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Im März 2025 legte der Bundesrat eine Botschaft für die Anpassung des Schengen-Besitzstandes vor. Er beantragte darin die Übernahme der EU-Verordnung 2024/1717 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen. Das Geschäft war in eine Hauptvorlage sowie zwei kleine Vorlagen aufgeteilt.
Mit der Hauptvorlage sollen insbesondere die Voraussetzungen und Verfahren bei einer temporären Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum angepasst werden. Zudem sollen vor dem Hintergrund der im Rahmen der Covid-19-Epidemie gesammelten Erfahrungen Regelungen für Gefahrensituationen für die öffentliche Gesundheit eingeführt werden – beispielsweise in Form von Einreisebeschränkungen an den Schengen-Aussengrenzen. Weiter soll mit dieser ersten Vorlage auch die sogenannte Sekundärmigration, also die Weiterreise von Asylsuchenden von einem Schengen-Staat in den nächsten, vermindert werden, indem das Überstellungsverfahren in den zuständigen Schengen-Staat vereinfacht wird. Diese Neuerungen verlangen einige Änderungen im AIG, welche mit dieser Vorlage gutgeheissen werden sollen.
In einer zweiten Vorlage soll unabhängig von dieser Schengen-Weiterentwicklung im AIG festgehalten werden, dass das EDA neu Zugriff auf das nationale Reisegenehmigungssystem ETIAS erhalten soll. Schliesslich sollen im Rahmen einer dritten Vorlage im AIG einige wenige redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um eine sprachliche Angleichung an die Terminologie des Schengener Grenzkodex zu erreichen.

In der Vernehmlassung sprach sich die SVP gegen die Vorlage aus, da sie insbesondere eine Kompetenzverschiebung an die EU in Bezug auf Einreisebeschränkungen befürchtete. Während die FDP.Liberalen und die Mitte die Vorlage grundsätzlich begrüssten, zeigten sich die SP und die Grünen insbesondere in Bezug auf den Zugang zum Asylverfahren, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Rückweisung an der Grenze sowie in Bezug auf die Dauer möglicher Binnengrenzkontrollen kritisch. Insgesamt sprachen sich aber auch die SP und die Grünen für die Übernahme der Schengen-Weiterentwicklung aus.

Reprise du èglement de l'UE 2024/1717 concernant un code de l’Union relatif au régime de franchissement des frontières par les personnes (développement Schengen) (MCF 25.032)

Jahresrückblick 2024: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Die Schweizer Politik in den Bereichen Gesundheit, Sozialhilfe und Sport war 2024 von Debatten und Entscheidungen rund um Versorgungssicherheit, Innovation, Aufarbeitung und Prävention sowie Grossveranstaltungen geprägt, wobei sich viele Diskussionen nicht auf die Beratungen im Parlament beschränkten, sondern – auf einem ähnlichen Niveau wie 2023 – auch Eingang in die mediale Berichterstattung fanden (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Bei verschiedenen Gesundheitsthemen kam zudem der direkten Demokratie und dem Föderalismus eine gestaltende Rolle zu.

Versorgungssicherheit ist ein Schlagwort, dass seit geraumer Zeit unter anderem bezüglich genügend Gesundheitsfachpersonen verwendet wird. Wie bereits im Vorjahr trieb der Mangel an Ärztinnen und Ärzten Bundesbern auch 2024 um. So standen verschiedene Geschäfte auf der Traktandenliste von National- und Ständerat, welche diesen Entwicklungen mittels Erhöhung der Studienplätze, Lockerung der Zugangskriterien zum Studium und einfacheren Zulassungsbedingungen für ausländische Ärzteschaft begegnen wollten (vgl. Dossier «Ärztemangel»). Der Annahme einer Motion zur Abschaffung des Numerus Clausus in seiner bisherigen Form kam dabei besondere Aufmerksamkeit zu. Der Entscheid wurde zwar von verschiedenen Seiten begrüsst und als wichtiger Schritt gewertet, gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass dies alleine nicht ausreiche, um die langfristigen Herausforderungen der knappen Anzahl Ärztinnen und Ärzte zu bewältigen.

Ebenfalls zu bewältigen gilt es den Fachkräftemangel beim Pflegepersonal. Die in diesem Zusammenhang 2021 angenommene Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. Anfang Juli 2024 trat mit dem Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege die rechtliche Grundlage der ersten Etappe in Kraft, welche eine Ausbildungsoffensive, Abrechnungsmöglichkeiten und ein Förderprogramm beinhaltet. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die berufliche Entwicklung zu begünstigen – die Elemente der zweiten Etappe –, gab der Bundesrat im Mai entsprechende Vorentwürfe in Vernehmlassung.

Die Gefährdung der Versorgungssicherheit betrifft auch die Spitäler. Daran änderte sich auch dieses Jahr nichts. Zurückzuführen ist dies gemäss Printmedien neben dem oben vorgestellten Fachkräftemangel etwa auf finanzielle Aspekte wie nicht kostendeckende Tarife, inflationsbedingt steigende Kosten, nötige Investitionen und systemische Fehlanreize. Zwei Drittel der Schweizer Krankenhäuser schlossen das Jahr 2023 mit einem Defizit ab, für verschiedene Spitäler mussten Rettungspakete geschnürt werden. Vorschläge zur Lösung der Probleme der Spitäler umfassten Tarifreformen, die Förderung ambulanter Behandlungen, Überarbeitungen der Leistungskataloge, bessere digitale Infrastrukturen, Spitalkonsolidierungen und eine interkantonale oder nationale Spitalplanung. Letztere beide Punkte wurden in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgenommen, welche die grosse Kammer 2024 guthiess, respektive welche in diesem Jahr eingereicht wurden (vgl. Dossier «Spitalkonsolidierungen und interkantonale bzw. nationale Planung»). Da die Gesundheitsversorgung verfassungsrechtlich traditionellerweise in den Kompetenzbereich der Kantone fällt, schwangen bei den Diskussionen über die Zukunft der Spitalplanung entsprechend auch regionalpolitische Fragen mit.

Ein weiterer altbekannter Schwerpunkt der Debatten zur Versorgungssicherheit lag 2024 auf der Verfügbarkeit von Medikamenten. Die Medien sprachen von mehreren Hundert Arzneimitteln, die in der Schweiz derzeit fehlten. Verantwortlich gemacht wurden die Produktionsverlagerung nach Asien, die Abhängigkeit von wenigen Standorten und die geringen Sicherheitsmargen in den Lieferketten. Während der Bundesrat im August ein Massnahmenpaket zur Versorgungssicherheit in diesem Bereich verabschiedete, kam im Oktober die Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» erfolgreich zustande. Das Parlament befasste sich darüber hinaus mit Geschäften zur Verhinderung von Medikamentenverschwendung (Mo. 22.4245 und Mo. 24.3397), zur erleichterten Zulassung von Medikamenten (Mo. 23.4535) und zu einer verbesserten Zusammenarbeit mit der EU (Po. 24.3216).

Innovation – das zweite grosse im Themenbereich «Gesundheit» präsente Schlaglicht von 2024 – bezieht sich vor allem auf Digitalisierungsbestrebungen. Massgeblich dazu beitragen soll das Programm DigiSanté, welches in der ersten Jahreshälfte von National- und Ständerat abgesegnet wurde. Dabei sollen Synergieeffekte mit bestehenden Vorhaben genutzt werden. Eines dieser Vorhaben ist das elektronische Patientendossier. Auch diesem widmete sich das Parlament im Frühjahr 2024, indem es eine Übergangsfinanzierung beschloss, um das mittlerweile als Sorgenkind bekannte Projekt bis zur für 2027 geplanten Gesetzesrevision zu stabilisieren.

Den Sorgenkind-Status in der Zwischenzeit zwar losgeworden war Covid-19. Dennoch standen die Pandemie und deren Folgen auch in diesem Jahr auf der politischen Agenda. Thematisiert wurden Fragen rund um die Aufarbeitung der Pandemie und die Prävention zukünftiger Pandemien. Im Bundeshaus setzte man sich etwa mit einer zeitnahen und qualitativ hochwertigen Datenbereitstellung während Gesundheitskrisen (Mo. 23.3681) und der Schaffung einer genomischen Plattform (Mo. 21.4175) auseinander. Die Stimmbevölkerung hatte im Juni über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zu befinden, welche von massnahmenkritischen Gruppen lanciert worden war und an der Urne deutlich abgelehnt wurde. Ein weiteres Volksbegehren aus ähnlichen Kreisen, die «Aufarbeitungsinitiative», scheiterte bereits im Sammelstadium. Ferner blieben Massnahmengegnerinnen und -gegner 2024 auch mit einer Staatshaftungsklage gegen den Bund erfolglos. Diese wurde abgewiesen, weil das Bundesgericht die getroffenen Massnahmen als verhältnismässig und nicht widerrechtlich beurteilte. Für Schädigungen, die durch die Covid-19-Impfung verursacht worden waren, wurden 2024 zum ersten Mal Entschädigungen bewilligt. Gegenstand kontroverser Diskussionen waren überdies der Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, welche in der Kategorie «Epidemien» für den Peak in der Berichterstattung im April 2024 verantwortlich sein dürfte (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Mit ihnen sollten die internationale Zusammenarbeit im Falle eine Pandemie gefördert und die WHO als zentrale Koordinationsinstanz gestärkt werden. Die Gegnerschaft befürchtete hingegen, dass dadurch die nationale Souveränität beschnitten werden könnte.

