Eine Standesinitiative des Kantons Waadt forderte eine Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft. Konkret forderte der ursprünglich von Grossrätin Anne-Laure Botteron eingereichte Vorstoss, dass alle Gesundheitskosten in der Schwangerschaft ab Empfängnis vollumfänglich von der Krankenversicherung getragen werden. Zusätzlich sollte diese Leistungserbringung – anders als im geltenden Recht – ohne Franchise und Selbstbehalt erfolgen. Dies ist heutzutage bei den Leistungen der Mutterschaft bereits gang und gäbe, jedoch erst ab der 13. Woche der Schwangerschaft. Dass Frauen, die zum Beispiel vor dieser Frist im Rahmen einer Fehlgeburt nicht nur ein einschneidendes Ereignis durchleben würden, sondern zusätzlich mit erheblichen Kosten konfrontiert seien, sei eine doppelte Bestrafung, unterstrich auch der Waadtländer Staatsrat. Zusätzlich seien diese Frauen meist eher jung und grundsätzlich gesund, womit sie oftmals über eine hohe Franchise verfügten.
Die SGK-SR beantragte mit 8 zu 0 Stimmen (bei 5 Enthaltungen), der Standesinitiative keine Folge zu geben. Als Begründung gab sie an, dass der Bundesrat momentan im Rahmen des Massnahmenpakets 2 zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bereits vorsehe, die Kostenbeteiligung ab dem mittels Ultraschall bestätigten Beginn der Schwangerschaft auszusetzen.
Der Ständerat folgte in der Sommersession 2023 stillschweigend dem Antrag seiner Kommission und gab der Initiative keine Folge.