Die GPK-SR forderte den Bundesrat im November 2023 mittels Postulat auf, Leitlinien für die Abrechnung sehr kostspieliger Medikamente zulasten der Obligatorischen Krankenversicherung (OKP) festzulegen, wobei das Postulat einem entsprechenden Kommissionsbericht zur Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der OKP entsprungen war. Die aktuellen Kriterien würden auf Dauer nicht ausreichen, um die Kosten der Medikamente zu tragen, so dass längerfristig der Abrechnung Grenzen gesetzt werden müsse. Weiter solle der Bundesrat eine sozialpolitische Debatte zur Höhe der Rückvergütung von Medikamenten anregen, dies sei aufgrund der ethischen und finanziellen Tragweite dieser Fragestellungen angezeigt.
Der Bundesrat willigte ein, das Anliegen der Kommission zu prüfen und entsprechend darüber zu berichten.
In der Frühjahrssession 2024 kam das Postulat in den Ständerat, wo Heidi Z'graggen (mitte, UR) den Standpunkt der Kommission erläuterte. Im Anschluss wurde das Postulat stillschweigend angenommen.