Im Februar 2024 überwies der Nationalrat drei gleichlautende Postulate von Lilian Studer (evp, AG; Po. 23.3799), Patricia von Falkenstein (ldp, BS; Po. 23.3801) und Tamara Funiciello (sp, BE; Po. 23.3800) zum Thema Opferschutz durch Täterarbeit. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht die Förderung der systematischen Arbeit mit gewaltausübenden Personen zu prüfen, insbesondere ob analog zum OHG Anforderungen an Beratungsstellen gestellt sowie die Kosten- und Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen definiert werden können. Wie Nik Gugger (evp, ZH) – welcher das Postulat von Liliane Studer übernommen hatte – im Plenum ausführte, sei die Investition in die Täterarbeit längerfristig sinnvoll, da sich die Rückfallquote verringere und somit (potenzielle) Opfer vor Gewalttaten geschützt würden. Mit Verweis auf die Roadmap zur Eindämmung von häuslicher Gewalt ermöglichten die Postulate aus seiner Sicht zudem die Schaffung eines nationalen Rahmens, welcher die Wahrung der Istanbul-Konvention garantiere.
Der Bundesrat unterstützte das Anliegen der Postulate. Wie Beat Jans im Rat jedoch festhielt, stehe vor allem die Auslotung der Fragen im Rahmen der bisherigen Zuständigkeiten und nicht die finanzielle Entlastung der Kantone im Fokus der Regierung. Gegen die Postulate sprach sich Martina Bircher (svp, AG) aus, welche sich auf die Opfer fokussieren wollte und keinen Nutzen in allfällig vermehrten Investitionen in die Täterarbeit sah. Ihre Argumente vermochte jedoch einzig eine Mehrheit der eigenen Fraktion zu überzeugen und der Nationalrat überwies die drei Postulate mit 130 zu 63 Stimmen bei 2 Enthaltungen an den Bundesrat.