IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (BRG 23.044)

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Der Bundesrat präsentierte im Mai 2023 die Botschaft zu einer Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit des IWF. Der Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 750 Mio. beinhalte eine Reserve von rund CHF 130 Mio. zur Abdeckung von Wechselkursschwankungen, wie der Bundesrat ausführte.
Durch den Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit soll der IWF Kredite für makroökonomische Reformen sowie für Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Klimawandels und der Pandemievorsorge und -bekämpfung vergeben können.

Der Ständerat genehmigte anlässlich der Herbstsession 2023 die Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds des IWF für Resilienz und Nachhaltigkeit ohne grössere Diskussionen mit 42 zu 0 Stimmen.

Auch im Nationalrat war die Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds des IWF für Resilienz und Nachhaltigkeit unbestritten. Die Vorlage wurde in der Wintersession 2023 seitens APK-NR von Nicolas Walder (gp, GE) und Christine Badertscher (gp, BE) sowie von Finanzministerin Karin Keller-Sutter vorgestellt. Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den Entwurf mit 177 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die wenigen Ablehnungen sowie die Enthaltung stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.