Der Genfer Nationalrat Vincent Maitre (mitte, GE) reichte im Dezember 2022 eine Motion ein, mit welcher er den Bundesrat zu beauftragen suchte, mit Frankreich rasch Verhandlungen über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Erbschaftssteuern aufzunehmen. Maitre erläuterte, dass seit dem 1.1.2015 kein diesbezügliches Abkommen mehr mit Frankreich bestehe; dies führe in einigen Fällen zu problematischen Situationen. Während in der Schweiz der Wohnsitz der oder des Verstorbenen massgebend sei, sei im französischen Recht sowohl der Wohnsitz der verstorbenen Person als auch der Wohnsitz der Erben ausschlaggebend. Dies könne in bestimmten Konstellationen dazu führen, dass die Erben sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich Erbschaftssteuern bezahlen müssen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er rief dem Parlament in Erinnerung, dass der Bundesrat ein solches Abkommen im Juli 2013 unterzeichnet hatte; das Parlament es aber in der Folge nicht genehmigt habe. Falls Frankreich noch einmal bereit sei, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen, sei davon auszugehen, dass die «ausgehandelte Lösung höchstwahrscheinlich identisch oder weniger günstig» ausfallen werde. In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 190 zu 1 Stimme (1 Enthaltung) an.