Untrennbar mit dem Präventionsgedanken verbunden war 2024 zudem der Umgang mit Suchtmitteln. Die Frage nach dem geeigneten Ausmass an Prävention scheidete jedoch die Geister, wie die Behandlungen von National- und Ständerat zur Umsetzung der «Kinder ohne Tabak»-Initiative beispielhaft veranschaulichten. Während dieser Prozess Ende Jahr noch nicht abgeschlossen war, trat Anfang Oktober das neue Tabakproduktegesetz in Kraft, in dem ebenfalls verschiedene Präventionselemente – unter anderem ein Abgabeverbot an Minderjährige und neue Bildwarnhinweise – enthalten sind. In puncto bereits Suchtmittel konsumierender Personen kann Prävention auch darauf abzielen, den Bezug vom Schwarzmarkt zu unterbinden oder die Gefahr von schlechter Produktequalität zu mindern. Dies ist Teil der Pilotprojekte zur regulierten Abgabe von nichtmedizinischem Cannabis in verschiedenen Schweizer Städten, über die im Verlaufe des Jahres immer wieder in den Medien berichtet wurde. Darüber hinaus lancierte im Frühling ein privates Kollektiv eine Volksinitiative zur Legalisierung von Cannabis.

Weiter im Zeichen von Prävention stand die 2024 zur Sozialhilfe betriebene Politik. Eine Motion zur Verlängerung des Armutspräventionsprogramms und der Verabschiedung einer nationalen Strategie wurde zuerst im Rahmen der ausserordentlichen Session zum Thema «Armut in der Schweiz» vom Nationalrat und schliesslich in der Herbstsession vom Ständerat angenommen. Abgelehnt wurden indes ein Postulat, welches die Einführung effektiver Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention zum Inhalt hatte, sowie ein Postulat, das zur Verhinderung von gesundheitlichen und sozialen Folgeproblemen den Abschluss von Mietverträgen mit Obdachlosen forderte.

Die diesjährige Agenda der Schweizer Sportpolitik wurde durch die Planung und Durchführung von Grossanlässen bestimmt. Zum einen fand im Herbst die Radweltmeisterschaft in Zürich statt, die durch den Unfalltod einer Schweizer Juniorin überschattet wurde. Zum anderen kam nach der enttäuschenden Nichtberücksichtigung als Austragungsstätte für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2030 im Vorjahr Bewegung in eine neue Kandidatur – dieses Mal für die Winterspiele 2038. Da die Schweiz in den sogenannten «privilegierten Dialog» mit dem IOC aufgenommen wurde, hat sie nun die Möglichkeit, bis Ende 2027 an ihrem Bewerbungsdossier zu arbeiten. Erfüllt dieses die Anforderungen, entfällt ein Wettbewerb mit anderen Kandidierenden. Angesichts der Tatsache, dass die Fussball-Europameisterschaft 2025 der Frauen hierzulande ausgerichtet wird, beschäftigte sich die Politik auch mit Entscheidungen bezüglich dieses Events. Im Mittelpunkt des Interesses stand insbesondere die vom Bundesrat vorgesehene Unterstützung in der Höhe von CHF 4 Mio. Stände- und Nationalrat erhöhten diese Mittel auf Initiative der ständerätlichen Kommission Ende Jahr hingegen auf CHF 15 Mio. (Mo. 24.3011).

Jahresrückblick 2024: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Ende November 2024 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung. Mit der Vorlage setzte der Bundesrat die Motion der WAK-NR (Mo. 21.3001) um, die eine Verlängerung der steuerlichen Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre gefordert hatte. Ziel der Massnahme ist es, Unternehmen insbesondere nach wirtschaftlichen Krisen eine längere Frist zur Verrechnung von Verlusten mit späteren Gewinnen zu gewähren. Die ursprüngliche Motion war im Rahmen der wirtschaftlichen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie mit dem Ziel eingereicht worden, Unternehmen, die während der Krise erhebliche Verluste erlitten hatten, beim Wiederaufbau zu unterstützen. Deshalb sollte die Massnahme für Verluste rückwirkend ab dem Jahr 2020 gelten. Von den Massnahmen würden laut WAK-NR auch neu gegründete Unternehmen profitieren, die oft eine längere Anlaufphase benötigen, bevor sie Gewinne erzielen. Dabei liessen sich die finanziellen Auswirkungen der Reform jedoch nur schwer beziffern. Der Bundesrat hielt jedoch fest, dass die Mindereinnahmen für den Bund in gewissen Jahren über CHF 100 Mio. betragen könnten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und des relativierenden Berichts über die negativen Konsequenzen durch die Pandemie, der im Rahmen des Postulats der WAK-SR (Po. 20.3132) veröffentlicht worden war, verzichtete der Bundesrat darauf, dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage zu beantragen.

Prolongation du délai de compensation des pertes (MCF 24.091)

Ende September 2024 erhielt in der Schweiz erstmals eine Person eine finanzielle Entschädigung für gesundheitliche Schäden, die in Verbindung mit der Covid-19-Impfung stehen. Die Zahlung an die betroffene Person habe neben CHF 12'500 Genugtuung (Schmerzensgeld) auch CHF 1'360 Entschädigung für einen nachgewiesenen Verdienstausfall umfasst, berichteten die Medien. Zu diesem Zeitpunkt hätten dem EDI 320 Gesuche vorgelegen. 50 davon seien noch offen, während 30 einer detaillierten Prüfung unterzogen würden. Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, bedürfe es des Nachweises eines Kausalzusammenhanges zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In Abhängigkeit des Schweregrades könnten maximal CHF 50'000 entrichtet werden. Es kämen allerdings nur Schäden dafür in Frage, die nicht bereits durch Dritte – beispielsweise Versicherungen und Impfstoffherstellende – übernommen worden seien. Nicht anerkannt würden zudem Arbeitsunfähigkeiten, die keinen Verdienstausfall verursachten, und aus der Franchise und dem Selbstbehalt der Krankenkasse hervorgehende Kosten. Die Bearbeitung der Gesuche durch das EDI sei mit einem grossen zeitlichen Aufwand verbunden. Auf der anderen Seite berichteten viele Antragsstellende von einem komplizierten bürokratischen Verfahren, ungenügender Unterstützung durch den Bund und fehlender Transparenz bei der Begründung der Ablehnung, wie die Medien weiter schrieben.
Seit Dezember 2020 sei es in der Schweiz und Liechtenstein zur Verabreichung von circa 17 Millionen Impfdosen gekommen, was einer Impfquote von rund 70 Prozent entspreche. 17'000 davon habe Swissmedic als Verdachtsfälle mit unerwünschten Impfreaktionen registriert. Die Personen, welche diese Verdachtsfälle meldeten, hätten wiederum 39 Prozent der Fälle als schwerwiegend eingestuft. Davon, dass der Nutzen der Impfung die Risiken insgesamt jedoch überwiege, zeigten sich nicht nur die Zulassungsbehörden, sondern auch die Wissenschaft nach wie vor überzeugt.

Entschädigung für Corona-Impfschäden

In der Herbstsession 2024 kam es sodann zur Differenzbereinigung der Kulturbotschaft 2025–2028. Der Nationalrat hatte einige Tage zuvor vier Differenzen zum Vorschlag des Ständerats geschaffen.

Unbestritten war, dass die Filmförderung neu teilweise auch mit Verpflichtungskrediten finanziert werden soll. Der Ständerat folgte hier entsprechend dem Nationalrat und beseitigte die beiden damit verbundenen Differenzen stillschweigend. Ebenfalls stillschweigend hiess der Ständerat eine Änderung des Nationalrates beim Sprachförderungsgesetz gut. Dieser hatte entschieden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch nicht nur wie vom Bundesrat vorgesehen ausserhalb, sondern auch innerhalb der Kantone Graubünden und Tessin gefördert werden sollen.

Für Diskussionen sorgte sodann der Entscheid des Nationalrates, die Finanzmittel für Pro Helvetia um CHF 6.5 Mio. zu kürzen. Der Ständerat entschied mit 30 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen), seiner Kommissionsmehrheit zu folgen, welche diese Kürzung ablehnte und hielt entsprechend an der Differenz fest. Simon Stocker (sp, SH) warf dem Nationalrat vor, dass diese Kürzung «eine Art Strafaktion gegen Pro Helvetia» gewesen sei, weil man mit deren Handlungen in Russland nicht einverstanden gewesen sei. Eine Minderheit um Jakob Stark (svp, TG) wollte hier dem Nationalrat folgen. Er glaube nicht, dass diese Kürzungen tatsächlich die Aktivitäten von Pro Helvetia im Ausland in Gefahr bringen würden, so der SVP-Ständerat, der mit seinem Ansinnen aber erfolglos blieb.

