Früherkennung von armuts- oder überschuldungsgefährdeten Personen. Handeln, bevor es zu spät ist (Mo. 21.3142)

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Anfang März 2023 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer Motion Roduit (mitte, VS) zum Thema «Früherkennung von armuts- oder überschuldungsgefährdeten Personen». Vor seinen Ratskolleginnen und Ratskollegen betonte der Motionär, dass Überschuldung oftmals nicht auf individuellem verschwenderischen Verhalten gründe, sondern ein systemisches Problem dahinterstecke. Dabei seien in erster Linie Haushalte aus der unteren Mittelschicht betroffen, die sich knapp über den Sozialhilferichtlinien befänden. Die Folgen von Überschuldung seien Probleme gesundheitlicher und sozialer Natur und damit verbunden erneut substanzielle soziale und wirtschaftliche Kosten. Insbesondere die Covid-19-Pandemie habe die Lage zugespitzt. Da den Kantonen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Präventions- und Armutsbekämpfungsmassnahmen zukomme, forderte der Walliser vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Konzepts, welches die Kantone dazu ermächtigt, effektive Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention einzuführen. Bundesrat Alain Berset erklärte, dass der Bund die Kantone im Kampf gegen die Armut etwa durch Studien unterstütze, dass sich der Bundesrat allerdings gegen die Motion ausspreche, weil diese weitreichende Massnahmen auf Bundesebene beinhalte und es nicht im Interesse der Exekutive sei, Änderungen an der Kompetenzaufteilung vorzunehmen. Für den Fall einer Annahme des Geschäfts durch den Nationalrat wolle der Bundesrat daher im Ständerat einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag stellen. Bei der Abstimmung in der grossen Kammer sprach sich schliesslich eine Mehrheit (101 zu 80 Stimmen, 3 Enthaltungen) für die Motion Roduit aus. Geschlossen für den Vorstoss stimmten die Fraktionen der SP, der GLP und den Grünen sowie grossmehrheitlich die Mitte-Fraktion. Die Gegenstimmen stammten aus dem bürgerlichen Lager.

In der Herbstsession 2023 nahm sich der Ständerat der Motion Roduit (mitte, VS) zur Früherkennung von armuts- oder überschuldungsgefährdeten Personen an. Die SGK-SR hatte sich im Vorfeld mit 9 zu 2 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen das Geschäft ausgesprochen. Gemäss Kommissionssprecher Alex Kuprecht (svp, SZ) seien primär die Kantone für diesen Bereich zuständig. In den Kantonen existierten bereits die notwendigen Rechtsgrundlagen, um Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention einzuführen. Auch Bundesrat Berset lehnte die Motion aus diesem Grund ab und verwies ausserdem auf die auf Bundesebene getroffenen Massnahmen. Dazu zählten die Berücksichtigung der Steuerbelastung bei der Berechnung des Existenzminimums, die Einführung eines Sanierungsverfahrens für Schuldnerinnen und Schuldner sowie eine sich in Umsetzung befindende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, die Minderjährige vor den Folgen schütze, die aus dem Nicht-Bezahlen der Krankenkassenprämien durch die Eltern resultierten. Im Anschluss an diese Worte lehnte der Ständerat die Motion stillschweigend ab.