Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei schweren Komplikationen nach der Geburt um die Dauer des Spitalaufenthalts. Entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Kt.Iv. 22.301)

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Eine vom Kanton Waadt eingereichte Standesinitiative forderte die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und entsprechender Erwerbsersatzzahlungen bei schweren Komplikationen nach der Geburt. Diese solle geltend gemacht werden können, wenn die Mutter bereits zum Zeitpunkt der Geburt nachweislich beschlossen hat, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachzukommen und sich entweder Mutter oder Kind während mindestens zwei Wochen im Anschluss an die Geburt in Spitalpflege befanden. Die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und der Erwerbsersatzzahlungen solle sich nach der Spitalaufenthaltsdauer richten, aber höchstens 56 Tage betragen.
Die SGK-SR reichte in Reaktion auf den Vorstoss einstimmig eine inhaltlich ähnliche Motion mit einer allgemeineren Formulierung der Forderung des Kantons Waadt ein und entschied im Februar 2023, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

In der Sommersession 2023 gab der Ständerat auf Antrag seiner SGK-SR und des Bundesrats einer Standesinitiative des Kantons Waadt zur Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und entsprechender Erwerbsersatzzahlungen bei schweren Komplikationen nach der Geburt stillschweigend keine Folge. Die kleine Kammer hatte stattdessen eine Kommissionsmotion der SGK-SR, welche die Anliegen der Standesinitiative aufgriff, angenommen.

Im November 2023 empfahl auch die SGK-NR einer Standesinitiative des Kantons Waadt, die die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei einem längeren Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt verlangte, keine Folge zu geben. Dabei nannte sie ähnliche Gründe wie zuvor ihre Schwesterkommission: Die Kommissionsmehrheit präferiere eine allgemeinere Fassung des Anliegens in Form einer Motion der SGK-SR, die es als Motion zudem ermögliche, dass sich der Bundesrat im Rahmen von anderen laufenden Arbeiten zur Anpassung der Mutterschaftsentschädigung um das Anliegen kümmern könne. In der Frühjahrssession 2024 bestätigte der Nationalrat diese Haltung und erledigte die Standesinitiative somit. Zeitgleich überwies die grosse Kammer besagte Kommissionsmotion an den Bundesrat.