Auch im Nationalrat drehte sich daraufhin der Wind. Seiner Kommissionsmehrheit folgend lenkte der Nationalrat mit 106 zu 79 Stimmen (2 Enthaltungen) ein und lehnte die Kürzung ebenfalls ab. Auch hier hatte eine Minderheit um Sylvain Freymond (svp, VD) an der Kürzung festhalten wollen. Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) hatte derweil für die WBK-NR festgehalten, dass Pro Helvetia derzeitig in einem Überprüfungsprozess stecke, welcher Ende Jahr zeigen werde, was alles genau finanziert wird.

Da auf der einen Seite der Nationalrat entschieden hatte, die Debatte zum Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek bis in die Wintersession 2024 zu sistieren und der Ständerat auf der anderen Seite entschieden hatte, dasselbe mit dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer zu tun, blieben vorerst keine weiteren Differenzen offen.

Gut eine Woche nach der Differenzbereinigung nahmen sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat die Kulturbotschaft 2025–2028 in der Schlussabstimmung jeweils einstimmig an.

Message culture 2025-2028 (MCF 24.027)

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Kulturbotschaft 2025–2028. Wie die Kommissionssprecherinnen Regina Durrer (mitte, NW) und Céline Weber (glp, VD) ausführten, begrüsste die WBK-NR die Schwerpunkte der Kulturbotschaft. Insbesondere die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserungen der Lohnsituation von Kulturschaffenden seien positiv bewertet worden. Jedoch kritisierten beide Rednerinnen, wie die Diskussion der Kulturbotschaft vonstatten ging. So hätte die WBK-NR aus Termingründen zu wenig Zeit gehabt, um sich in der nötigen Tiefe mit der Kulturbotschaft zu befassen, da etwa der Mitbericht der Finanzkommission bei der Beratung noch nicht vorhanden gewesen sei.

Wie bereits im Ständerat, zeigte sich in der Eintretensdebatte eine grosse Uneinigkeit bezüglich dem zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), in welchem der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern wollte. Eine knappe Mehrheit der WBK-NR hatte beschlossen, auf das Gesetz einzutreten, hatte jedoch einige Änderungen am Text vorgenommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Kompetenzen und Aufgaben für den Bund geschaffen werden. Der Nationalrat folgte jedoch mit 96 zu 90 Stimmen (4 Enthaltungen) relativ knapp einer Minderheit um Sylvain Freymond (svp, VD) und trat nicht auf das Gesetz ein. Gegen Eintreten stimmten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, die Hälfte der FDP.Liberalen-Fraktion, sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion. Dominik Blunschy (mitte, SZ) hatte etwa damit argumentiert, dass die hohe Baukultur Aufgabe der Kantone sei und bleiben solle. Da bereits der Ständerat nicht darauf eingetreten war, war die Gesetzesänderung damit endgültig vom Tisch.

Auch der dritte Entwurf zum Bundesgesetz über die Nationalbibliothek, sollte in dieser Sitzung nicht diskutiert werden. So hatte die WBK-NR im Vorfeld entschieden, diese Diskussion bis zur Wintersession 2024 zu sistieren, um mehr Informationen über die Pflichtexemplarregelung einholen zu können.

Für die restlichen Entwürfe war Eintreten derweil unbestritten. Grundsätzlich betonten alle Fraktionssprechenden, dass sie die Relevanz der Kultur anerkennen und deren Förderung als wichtig erachten. Die Sprechenden der GPS-, GLP-, und SP-Fraktionen unterstrichen unter anderem, wie zentral es sei, dass die Arbeitsbedingungen in der Kulturbranche verbessert würden. Zudem waren sie sich mit der FDP-Fraktion einig, dass die Kulturbranche ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Schweiz sei und eine enorme Wertschöpfung generiere. Während die Grünen, SP und GLP grundsätzlich eine stärkere Förderung der Kultur begrüsst hätten, waren sich alle Fraktionen bis auf die SVP einig, dass die gekürzte Version des Bundesrates mehrheitlich mitzutragen sei. Die SVP hingegen empfand die Botschaft gemäss Freymond als «gierig» und forderte entsprechend in verschiedenen Minderheitsanträgen eine Kürzung der geplanten Ausgaben.

Damit musste sich der Nationalrat in der Detailberatung nur noch mit zwei von vier Bundesgesetzen und den acht Finanzierungsbeschlüssen befassen.
Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen, wollte der Bundesrat bewirken, dass die beiden Landessprachen Italienisch und Rätoromanisch ausserhalb des Tessins und Graubündens gefördert werden. Auch wenn Einigkeit vorherrschte, dass dies zu unterstützen sei, schuf der Nationalrat zwei kleinere Differenzen zur Version des Ständerats. So hiess der Nationalrat mit 180 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) drei gleichlautende Einzelanträge von Martin Candinas (mitte, GR), Jon Pult (sp, GR) und Anna Giacometti (fdp, GR) gut. Diese hatten gefordert, dass die beiden Sprachen auch innerhalb der beiden Kantone gefördert werden sollen, etwa in Regionen wie Chur, wo mehrheitlich deutsch gesprochen werde.
Zudem folgte die WBK-NR der Bitte von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider und ihrer Schwesterkommission und ergänzte, dass die Filmbranche neu auch via Verpflichtungskredit finanziert werden soll, um den realen Bedingungen in der Filmbranche besser gerecht zu werden. Der Nationalrat hiess diese Forderung stillschweigend gut. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz über die Landessprachen mit 127 zu 62 Stimmen (2 Enthaltungen) gutgeheissen. Einzig die SVP-Fraktion stellte sich geschlossen gegen das Bundesgesetz.

Mit dem vierten Entwurf, der Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer, wollte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für die neu geschaffene unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» festlegen. Der Ständerat hatte eingefügt, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte hier aber dem Bundesrat folgen, welcher eine einseitige Anrufung vorgesehen hatte. Damit könnten betroffene Personen die Kommission einschalten, ohne dass die derzeitigen Besitzenden der potenziellen Raubkunst damit einverstanden sein müssen. Alles andere sei gemäss Kommissionssprecherin Regina Durrer «ein zahnloser Tiger». Bis auf die SVP sprachen sich alle Fraktionen für den Antrag der Kommissionsmehrheit aus. So hielt etwa Anna Rosenwasser (sp, ZH) für die SP-Fraktion fest, dass dies gerade für Raubkunst im kolonialen Kontext zentral sei, da es keine internationalen Abkommen gebe, auf die sich Betroffene berufen könnten. Auch Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich für die einseitige Anrufung aus und erinnerte daran, dass sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der Grundsätze der Washingtoner Konferenz dazu verpflichtet habe, dafür zu sorgen, dass Raubkunst-Fälle untersucht und faire Lösungen gesucht werden. Eine Minderheit Freymond aus der SVP-Fraktion, welche hier dem Ständerat folgen und eine beidseitige Anrufung wollte, stand entsprechend auf verlorenem Posten: Der Nationalrat folgte mit 122 zu 68 Stimmen (1 Enthaltung) dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 126 zu 64 Stimmen (2 Enthaltungen) an, wobei wiederum die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und zwei Personen der FDP.Liberalen-Fraktion dagegen stimmten.

