Erweiterung des Epidemiengesetzes zur Stärkung der Digitalisierung und zur Vereinheitlichung der Daten, gemeinsam mit der Wirtschaft (Mo. 20.4702)

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In der Frühjahrssession 2021 befasste sich der Nationalrat mit einer im Dezember 2020 eingereichten Motion Dobler (fdp, SG), die auf eine Änderung des Epidemiengesetzes abzielte. Konkret forderte der Motionär eine Änderung ebendieses Gesetzes, die es dem Bund ermöglichen soll, das Erheben von Daten auf Bundesebene zu steuern und zu koordinieren. Zudem solle die Wirtschaft stärker in diesen Prozess eingebunden werden. Demnach sei eine bessere kantonale Bekämpfung der Covid-19-Pandemie durch den zu späten, zu stark variierenden und zu seltenen Einsatz des Contact-Tracings und weiterer digitaler Möglichkeiten verhindert worden, argumentierte der Motionär. In einer Pandemie müsse der Föderalismus zugunsten einer stärkeren Rolle des Bundes zurückstecken; dies sei sowohl effizienter als auch günstiger. Der Bundesrat begrüsste die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Diskussionslos und stillschweigend nahm der Nationalrat den Vorstoss an.

Dossier: Système de santé et numérisation

Stillschweigend folgte der Ständerat in der Herbstsession 2022 dem Nationalrat, der im Frühling desselben Jahres eine Motion Dobler (fdp, SG) mit dem Titel «Erweiterung des Epidemiengesetzes zur Stärkung der Digitalisierung und zur Vereinheitlichung der Daten, gemeinsam mit der Wirtschaft» angenommen hatte. Für die SGK-SR wies Erich Ettlin (mitte, OW) daraufhin, dass die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Pandemie Gegenstand einer laufenden Evaluation sei. Dabei würden die Datenerhebung und die Datennutzung – die zentralen Anliegen der Motion – ausdrücklich eingeschlossen. Die Kommission empfehle das Geschäft zur Annahme. Dem Vorstoss gegenüber ebenfalls positiv gestimmt war der Bundesrat. Gesundheitsminister Berset erklärte, man werde die Arbeiten zur Motion in die Revision des EpG einfliessen lassen.

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