Eine Motion Mazzone (grüne, GE) forderte die Verlängerung der Stabilitätsphase für werdende Mütter im Ausschaffungsverfahren, indem die Rückführung von schwangeren Frauen und frischgebackenen Müttern zwischen der 28. Schwangerschaftswoche und der achten Woche nach der Geburt verboten werden würde. Bereits die NKVF warnte 2018 in einem Bericht, dass betroffene Frauen besonders in diesem Zeitraum bei einer zwangsweisen Rückführung einem besonderen Stress ausgesetzt seien und dieser dem Wohlergehen der Mutter und des Kindes schaden könne. Dass die zwangsweise Rückführung nach heutigem Recht bis in die 32. Schwangerschaftswoche beziehungsweise schon ab einer Woche nach der Geburt möglich sei, könne sich folglich negativ auf die Verfassung der Mutter und des Kindes auswirken.
Bereits heutzutage werde bei Rückführungen der Gesundheitszustand von werdenden und frischgebackenen Müttern zur Genüge berücksichtigt, argumentierte der Bundesrat. Dies, da die Ausreise und insbesondere die Rückführung von schwangeren Frauen sehr selten stattfinde und die Gesundheit der betroffenen Frauen oftmals im Einzelfall evaluiert werde. Deshalb sei die Motion abzulehnen. Diese Meinung teilte auch die knappe Mehrheit der SGK-SR, welcher die Motion vom Ständerat zur Vorprüfung überwiesen worden war. Sie hob hervor, dass die Gesundheit der betroffenen Frauen und Kinder in der gängigen Rückführungspraxis an erster Stelle stehe und die vom SEM in Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachpersonal erarbeiteten Richtlinien ausreichen würden. Eine Kommissionsminderheit Mazzone machte sich dagegen für die Umsetzung der Empfehlungen der NKFV stark, um betroffenen Frauen direkt vor oder nach der Geburt Stress infolge einer Rückführung zu ersparen. Schliesslich entschied auch die Ständeratsmehrheit in der Frühjahrssession 2023, am Status quo festzuhalten, und lehnte die Motion mit 24 zu 17 Stimmen ab.