In der Folge musste der Nationalrat noch die acht Finanzierungsbeschlüsse beraten. Insgesamt umfasste der Zahlungsrahmen CHF 987.9 Mio. über die vier Jahre hinweg. Grundsätzlich habe die WBK-NR gemäss Kommissionssprecherin Durrer darauf verzichtet, eine Erhöhung der Finanzierungsbeschlüsse vorzunehmen, um die lineare Kürzung von 2 Prozent, die der Bundesrat aufgrund der Sparmassnahmen vorgenommen hatte, zu respektieren. Trotzdem folgte der Nationalrat den Mehrheitsanträgen der FK-NR und der WBK-NR und entschied mit 120 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung), dem Ständerat zu folgen und die Mittel für das BAK zur Finanzierung «Netzwerke Dritter» um CHF 2 Mio. zu erhöhen. Damit lehnte der Nationalrat auch gleich drei Konzeptanträge ab. Eine Minderheit der FK-NR um Jacques Nicolet (svp, VD) hatte mit einem Konzeptantrag gefordert, alle Beschlüsse auf das Niveau der letzten Kulturbotschaft zu kürzen. Die Minderheitsanträge wurden aber im Verlauf der Debatte zugunsten einer Minderheit Freymond zurückgezogen, die ebenfalls eine Rückkehr zum Niveau von 2021-2024 forderte. Auf der anderen Seite hatte Fabien Fivaz (gp, NE) eine generelle Erhöhung der Ausgaben in der Kulturbotschaft auf das Niveau, welches der Bundesrat vor der Vernehmlassung vorgesehen hatte, gefordert. Nicht zuletzt hatte auch Felix Wettstein (gp, SO) aus der FK-NR eine Erhöhung der Mittel gefordert. Auch er bezog sich dabei auf den ursprünglichen Entwurf, wollte aber im Gegensatz zur Minderheit Fivaz zusätzlich eine Teuerung von 2 Prozent berücksichtigen.
Für Debatten sorgte schliesslich vor allem ein letzter Kürzungsantrag bei der Finanzierung von Pro Helvetia. Nach der ersten Beratung hatte die WBK-NR in einer Medienmitteilung angekündigt, dass sie die Mittel für «Auslandsaktivitäten von Pro Helvetia» um CHF 6.5 Mio. kürzen möchte. Grund dafür war unter anderem, dass Aktivitäten von Pro Helvetia in Russland in Frage gestellt worden waren. Nachdem der Stiftungsrat von Pro Helvetia aber angekündigt hatte, dass sie ihr Engagement in Russland per 1. Januar 2025 einstellen und auch andere kritisierte Punkte angehen werde, zog die WBK-NR diesen Kürzungsantrag wieder zurück. Nichtsdestotrotz folgte der Nationalrat mit 102 zu 87 Stimmen (3 Enthaltungen) einer Mehrheit der FK-NR und einer Minderheit Freymond, welche die Kürzung trotzdem forderten. Fabien Fivaz hatte vergeblich argumentiert, dass bei einer solchen Kürzung insbesondere internationale Projekte von Pro Helvetia zurückstecken müssten. Konkret betreffe dies also den Auftritt der Schweiz im Ausland, worauf viele Künstlerinnen und Künstler angewiesen seien, um international eine Chance zu haben.

Mit den vorgenommenen Änderungen hiess der Nationalrat sodann alle Finanzierungsbeschlüsse mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis gut, wobei die SVP alle Vorlagen einstimmig ablehnte. Damit ging die Kulturbotschaft mit vier Differenzen zurück an den Ständerat zur Differenzbereinigung.

Message culture 2025-2028 (MCF 24.027)

Ende August 2024 befasste sich das Bundesgericht in Lausanne mit einer Staatshaftungsklage gegen die schweizerische Eidgenossenschaft. Die Klägerinnen und Kläger – rund 10'000 Personen – vertraten die Auffassung, dass die Massnahmen, die der Bundesrat zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ab Frühsommer 2020 ergriffen hatte, widerrechtlich gewesen seien. Zur Gefährlichkeit des Virus SARS-CoV-2 habe kein wissenschaftlich bestätigter Beleg vorgelegen, weshalb das Epidemiengesetz nicht hätte angewendet werden dürfen. Im Zentrum der Kritik standen die Maskentragpflicht, Kontaktbeschränkungen und das Covid-19-Zertifikat. Insbesondere die Einführung von Letzterem betrachteten die Klägerinnen und Kläger als eine Diskriminierung gegenüber ungeimpften Personen, weil damit Einschränkungen im öffentlichen Leben einhergegangen seien. Der Bundesrat habe mit seinem Handeln die Grundrechte verletzt, zudem seien die Massnahmen unverhältnismässig gewesen. Als symbolischen Schadenersatz forderte die Klägergemeinschaft je einen Franken pro klagende Person.
Der Bundesvertreter hingegen erläuterte während der Verhandlung, dass die Landesregierung «stets im besten Wissen
und Gewissen [...] gehandelt» habe. Das Massnahmenpaket sei notwendig gewesen, um die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Bei ihren Entscheidungen habe sich die Schweizer Exekutive stets auf die zum Zeitpunkt verfügbaren Informationen gestützt. Die Abwägung zwischen individueller Freiheit und dem Schutz der Gesamtbevölkerung sei gerechtfertigt gewesen. Hinzu komme, dass jede einzelne Massnahme Teil der gesamten Pandemiebekämpfung gewesen sei und nicht isoliert betrachtet werden dürfte.
Das Bundesgericht wies die Klage nach einer internen Beratung ab. Es kam zum Schluss, dass die Voraussetzung der Widerrechtlichkeit nicht gegeben und es nicht zu einer Verletzung der Amtspflichten von Seiten Bundesrat gekommen sei. Die Klägerinnen und Kläger zeigten sich zwar nicht überrascht, aber dennoch enttäuscht vom Entscheid. Sie würden sich nun überlegen, ob sie die Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen wollen.

Abgewiesene Haftungsklage von Corona-Gegnerschaft im Zusammenhang mit Bundesmassnahmen

Anfang Februar 2023 wurde eine Volksinitiative zur «Aufarbeitung der Hintergründe der Covid-19-Pandemie (Aufarbeitungsinitiative)» bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht. Das Initiativkomitee setzte sich aus Privatpersonen zusammen, die sich gemäss eigenen Angaben «an Veranstaltungen der Bürgerrechtsbewegung kennengelernt» hatten. Unterstützt wurde es insbesondere von massnahmenkritischen Gruppierungen.

Wie dem Titel des Volksbegehrens entnommen werden kann, beabsichtigte das Komitee die unabhängige Untersuchung und Aufarbeitung der staatlichen Massnahmen während der Pandemie. Konkret wurde die Prüfung von wissenschaftlichen Grundlagen für getroffene Vorkehrungen wie etwa die Maskenpflicht und die Lockdowns sowie der Validität der Covid-19-Tests gefordert. Weiter solle untersucht werden, ob die Bevölkerung über die Wirkung und Risiken der Impfstoffe genügend aufgeklärt worden sei. Auch die Anerkennung und Entschädigung von Impfschäden wollte das Komitee erwirken. Die strafrechtliche Verfolgung bei möglichen Straftatbeständen, die Aufhebung der Immunität von Amtstragenden und eine Schadensersatzpflicht für sich als unverhältnismässig erwiesene Massnahmen waren zusätzlich Forderungen des Volksbegehrens. Zur Umsetzung der Initiative hätte eine ausserparlamentarische Untersuchungskommission gegründet und ein Spezialgericht eingerichtet werden sollen.

Soweit kam es jedoch nicht. Das Volksbegehren scheiterte nämlich noch im Sammelstadium. Bei Fristablauf am 28. August 2024 waren gerade einmal rund 52'000 Unterschriften zusammengekommen. Erklärt wurde der Misserfolg mit dem Umfang und der Komplexität der Initiative. Eine A3-Seite – der bisher längste eingereichte Text seit der Einführung des Initiativrechts – habe das Sammeln der notwendigen Unterschriften erschwert. Zudem sei es eine Herausforderung gewesen, den komplexen Inhalt des Anliegens zu verstehen, was zu Zurückhaltung seitens Unterschriftsberechtigter geführt habe. Überdies hätten die Covid-19-Massnahmen verglichen mit den Hochphasen der Pandemie im Alltag der Menschen an Relevanz verloren.

Die Initianten und Initiantinnen übergaben den Text noch am Tag des Fristablaufs in Form einer Petition an den Bundesrat, um zu zeigen, dass das Thema für einen Teil der Bevölkerung nach wie vor wichtig sei und nicht einfach ignoriert werden dürfe.

