Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums (Mo. 24.3000)

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Im März 2024 behandelte der Ständerat eine Motion seiner RK-SR für den Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums. Diese war von der Kommission als Reaktion auf die Genfer Standesinitiative zur Bekämpfung der Schuldenspirale (Kt. Iv. 23.303) eingereicht worden, welcher die Kommission keine Folge geben hatte wollen, da die beste Lösung für das Problem noch nicht klar ersichtlich sei. Gemäss der Motion soll der Bundesrat gestützt auf den Bericht zum Postulat Gutjahr (svp, TG) eine Revision des SchKG ausarbeiten, um das Anliegen umzusetzen. Wie Sprecherin Isabelle Chassot (mitte, FR) festhielt, ermögliche dieses Vorgehen im Gegensatz zur Standesinitiative eine umfassende Evaluation zwischen der Bundesverwaltung, den Betreibungsämtern und den kantonalen Steuerbehörden. Bundesrat Beat Jans verwies auf die im Bericht bereits vorliegenden Lösungsansätze und empfahl die Motion ebenfalls zur Annahme. Der Ständerat folgte der Regierung und seiner Kommission und hiess die Motion einstimmig gut. Der Standesinitiative gab er indes keine Folge.

Dossier: Intégrer les impôts courants dans le calcul du minimum vital

Im Mai 2024 behandelte die Volkskammer eine Motion der RK-SR für den Einbezug der Steuern in die Berechnung des Existenzminimums, welche als Reaktion auf die Standesinitiative des Kantons Genfs (Kt. Iv. 23.303) eingereicht worden war. Gleich wie der Ständerat und die Regierung war der Nationalrat der Ansicht, dass mit der Motion – gegenüber der Standesinitiative – eine umfassendere Evaluation für die notwendigen Anpassungen des SchKG durch die Verwaltung möglich sei. Er hiess die Motion einstimmig gut und gab der Initiative keine Folge.

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