Lotterie- und Glücksspielgewinne am steuerrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes versteuern (Mo. 23.3701)

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Im Juni 2023 verlangte Roberto Zanetti (sp, SO) in einer Motion, dass Lotterie- und Glücksspielgewinne über CHF 1 Mio. am steuerrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinns versteuert werden müssen. Üblicherweise gilt der Wohnsitz einer Person am Ende eines Jahres als steuerrechtlicher Wohnsitz für das ganze Jahr; Ausnahmen, bei denen die Leistungen im Kanton besteuert werden müssen, in dem sie fällig wurden, gibt es aber beispielsweise für Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen. Nun sollen Kapitalleistungen aus Lotterie- oder Glücksspielen ebenfalls in diese Liste der Ausnahmen aufgenommen werden – auch diese sollen folglich zukünftig in demjenigen Kanton und derjenigen Gemeinde besteuert werden müssen, in denen sie anfallen. So sei es nicht fair, wenn eine Person während der Mehrheit des Jahres die Infrastruktur einer Gemeinde nutze, aber aufgrund eines Umzugs am Ende des Jahres Lotterie- und Glücksspielgewinne an einem anderen Ort versteuere. Wie der Bundesrat nahm auch der Ständerat die Motion in der Herbstsession 2023 stillschweigend an.

Anders als im Ständerat führte die Motion Roberto Zanetti (sp, SO), die forderte, dass Lotterie- und Glücksspielgewinne am steuerrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes versteuert werden müssen, in der Frühjahrssession 2024 im Nationalrat zu Diskussionen. Dies zeigte sich bereits in der vorberatenden WAK-NR, die mit knapper Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) ihrem Rat beantragte, die Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit sah die vorgeschlagene Neuregelung als Möglichkeit, Umgehungsmöglichkeiten bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu verhindern und somit Versuchen der Steueroptimierung entgegenzuwirken. Eine solche Regelung existiere zudem bereits bezüglich Kapitalleistungen aus der Vorsorge, daher würde die Neuregelung keine Abweichung vom rechtlichen Rahmen darstellen, sondern nur eine Ergänzung. Die Kommissionsminderheit Pamini (svp, TI), welche den Antrag auf Ablehnung der Motion stellte, verwies auf den administrativen Mehraufwand sowie darauf, dass dies zu einer Erweiterung von Ausnahmeregelungen von einmaligen Einkommensströmen wie Bonuszahlungen oder Dividenden führen könnte. Zudem stelle dies einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar, da es eine Harmonisierung der kantonalen Gesetzgebung erfordern würde, weil die Besteuerung von Lotterie- oder Glücksspielgewinnen in den Kantonen unterschiedlich geregelt ist.
Der Nationalrat folgte schliesslich der Kommissionsmehrheit und nahm die Motion mit 96 zu 88 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmten stammten von der FDP-Fraktion sowie von der Mehrheit der SVP-Fraktion, während die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP geschlossen sowie die Mehrheit der Mitte-Fraktion für eine Annahme der Motion stimmten.