Volksinitiative zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie

Le Conseil fédéral a présenté un rapport en réponse au postulat du conseiller aux Etats Beat Rieder (centre, VS) lui demandant de présenter les tâches futures de la Pharmacie de l'armée. Dans ce document, le gouvernement définit la pharmacie de l’armée comme «un centre de compétences militaire responsable pour l’administration fédérale dans son ensemble des produits pharmaceutiques ainsi que des médicaments et des équipements médicaux». Les principales tâches de la Pharmacie de l’armée consistent donc à acquérir puis diffuser les produits thérapeutiques dont a besoin le Service de santé de l’armée, à produire des médicaments pour l'armée lorsque cela est nécessaire, à assister l’armée dans l’utilisation des infrastructures sanitaires dont elle dispose, à contrôler la qualité des produits qu’elle a commandés ou encore à apporter ce que le gouvernement nomme un «appui subsidiaire» aux autorités fédérales dans des situations d'urgence, telles que la pandémie de coronavirus. Dans cette optique, le rapport souligne que le domaine de compétence de la Pharmacie de l'armée s'est considérablement étendu après la pandémie. Ces changements ont conduit les responsables de la pharmacie de l'armée à s'interroger sur la manière dont elle pourrait continuer à assumer les différentes missions qui lui incombent avec diligence. Le Département fédéral de la défense (DDPS) a donc envisagé six variantes stratégiques lui permettant d'adapter les priorités de la pharmacie de l'armée pour améliorer son efficience.
La première option vise à limiter le champ d'action de la pharmacie de l'armée «au maintien et à la coordination des compétences et des connaissances dans le domaine des remèdes». La seconde permet à la pharmacie de l'armée de ne s'occuper que de fournir des prestations d'urgence à l'armée et aux organes de la Confédération. Elle aurait agi de la même manière à l'égard de la population, mais en oeuvrant en partenariat avec le secteur privé. Une autre variante élaborée par les autorités aurait conduit la pharmacie de l'armée à couvrir les besoins de l'armée en s'occupant exclusivement de la production et de l'acquisition de matériel sanitaire pour cette institution. L'avant dernière option à laquelle a réfléchi le DDPS consiste à demander à la pharmacie de l'armée de couvrir les besoins de l'armée, mais aussi ceux de l'Administration fédérale, en assurant, comme dans la variante précédente, la production et l'acquisition de produits sanitaires auxquels doivent recourir l'armée et l'Administration fédérale. L'ultime variante envisagée aurait permis à la pharmacie de l'armée de subvenir aux besoins de l'armée, mais en assurant elle-même la production de certains médicaments. Elle aurait agi de la même manière à l'égard de la population et de la Confédération. D'après le gouvernement, un tel dispositif aurait dû être déployé dans le cadre d'une coopération entre les acteurs concernés.
A la suite d'un processus de réflexion sur les objectifs de la pharmacie de l'armée, le DDPS a décidé de choisir l'avant dernière option, qui donne à la Pharmacie de l'armée les moyens d'approvisionner l'armée et l'Administration fédérale par le biais d'acquisitions et par la diffusion de produits sanitaires qu'elle a elle-même élaborés. Le Conseil fédéral estime en effet que «les nouvelles priorités de la pharmacie de l'armée varient très peu par rapport aux domaines actuels». A l'heure actuelle, le gouvernement n'envisage donc aucune extension du champ de compétence de la pharmacie de l'armée.

Avenir de la Pharmacie de l'armée (Po. 21.3448)
Dossier: Service d’appui de l’armée dans le cadre des mesures visant à lutter contre le COVID-19

En juin 2024, le Conseil fédéral a publié son rapport concernant les conséquences économiques de la crise du COVID-19, à la demande de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE). Ce rapport examine l'évolution de l'économie suisse entre le premier trimestre de 2020 et le deuxième trimestre de 2023. En substance, le rapport établit, tout d'abord, une comparaison internationale de la crise puis la rapide reprise économique, à travers laquelle on constate que la Suisse a mieux tenu le choc que ses pays voisins. Le premier chapitre dissèque également les données par branche et examine les conséquences de la pandémie sur le marché du travail, sur les revenus et l'épargne des ménages, sur les faillites d'entreprises et sur les finances publiques. La deuxième partie du rapport se penche sur les mesures de lutte contre le Covid-19 et établit une chronologie des évènements et des décisions prises. En s'appuyant sur un indice de rigueur développé par l'Université d'Oxford, le « Stringency Index », le Conseil fédéral estime qu'en comparaison internationale, les autorités ont pris des mesures moins radicales, moins restrictives et moins longues que les autres pays. La troisième partie du rapport porte sur les conséquences économiques des mesures de lutte contre la pandémie. L'absence de demande a particulièrement touché les secteurs de l'industrie, du commerce de gros, de stockage, tandis que les facteurs de limitations de la production étaient davantage de nature juridique dans l'hôtellerie-restauration, la construction, la santé, la culture et les loisirs. Entre autres, les mesures de distanciation entre les personnes ont lourdement entravé les entreprises dans leur capacité de fonctionnement. Le quatrième et dernier chapitre porte sur la politique économique durant la pandémie. Le Conseil fédéral estime avoir pris des décisions évolutives, propres à chaque branche et en prenant compte de la situation. La pandémie a également permis d'évaluer l'efficacité du système des indemnités en cas de réduction de l'horaire de travail (RHT), ainsi que celle de l'assurance perte de gain (APG). Le rapport conclut que les mesures exceptionnelles ont été efficaces, malgré leur coût énorme pour le contribuable, et que l'intervention rapide de l'Etat dans le cadre de la crise a été essentiellement possible grâce à la solidité des finances fédérales.

Conséquences économiques de la crise du coronavirus (Mo. 20.3132)
Dossier: Covid-19 – Conséquences économiques et financières
Dossier: Covid-19 – Mesures visant à atténuer les conséquences économiques

A la suite de la publication du rapport du Conseil fédéral, rédigé en réponse au postulat de la CPS-CE, qui demandait au Conseil fédéral de réfléchir aux moyens de renforcer la gestion stratégique de crise de la Suisse, le postulat a été classé par le Conseil des Etats dans le cadre de l'examen de l'objet 24.006.

Gestion de crise à l'échelon stratégique (Po. 21.3449)
Dossier: Capacité institutionnelle du Conseil fédéral à faire face aux crises
Dossier: Service d’appui de l’armée dans le cadre des mesures visant à lutter contre le COVID-19

Avec la publication, en décembre 2023, du rapport «Adéquation entre besoins du marché du travail et personnel qualifié – pour un développement durable des professions», le postulat de la sénatrice Graf (Vert-e-s, BS) a été classé par le Conseil des Etats comme proposé par le Conseil fédéral dans le cadre de son rapport annuel sur les motions et postulats.

Auswirkungen der Covid-19-Krise, der Klimakrise und der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt (Po. 21.3290)
Dossier: La numérisation dans le marché du travail

En juin 2024, le Conseil national a classé le postulat sur le billan du projet «Leute für Lonza», comme proposé par le Conseil fédéral qui estime que l'objectif a été atteint à travers la publication du rapport du 8 novembre 2023.

Bilanz des Projektes «Leute für Lonza» (Po. 21. 4344)

Da der Bundesrat mit Vorlegen des entsprechenden Berichts das Postulat für selbstorganisierte Arbeitsformen in der Bundesverwaltung als erfüllt betrachtete, beantragte er dessen Abschreibung. Diesem Antrag kam der Nationalrat in der Sommersession 2024 nach.

Selbstorganisierte Arbeitsformen in der Bundesverwaltung einführen (Po. 21.4162)

Le postulat du député Damien Cottier (plr, NE) traitant du fédéralisme à l'épreuve des crises a été classé par le Conseil national comme proposé par le Conseil fédéral dans le cadre de son rapport annuel sur les motions et postulats. En effet, le rapport «Le fédéralisme à l'épreuve des crises: Les leçons à tirer de la crise du COVID-19» a été publié en décembre 2023. Selon le Conseil fédéral, ce rapport répond aux attentes du postulat.

Le fédéralisme à l'épreuve des crises. Les leçons à tirer de la crise du Covid-19 (Po. 20.4522)
Dossier: Capacité institutionnelle du Conseil fédéral à faire face aux crises

Nachdem der Bundesrat in der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) Massnahmen präsentiert hatte, um die nachhaltige Finanzierung der SBB sicherzustellen, und dabei unter anderem einen einmaligen Kapitalzuschuss in der Höhe von CHF 1.15 Mrd. vorgeschlagen hatte, genehmigte der Nationalrat in der Wintersession 2023 stillschweigend die Abschreibung der Motion der KVF-SR betreffend Finanzhilfen für die SBB. Der Ständerat folgte dem Nationalrat in der Sommersession 2024.

Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19-Zeiten (Mo. 22.3008)

