Anteil der strassenseitigen Transporte voraussichtlich stagnieren oder abnehmen werde. Der Bundesrat erwartete jedoch nicht, dass das Verlagerungsziel von 650'000 alpenquerenden Fahrten pro Jahr erreicht werden kann.
Zum anderen bezog der Bericht auch den Ausbau der «neuen Seidenstrasse» und der Mittelmeerhäfen in seine Analyse mit ein. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Entwicklung dieser Transportrouten keinen namhaften Einfluss auf den alpenquerenden Güterverkehr haben werde.
Aus dieser Analyse schloss der Bundesrat, dass an den bisherigen Verlagerungsinstrumenten festzuhalten sei und auch weiterhin Schienenkapazität am Gotthard für den Transportverkehr freigehalten werden solle. Zudem schlug die Regierung eine stärkere Förderung der kurzen Transportdistanzen für den Schienengüterverkehr vor.

Mit dieser Analyse erachtete der Bundesrat das Anliegen des Postulats Storni als erledigt und beantragte dessen Abschreibung. Der Nationalrat genehmigte die Abschreibung in der Sommersession 2024 stillschweigend.