Wahl einer nebenamtlichen Richterin und eines nebenamtlichen Richters ans Bundesgericht (22.218)

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Weil in der Herbstsession 2022 eine nebenamtliche Richterin (Federica De Rossa) und ein nebenamtlicher Richter (Christian Kölz) ins Vollamt gewählt worden waren, mussten am Bundesgericht zwei neue Stellen für nebenamtliche Richterinnen oder Richter deutscher bzw. italienischer Sprache besetzt werden. Zwar waren für die deutschsprachige Stelle 22 Bewerbungen eingegangen (5 von Frauen), aus denen sich die GK für Tanja Petrik-Haltiner entschied, für die italienischsprachige Stelle seien hingegen nur 8 (4 Frauen) und darunter «sehr wenige geeignete Bewerbungen» eingegangen, so die GK in ihrem Bericht. Man habe deshalb entschieden, die Stelle noch einmal auszuschreiben und sie erst in der Sommersession 2023 zu besetzen.
Die Wahl einer neuen nebenamtlichen Richterin deutscher Muttersprache ans Bundesgericht, mit der laut GK auch die «starke Untervertretung der SP» am BGer korrigiert werden soll, erfolgte in der Frühjahrssession 2023. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Tanja Petrik-Haltiner mit 179 Stimmen. Von den 190 ausgeteilten Wahlzetteln wurde einer nicht eingereicht, 9 blieben leer und einer entfiel auf Diverse.

Weil auf eine erste Stellenausschreibung keine valablen Kandidierenden für eine nebenamtliche Bundesrichterstelle italienischer Sprache hatten gefunden werden können, hatte die GK den Posten ein zweites Mal ausgeschrieben. Die Suche nach nebenamtlichen Richterinnen und Richtern war nötig geworden, weil die nebenamtliche Richterin Frederica De Rossa und der nebenamtliche Richter Christian Kölz in der Herbstsession 2022 zur ordentlichen Richterin bzw. zum ordentlichen Richter gewählt worden waren. In der Frühjahrssession 2023 hatte dann allerdings mit Tanja Petrik-Haltiner lediglich die deutschsprachige Stelle besetzt werden können.
Die Besetzung der italienischsprachigen Stelle gelang hingegen in der Sommersession 2023. Die GK hatte aus sechs neuen Kandidaturen (zwei Frauen und vier Männer) die Bewerbung von Athos Mecca empfohlen, der nicht nur das Profil der Stelle erfülle, sondern auch der unter den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht untervertretenen FDP angehöre, so die Begründung der GK im entsprechenden Bericht. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte den Tessiner mit 200 von 200 gültigen Stimmen. Von den 209 eingelangten Stimmzetteln blieben 9 leer.