En avril 2024, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a rendu un rapport à l'attention de son conseil concernant la motion de Johanna Gapany (plr, FR) portant sur les aides pour les cas de rigueur dans le contexte des mesures prises par l'Etat pour atténuer les conséquences économiques de la pandémie de Covid-19. Dans ce document, la majorité de la commission soutient la motion par 14 voix contre 8 et 2 abstentions. Cette majorité considère que la pratique actuelle peut engendrer une inégalité de traitement injustifiée envers les entreprises individuelles, où la fortune commerciale et la fortune personnelle ne sont pas distinctes. Le rapport souligne également que pour ces entreprises, les bénéfices de liquidation représentent souvent la prévoyance vieillesse des propriétaires. Cependant, la minorité de la commission partage l'avis du Conseil fédéral, estimant que les règles sont claires depuis l'entrée en vigueur de la loi et qu'il est crucial de ne pas pénaliser les entreprises qui ont respecté ces règles jusqu'à présent. Cette minorité rappelle également que l'ordonnance établit seulement le cadre de la participation financière de la Confédération, tandis que les aides pour les cas de rigueur sont du ressort des cantons, responsables de leur conception et de leur mise en œuvre.
En mai 2024, lors du débat en chambre, Philipp Matthias Bregy (centre, VS) s'est exprimé au nom de la CER-CN. Pour argument principal, il a expliqué que lors de la création de l'ordonnance sur les cas de rigueur Covid-19 de 2020, le Parlement n'avait pas envisagé les cas où des entreprises individuelles devraient liquider leurs actifs en raison de décès, maladie, retraite ou autres raisons. Ceci crée des gains de liquidation comptable, menant à des obligations de rembourser les aides, ce qui crée une iniquité par rapport aux entreprises de type «personne morale». Olivier Feller (plr, VD) est ensuite intervenu pour expliquer qu'une application homogène de cette règle est nécessaire, car les administrations fédérales et cantonales ont plusieurs fois changé leurs pratiques, créant une confusion pour l'application de la loi et des ordonnances. Au nom de la minorité, Thomas Burgherr (udc, AG) est également monté à la tribune pour appeler au respect du principe de subsidiarité, les cantons étant responsables de la mise en œuvre des aides pour les cas de rigueur. Il a argumenté qu'une modification de la base légale créerait une inégalité de traitement envers les entreprises ayant respecté les règles existantes. En dernier lieu, le ministre de l'économie Guy Parmelin s'est appuyé sur l'article 29 de la loi sur les subventions (LSu) pour rappeler qu'il existe déjà quatre cas de figure dans lesquels les cantons peuvent renoncer à une partie des demandes de remboursement (en cas de décès, d'incapacité de longue durée, en cas d'atteinte de l'âge de l'AVS ou de non-prolongation de la concession d'exploitation). Selon le ministre, les problèmes frappant les entreprises individuelles ont en grande partie pu être réglés.
A l'issue du débat au sein de la chambre basse, aucun parti n'aura été convaincu par l'argumentaire de la minorité de la CER-CN et de Guy Parmelin, à l'exception d'une majorité des Vert'libéraux et de quelques parlementaires UDC. Le Conseil national a ainsi accepté la motion par 150 voix (25 PLR, 37 PS, 41 UDC, 17 Vert-e-s, 29 Centre, 1 Vert'libéraux) contre 28 (1 PLR, 18 UDC, 1 Vert-e-s, 8 Vert'libéraux) et 7 abstentions.

Cas de rigueur COVID-19. Un bénéfice de liquidation n'a pas à être assimilé à une sortie de liquidités interdite par le système d'aides pour les cas de rigueur (Mo. 23.3842)
Dossier: Covid-19 – Indépendants
Dossier: Covid-19 – Mesures visant à atténuer les conséquences économiques

In der Sommersession 2024 diskutierte der Nationalrat als Erstrat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024, der zusätzliche Belastungen des Bundeshaushalts in Höhe von CHF 281.5 Mio. vorsah. Darüber hinaus wurden sieben Verpflichtungskredite im Umfang von CHF 335.4 Mio. beantragt, die über das Jahr 2024 hinausreichen. Wie die beiden Kommissionssprecherinnen Yvonne Bürgin (mitte, ZH) und Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) ausführten, seien eine Mehrheit der beantragten Nachtrags- und Verpflichtungskredite in der Kommission unbestritten gewesen. Dazu gehörten unter anderem der Kredit für Reservekraftwerke oder der Reservationsvertrag für Influenzapandemie-Impfstoffe. Kontrovers diskutiert worden seien hingegen die CHF 255.1 Mio. für den Ausbau der Kapazitäten im Asylbereich, die laut dem SEM insbesondere aufgrund der Verlängerung des Schutzstatus S bis März 2025 erforderlich seien. Die Mehrheit der FK-NR wollte den bundesrätlichen Antrag gutheissen. Eine Minderheit um Peter Schilliger (fdp, LU) forderte eine Kürzung des Betrags auf CHF 167.3 Mio., um den Betrieb von lediglich 9’000 statt der geplanten 10’500 zusätzlichen Betten sicherzustellen und damit Druck auszuüben, damit der Vollzug der Asylverfahren beschleunigt wird. Zwei Minderheitsanträge von Roman Bürgi (svp, SZ) verlangten überdies eine vollständige Streichung der Mittel für den Funktionsaufwand respektive der Betriebsausgaben der Bundesasylzentren, um die Verwaltung zu mehr Effizienz zu bewegen, da die Kapazitätsgrenze für Asylgesuche erreicht worden sei. Während beide Anträge von Bürgi lediglich Unterstützung bei der SVP fanden, wurde der Antrag von Schilliger auch von der FDP unterstützt. Insgesamt setzte sich somit aber der Antrag der Mehrheit durch.
Ein weiterer Konfliktpunkt war der Verpflichtungskredit von CHF 110 Mio. für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern des Ostens, insbesondere der Ukraine. Eine Minderheit um Andreas Gafner (svp, BE) beantragte dessen Streichung mit dem Argument, dass die humanitären Hilfeleistungen der Schweiz in diesem Bereich bereits ausreichend seien. Auch dieser Antrag erhielt lediglich Unterstützung aus der SVP und einige Enthaltungen innerhalb der Mitte-Fraktion. Im Zusammenhang mit der UEFA Women's Euro 2025 stellte die Kommissionsmehrheit Anträge, um die Nachtrags- und Verpflichtungskredite von ursprünglich CHF 4 Mio. auf CHF 15 Mio. zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollten in die Sportförderung, in den Schweizer Tourismus zur Bekanntmachung der Veranstaltung und in ein Kombiticket für den öffentlichen Verkehr investiert werden. Minderheitsanträge wie die Forderung nach einer Kompensation der Kombiticketkosten beim regionalen Personenverkehr (Minderheit Bürgi) oder die Streichung der Tourismusförderung (Minderheit Schilliger) scheiterten gegenüber den Mehrheitsanträgen. Lediglich eine Minderheit Bürgi konnte sich mit der Forderung nach einer Kompensation der zusätzlichen Tourismuskosten bei der Standortförderung durchsetzen, unterstützt von SVP, FDP und Teilen der Grünen.
In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss Ia über den Nachtrag I zum Voranschlag 2024 und dem Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen mit 130 zu 66 Stimmen zu. Die ablehnenden Stimmen stammten von der SVP-Fraktion.

Budget 2024. Supplément I (MCF 24.007)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

In der Frühlingssession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025–2028. Wie WBK-SR-Sprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) festhielt, begrüsse es die Kommission, dass die Kulturbotschaft mit den sechs Handlungsfeldern («Kultur als Arbeitswelt», «Aktualisierung der Kulturförderung», «Digitale Transformation der Kultur», «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit», «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis», «Gouvernanz im Kulturbereich») sowohl bisherige Leitlinien aufnehme als auch neue Herausforderungen im Kulturbereich adressiere. Crevoisier Crelier hob zudem hervor, dass die Covid-19-Pandemie zwar im Vergleich zur Diskussion der Kulturbotschaft 2021–2024 vorbei sei, deren Nachwirkungen im Kulturbereich aber noch heute spürbar seien. Daher begrüsse die WBK-SR, dass die Kulturbotschaft die entsprechenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, angehe. Insgesamt umfasste die Kulturbotschaft vier Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Da Eintreten nicht überall unbestritten war, entschied der Ständerat für jedes Bundesgesetz einzeln über Eintreten und fügte jeweils auch gleich die Detailberatung an.

Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, war Eintreten unbestritten. Der Ständerat hiess die Vorlage diskussionslos und einstimmig gut. Es soll damit gesetzlich verankert werden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden gefördert werden.

Die Eintretensdebatte zum zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fiel hingegen länger aus. Basierend auf einer Motion (Mo. 22.3892) wollte der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern. Wie die Kommissionssprecherin erklärte, wurden in der Kommission insbesondere drei Punkte diskutiert: die Frage der Kompetenzen zwischen Kantonen und Bund, die finanziellen Auswirkungen und die Befürchtung, dass administrative Hürden für Bauvorhaben zunehmen könnten. Um auf diese drei Vorbehalte zu reagieren und weil sich in der Vernehmlassung fast alle Kantone positiv zu dieser Gesetzesänderung geäussert hatten, schlug die Kommission einen Kompromiss vor. Damit wollte sie jegliche Aspekte, die dem Bund Interventionsspielraum geben könnten, sowie die Möglichkeit für Subventionen streichen. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider indessen betonte, handle es sich nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um die gesetzliche Verankerung des bisherigen Wegs. Daraus entstehe eine geteilte Verantwortung zwischen den Ebenen, ohne dass dabei Kompetenzen verschoben oder zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig würden. Eine Minderheit um Benedikt Würth (mitte SG) wollte derweil nicht auf die Gesetzesänderung eintreten. Die Minderheit befürchtete trotz der Versicherungen seitens des Bundesrates einen Paradigmenwechsel, der zu mehr Kompetenzen beim Bund führen würde. Es sei anzunehmen, dass die hohe Baukultur letztlich nicht nur die Bauten des Bundes sondern auch private Bauten betreffen werde, was auch der Kompromiss der Kommissionsmehrheit nicht verhindern könne, so Würth. Der Ständerat folgte sodann mit 25 zu 19 Stimmen dem Antrag Würth und trat damit nicht auf die Revision des NHG ein. Dadurch erübrigte sich auch die Detailberatung.

