Mitte Juni 2021 präsentierte der Bundesrat seinen Entwurf zur Erhöhung des Abzugs für die Krankenkassenprämien in Erfüllung der Motion Grin (svp, VD; Mo. 17.3171) und schickte diesen bis Oktober 2021 in die Vernehmlassung. Neu soll der Steuerabzug bei den direkten Bundessteuern bei Ehepaaren von CHF 3'500 auf CHF 6'000, bei Einzelpersonen von CHF 1'700 auf CHF 3'000 und bei Kindern oder unterstützungspflichtigen Personen von CHF 700 auf CHF 1'200 erhöht werden. Im Gegenzug sollen nicht erwerbstätige Personen keine höheren Abzüge als erwerbstätige Personen mehr geltend machen können – dennoch würden ihre Abzüge aufgrund der Erhöhung des allgemeinen Abzugs im Vergleich zu bisher insgesamt ansteigen. Gestrichen werden sollten auch die weiteren Abzüge (etwa von Prämien für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung und Lebensversicherungen), welche bisher bis zum Maximalabzug der Prämien vorgenommen werden konnten. Letztere Regelungen sollten auch für die Kantone gelten, während sie die Höhe der kantonalen Abzüge auch weiterhin selber festlegen könnten. Damit erwartete der Bundesrat Kosten von CHF 60 Mio. pro Jahr für die Kantone und von CHF 230 Mio. pro Jahr für den Bund.
Dossier: Déduction des primes d'assurance maladie en matière d'impôt fédéral direct (depuis 2002)- Mot-clés
- Date
- 11 juin 2021
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Acteurs
- Sources
- Afficher
de Anja Heidelberger
Modifié le 27.09.2022
Modifié le 27.09.2022