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat derweil auf den drittem Entwurf, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ein. Wie Crevoisier Crelier ausführte, wolle der Bundesrat mit dieser Gesetzesänderung die digitale Pflichthinterlegung einführen, welche es der Nationalbibliothek ermöglichen solle, ihren öffentlichen Auftrag auch für digitale Dokumente zu erfüllen. Die Kommission, welche hier der Version des Bundesrates folgen wollte, habe keine grossen Bedenken geäussert, da dies bereits in 140 Ländern erfolgreich praktiziert werde, wie die Kommissionssprecherin unter anderem darlegte. Mit 24 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Ständerat sodann einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (svp, SH) ab. Dieser hatte sich daran gestört, dass der Bundesrat zusätzlich einführen wollte, dass die Rechtsinhaberinnen und -inhaber der Inhalte keine Vergütung von der Nationalbibliothek verlangen dürfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 32 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen, die ablehnenden Stimmen stammten alle aus der SVP und der FDP.

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem vierten Entwurf, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, und trat ohne Gegenantrag darauf ein. Basierend auf einer Motion der WBK-NR und einer Motion Pult (sp, GR) wurde eine unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» – aus dem Kontext des Nationalsozialismus oder dem Kolonialismus – eingesetzt. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte der gesetzliche Rahmen geschaffen und geklärt werden, wie die Kommission agieren soll. Mit 30 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) und auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied der Ständerat, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Benedikt Würth hatte seitens der Mehrheit damit argumentiert, dass die Anrufung der Kommission niederschwellig sei, was per se wünschenswert sein könne, aber auch die Türen für unerwünschten Aktivismus öffne. Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (sp, BE) wollte hier dem Bundesrat folgen, welcher vorgesehen hatte, dass eine einseitige Anrufung möglich sein soll. Wasserfallen hatte erfolglos argumentiert, dass die Hürden, um an die Kommission zu gelangen, bereits genug hoch seien, um Aktivismus zu verhindern. Zudem führe eine ähnliche Kommission in Deutschland gerade die einseitige Anrufung ein, weil in den ganzen 20 Jahren ihres Bestehens von 75'000 Meldungen nationalsozialistischer Raubkunst nur 23 an die Kommission gelangt seien. Innenministerin Baume-Schneider hatte vergeblich ergänzt, dass die Betroffenen oder Erben derzeitig «auf den Goodwill der gegenwärtigen Besitzer angewiesen» seien. Oft würden sich die Besitzenden gegen Gespräche wehren, wodurch die Schweiz auch regelmässig Negativschlagzeilen mache, was letztlich der Reputation des Landes und des Schweizer Kunstmarktes schade. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig angenommen.

Damit war die Debatte über die vier Bundesgesetze abgeschlossen und der Ständerat musste sich noch mit den acht Finanzierungsbeschlüssen beschäftigen. Insgesamt sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 987.9 Mio. für die vier Jahre vor. Wie Crevoisier Crelier erklärte, hatte der Bundesrat entsprechend der Haushaltskonsolidierung nach der Vernehmlassung eine lineare Kürzung von 2 Prozent vorgenommen. Dies entspreche theoretisch einer nominalen Erhöhung der Botschaft um 0.9 Prozent; mit der Teuerung bedeute dies jedoch eine reale Senkung von 0.1 Prozent im Vergleich zu 2021–2024. Dies sei sodann auch seitens zahlreicher Personen aus dem Kulturbereich ein grundsätzlicher Kritikpunkt in der sonst positiven Rückmeldung gewesen. Die Angst sei da, dass dies früher oder später zu einer Verzögerung oder Verhinderung neuer Projekte führe und es wurde hinterfragt, ob die neu vorgesehenen Aufgaben in der Kulturbotschaft mit einem kleineren Budget überhaupt umsetzbar seien, wie die WBK-SR-Sprecherin ausführte.

Sechs der acht Finanzierungsbeschlüsse hiess der Ständerat einstimmig und diskussionslos gut, aber beim Bundesbeschluss über Finanzhilfen für das BAK kam es zu zwei Änderungsanträgen. Der Bundesrat hatte hier einen Zahlungsrahmen von CHF 157 Mio. vorgesehen. Eine Kommissionsmehrheit wollte diesen auf CHF 159 Mio. erhöhen und explizit festhalten, dass in diesem Zahlungsrahmen CHF 57.5 Mio. für «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» vorgesehen seien. Wie Crevoisier Crelier ausführte, finanziere das BAK bisher sieben sogenannte «Netzwerke Dritter», wie etwa das Alpine Museum. Durch die Umsetzung einer Motion Streiff-Feller (evp, BE; Mo. 19.3627) und zwei identischer Motionen Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3172) und Heer (svp, ZH; Mo. 21.3181) werden diese nun durch zwei weitere Netzwerke ergänzt. Damit die bisherigen nicht weniger Gelder erhalten, wollte die Kommissionsmehrheit den Zahlungsrahmen um CHF 2 Mio. auf CHF 159 Mio. erhöhen, was der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (0 Enthaltungen) guthiess. Damit lehnte er gleichzeitig einen Konzeptantrag einer Minderheit Stocker (sp, SH) ab. Dieser hatte gefordert, die lineare Kürzung um 2 Prozent rückgängig zu machen und das Budget entsprechend zu erhöhen.

Mit dem Nichteintreten auf das NHG wurde auch die gesetzliche Grundlage für eine Änderung im Finanzierungsbeschluss für die Filmbranche abgelehnt. Damit hätte die WBK-SR gefordert, dass ein Teil der Filmfinanzierung in einen Verpflichtungskredit umgewandelt wird, da dieser die Realisierung von Filmen einfacher mache. Kommissionssprecherin Crevoisier Crelier sowie Innenministerin Baume-Schneider appellierten beide an die nationalrätliche Schwesterkommission, dies in der Debatte wieder aufzunehmen. Mit dieser Bitte ging die Kulturbotschaft zur weiteren Behandlung an den Nationalrat.

Schliesslich schrieb der Ständerat noch sechs parlamentarische Vorstösse (Mo. 19.3627; Mo. 20.3930; Mo. 21.3172; Mo. 21.3181; Mo. 21.4403; Mo. 22.3023), welche allesamt Eingang in die Botschaft gefunden hatten, ab.

Message culture 2025-2028 (MCF 24.027)

2016 hat das EDI basierend auf dem Kulturförderungsgesetz (KFG) eine «Verordnung über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender» erlassen. Seither unterstützt das BAK nur noch Organisationen, welche sich für bessere Rahmenbedingungen in der Kulturbranche einsetzen. Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) störte sich daran, dass damit kulturelle Dachorganisationen nicht mehr unterstützt werden und wollte dies mit einer Motion wieder möglich machen.
Dachorganisationen seien zentral, um Probleme der stark unterschiedlichen Kulturbereiche effizient zu lösen, was sich insbesondere während der Covid-19-Pandemie gezeigt habe, warb Müller-Altermatt in der Nationalratsdebatte während der Sondersession 2024 für sein Anliegen. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider führte aus, dass gemäss KFG die Unterstützung von Dachorganisationen möglich sei, räumte aber ein, dass aufgrund der Verordnung der Fokus nicht auf Dachorganisationen sondern auf Organisationen von nationaler Bedeutung mit direktem Kontakt zu den Kulturschaffenden liege. Das Ziel dieser Massnahme sei es etwa, Doppelsubventionierungen zu vermeiden: Dachorganisationen lebten von Mitgliedsbeiträgen von Kulturverbänden, die teils bereits vom Bund subventioniert werden. Sie stimmte Müller-Altermatt jedoch insofern zu, dass Dachorganisationen während der Pandemie gezeigt hätten, dass sie in Bezug auf Rahmenbedingungen in der Kulturbranche eine zentrale Rolle spielten. Darum gebe es inzwischen ein Projekt, das die Unterstützung der zentralisierten Arbeit von Dachorganisationen in Bezug auf die Sozialversicherungen von Kulturschaffenden überprüfe. Im Nationalrat erachtete eine knappe Mehrheit aus Vertretenden der SVP, FDP und GLP die Anpassung der Verordnung als nicht nötig und lehnte die Motion mit 96 zu 90 Stimmen (1 Enthaltung) ab.

Das Bundesamt für Kultur soll kulturelle Dachorganisationen unterstützen können (Mo. 22.3454)

Mit einer Motion forderte Stefan Müller-Altermatt (mitte, SO) den Bundesrat im Juni 2022 auf, Verordnungsanpassungen vorzunehmen, um die Struktur der Schweizer Musikwirtschaft zu stärken. Eine gezielte Strukturförderung könnte etwa die Professionalisierung und die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Musikbranche stärken, so die Begründung.
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung und verwies in seiner Stellungnahme auf ein bereits abgelehntes Postulat Wermuth (sp, AG; Po. 20.3685), welches dasselbe gefordert hatte; es bestünden bereits Fördermassnahmen für den Musiksektor und gegen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie seien entsprechende Unterstützungsmassnahmen ergriffen worden, argumentierte die Regierung.
Der Nationalrat lehnte die Motion in der Sondersession im April 2024 diskussionslos – der Motionär befand sich zum Zeitpunkt der Debatte nicht im Saal – mit 95 zu 89 Stimmen (4 Enthaltungen) ab. Für das Anliegen stimmten die Fraktionen der SP, der Grünen, der Mitte-EVP und zwei Personen aus der Grünliberalen Fraktion.

Strukturen der Schweizer Musikwirtschaft stärken (Mo. 22.3739)

En mars 2024, le Conseil des Etats s'est penché sur la motion d'Erich Ettlin (centre, OW). Au nom de la CAJ-CE, Daniel Jositsch (ps, ZH) a expliqué que le secteur du tourisme avait bien surmonté la crise du Covid-19 et qu'il y avait eu peu de faillites dues au Covid-19 dans cette industrie. De plus, selon le sénateur, la loi fédérale sur les voyages à forfait considère que la sécurisation des fonds des clients est une tâche privée, qui n'incombe donc pas à l'Etat. Erich Ettlin (centre, OW) est ensuite intervenu pour rappeler qu'il s'agit toutefois d'un secteur économique fragile, et qu'à l'avenir la Fondation de garantie légale de l'industrie suisse du voyage aura probablement besoin de davantage de fonds que jusqu'ici. En fin de discussion, le ministre de l'économie Guy Parmelin a défendu l'avis du Conseil fédéral et de la CAJ-CE, expliquant que la garantie demandée transférerait le risque de défaillance sur le contribuable, ce qui reviendrait à utiliser de l'argent public afin d'assurer des vacances privées. A l'issue du débat, le Conseil des Etats a choisi de tacitement rejeter la motion sur les aides temporaire au système de garantie dans la branche du voyage.



Zeitlich befristete Absicherung für das bewährte System der Kundengeldabsicherung gemäss Pauschalreisegesetz (Mo. 22.3364)
Dossier: Loi COVID-19 et révisions

A la suite de la décision du Tribunal cantonal des mesures de contrainte à Berne, les Corona-Leaks ont refait sursauter les médias. Ainsi, l'ancien chef de la communication d'Alain Berset, Peter Lauener a été accusé d'avoir transmis des informations secrètes à Marc Walder, CEO de Ringier , par e-mails, durant la pandémie. C'est Peter Marti, en charge des investigations sur les indiscrétions de la Confédération jusqu'en mai 2023, qui avait mis le doigt sur ces échanges de courriels. Deux plaintes avaient été déposées contre lui, l'une venant de Peter Lauener pour «abus de pouvoir et autres délits» – classée – et l'autre de Walder pour avoir envoyé des lettres à un procureur fédéral extraordinaire concernant l'affaire, après la fin de son mandat – le tribunal n'est pas entré en matière. En mars, l'affaire était au point mort, car le Tribunal cantonal des mesures de contrainte à Berne devait définir si les e-mails pouvaient faire état de preuves dans l'affaire des Corona-Leaks. Le tribunal a rendu sa décision à la fin mai 2024. Dans son rapport, elle note que, bien que des informations en ce temps confidentielles ont été transmises par Peter Lauener à Marc Walder par e-mails, les courriels ne peuvent pas être acceptés comme preuve de culpabilité devant la justice. En effet, comme Marc Walder travaille pour le milieu journalistique – bien qu'il ne produise pas de contenu journalistique en tant que CEO de Ringier –, la protection des sources journalistiques et le secret rédactionnel s'appliquent, les mettant lui et Peter Lauener hors de portée de la justice. Cette décision peut toutefois faire objet d'un recours au Tribunal fédéral (TF) par le Ministère public de la Confédération (MPC) dans les 30 jours qui suivent la décision de la cour bernoise.

Affaire Alain Berset et Ringier

In seinem Bericht zum Klärungsbedarf bezüglich Referenden zu dringlich erklärten Bundesgesetzen kam der Bundesrat zum Schluss, dass es keine Gesetzesänderungen brauche. Die aktuelle Rechtslage reiche aus, damit es nicht zu Rechtsunsicherheiten komme, wenn in einer Krise ein nachträgliches Referendum gegen dringliche Erlasse erfolgreich ist. Konkret hatte sich diese Frage bei der Abstimmung vom 13. Juni 2021 über das Covid-19-Gesetz gestellt. Dieses war vom Parlament als dringlich erklärt worden und entsprechend sofort in Kraft getreten. Gegen solche dringliche Erlasse kann nachträglich das Referendum ergriffen werden. Problematisch war damals, dass das per Referendum bekämpfte Covid-19-Gesetz (Grunderlass) bereits einige dringliche Teilrevisionen (Änderungserlasse) erfahren hatte. Was wäre mit diesen geschehen, wenn das Referendum gegen das ursprüngliche Gesetz erfolgreich gewesen wäre?
Im Bericht wurden drei Antworten auf diese Frage erörtert: Die komplette Streichung aller Änderungserlasse, die Aufrechterhaltung dieser Änderungserlasse, wenn nicht einzeln gegen diese ein weiteres Referendum ergriffen würde oder eine Unterscheidung zwischen dringlichen Änderungserlassen, die vom Grunderlass abhängen und entsprechend gestrichen würden und solchen, die nicht vom Grunderlass abhängen und weiter bestehen würden. Oberstes Ziel müsse sein, Rechtsunsicherheit zu verhindern. Dies könne erreicht werden – so der Bericht in der Diskussion verschiedener Lösungsansätze – wenn das Parlament bereits beim Erlass einer dringlichen Teilrevision definiere, welche Rechtsvorschriften des Grunderlasses von dieser Teilrevision mitaufgenommen werden sollen. Auch wenn dann der Grunderlass an der Urne abgelehnt würde, würden diese vorher definierten Rechtsvorschriften reaktiviert. Der Bericht sprach dabei ziemlich pathetisch von einer «Phönixklausel»: «Bildlich gesprochen würden sich diese Rahmenbestimmungen wie der sprichwörtliche Phönix aus der Asche des nach dem Volksnein ausser Kraft tretenden Grunderlasses erheben und im Zusammenspiel mit den Vorschriften des Änderungserlasses zu neuem Leben erweckt». Als ebenfalls möglich und der Rechtssicherheit dienlich definierte der Bericht die bei der parlamentarischen Debatte vorzunehmende Aufteilung der wichtigsten Elemente von Grund- und Änderungserlass auf mehrere dringlich erklärte Einzelerlasse, die jeweils einzeln dem nachträglichen fakultativen Referendum unterstehen würden. Dies habe freilich – abhängig von der Zahl solcher Einzelerlasse – «praktische Grenzen» so der Bericht. Beide Lösungen wären im Falle einer Krise aber umsetzbar ohne das geltende Recht ändern zu müssen.

Klärungsbedarf bezüglich Referenden zu dringlich erklärten Bundesgesetzen (Po. 22.3010)

Mitte März 2024 präsentierte der Bundesrat den Nachtrag I zum Voranschlag 2024, der 11 Nachtragskredite über insgesamt CHF 603.5 Mio. enthielt. Der grösste Betrag im Umfang von CHF 315.1 Mio. entfiel auf die Reservekraftwerke. Diese Summe wird vollständig über das Netznutzungsentgelt der Netzgesellschaft Swissgrid refinanziert, wodurch der Nachtragskredit haushaltsneutral war. Der zweite grosse Nachtragskredit wurde für den Bereich Asyl beantragt. Aufgrund der prognostizierten Zunahme an Asylgesuchen erachtete der Bundesrat zusätzliche Mittel für personelle Ressourcen und für die Erhöhung der Unterbringungskapazität als notwendig (insgesamt CHF 255.1 Mio.). Ein weiterer Nachtragskredit umfasste einen Unterstützungsbeitrag an die humanitäre Minenräumung in der Ukraine in der Höhe von CHF 20.0 Mio. Die verbleibenden CHF 13.3 Mio. setzten sich aus kleineren Krediten zusammen, wovon die weitere Übernahme der Verwaltungskosten der Covid-Solidarbürgschaftskredite (CHF 8.6 Mio.) und der Unterstützungsbeitrag der Fussball-Europameisterschaft der Frauen (CHF 1 Mio.) die grössten Beträge ausmachten. Zusätzlich zu den Nachtragskrediten beantragte der Bundesrat einen neuen Verpflichtungskredit für den Reservationsvertrag für Influenza-Pandemie-Impfstoffe (CHF 22 Mio.) sowie Ergänzungen zu bestehenden Verpflichtungskrediten, unter anderem für zusätzliche Winterreservekraftwerke (CHF 137 Mio.), für die Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine (CHF 110 Mio.) sowie für die Internationale humanitäre Hilfe 2021–2024 (CHF 59.36 Mio.).

Budget 2024. Supplément I (MCF 24.007)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat