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  • Gugger, Niklaus-Samuel (evp/pev, ZH) NR/CN

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In der Wintersession 2024 waren die sieben Motionen für einen Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur in beiden Kammern traktandiert. Im Ständerat stiess die Motion von Matthias Michel (fdp, ZG; Mo. 24.3905) auf einstimmige Unterstützung. Der Motionär bezeichnete sein Anliegen für die Installation eines Versuchsbetriebs als «Booster», der Erfahrungen ermögliche, auf welche dann bei der definitiven Gesetzgebung zurückgegriffen werden könne. Es sei eine «schöne, aber vielleicht nicht ganz zufällige Koinzidenz», dass tags zuvor die letzten Differenzen zum E-ID-Gesetz bereinigt worden seien, welches für E-Collecting von grosser Wichtigkeit sei und die Hoffnung wecke, dass Missbräuchen bei Unterschriftensammlungen Einhalt geboten werden könne. Michel erwähnte hierzu auch den bundesrätlichen Bericht zu E-Collecting, in dem aufgezeigt werde, dass die Auswirkungen der digitalen Unterschriftensammlung eine eigentliche «Blackbox» seien, was ebenfalls verdeutliche, dass vorgängige Tests nötig seien. In diesem Bericht hatte der Bundesrat die sieben Motionen zur Annahme empfohlen, was auch Bundeskanzler Viktor Rossi hervorhob. Selbstverständlich werde man die E-ID-Infrastruktur in die Überlegungen des Pilotbetriebs einbeziehen, der Bundesrat wolle dies allerdings mit Bedacht tun.

Die bundesrätliche Empfehlung zur Annahme hätte im Nationalrat eigentlich eine stillschweigende Annahme der restlichen, aus fast allen Fraktionen stammenden sechs Motionen mit identischem Inhalt bedeutet (Mo. 24.3907 von Gerhard Andrey, gp, FR; Mo. 24.3908 von Dominik Blunschy, mitte, SZ; Mo. 24.3909 von Marcel Dobler, fdp, SG; Mo. 24.3910 von Beat Flach, glp, AG; Mo 24.3911 von Nik Gugger, evp, ZH; Mo. 24.3912 von Min Li Marti, sp, ZH). Da sie jedoch allesamt von Jean-Luc Addor (svp, VS) bekämpft wurden, also von einem Mitglied derjenigen Fraktion, die selbst keinen entsprechenden Vorstoss eingereicht hatte, werden die sechs nationalrätlichen Vorstösse in der Frühjahrssession 2025 in der grossen Kammer debattiert werden müssen.

Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur (Mo. 24.3905; Mo. 24.3907; Mo. 24.3908; Mo. 24.3909; Mo. 24.3910; Mo 24.3911; Mo. 24.3912)

Wohl um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen, reichten Mitte September 2024 gleich sechs Parlamentarier und eine Parlamentarierin aus beiden Kammern und fünf unterschiedlichen Fraktionen – nur die SVP-Fraktion fehlte – eine gleichlautende Motion ein. Matthias Michel (fdp, ZG; Mo. 24.3905), Gerhard Andrey (gp, FR; Mo. 24.3907), Dominik Blunschy (mitte, SZ; Mo. 24.3908), Marcel Dobler (fdp, SG; Mo. 24.3909), Beat Flach (glp, AG; Mo. 24.3910), Nik Gugger (evp, ZH; Mo 24.3911) und Min Li Marti (sp, ZH; Mo. 24.3912) forderten damit einen Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur. Die gleichlautende Begründung der Vorstösse nahm Bezug auf die «jüngsten Enthüllungen über die Fälschung und missbräuchliche Erschleichung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden» und verwies auf das Postulat der SPK-NR, mit dem die staatspolitischen Auswirkungen von E-Collecting untersucht wurden. Der Bundesrat müsse gestützt darauf ein technisch möglichst einfaches Pilotprojekt für E-Collecting starten, das den Datenschutz garantieren, Betrug verhindern und derart eingegrenzt werden soll, dass der Gebrauch der Volksrechte nicht übermässig ansteige. Technische Grundlage sollte die «E-ID-Vertrauensinfrastruktur» bieten. Das entsprechende Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise wurde zeitgleich von den Räten beraten.

Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur (Mo. 24.3905; Mo. 24.3907; Mo. 24.3908; Mo. 24.3909; Mo. 24.3910; Mo 24.3911; Mo. 24.3912)

In der Sommersession 2024 überwies der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates stillschweigend ein Postulat Gugger (evp, ZH), das einen Bericht verlangte über Massnahmen, die unternommen werden müssen, damit die Mobilität von in der Schweiz wohnhaften Personen mit einer Behinderung während Auslandsaufenthalten gefördert werden könnte. Konkret wollte der Postulant wissen, wie eine Angleichung an den Standard der European Disability Card erreicht werden könnte, damit Menschen mit Behinderungen durch Vorweisen eines entsprechend anerkannten Ausweises rasch und unbürokratisch von Zugangserleichterungen bei Mobilitätsangeboten profitieren könnten. Auch ausländische Personen stiessen in der Schweiz in diesem Bereich auf Hindernisse, da sich die Schweiz bislang nicht an der Harmonisierung des EU-Ausweises für Menschen mit Behinderungen beteiligt habe, so Gugger in der Begründung zu seinem Vorstoss.

Angleichung an den Standard der European Disability Card (Po. 24.3324)

Die fünf im März 2023 eingereichten und gleichlautenden Parlamentarischen Initiativen Klopfenstein Broggini (gp, GE; Pa. Iv. 23.410), Fischer (glp, LU; Pa. Iv. 23.409; übernommen von Bertschy, glp, BE), Badran (sp, ZH; Pa. Iv. 23.411), Landolt (mitte, GL; Pa. Iv. 23.412) und Studer (evp, AG; Pa. Iv. 23.413; übernommen von Gugger, evp, ZH) forderten, dass die SNB in ihrer Geldpolitik künftig Klima- und Umweltrisiken berücksichtigen muss und sie in ihrem Mandat einen entsprechenden Handlungsspielraum erhält. Hintergrund für die Initiativen war der Umstand, dass die SNB in den vergangenen Jahren zwar die Position vertreten habe, dass sie mehrere Schritte unternommen habe, um Klimarisiken in ihrem Mandat zu berücksichtigen, sie mit diesen im internationalen Kontext, wo Klimarisiken als signifikante finanzielle Risiken eingestuft würden, allerdings deutlich zurückfalle. Die SNB berufe sich nicht zuletzt darauf, dass sie im Rahmen ihres Mandats nicht genügend Spielraum habe, um Klimarisiken in ihren Entschieden und Instrumenten zu berücksichtigen, lautete die Begründung der Initiantinnen und Initianten.
Die WAK-NR hatte im November 2023 per Stichentscheid beschlossen, den Initiativen keine Folge zu geben. Wie aus dem entsprechenden Bericht hervorging, war die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass die gegenwärtige Ausrichtung der Geldpolitik auf die Preisstabilität gut funktioniere und eine Erweiterung des Mandats der SNB nicht notwendig sei. Die Nationalbank berücksichtige im Rahmen ihres Auftrags alle relevanten Risiken, wozu auch Klimarisiken gehörten. Eine ausdrückliche Regelung zu den Klimarisiken würde hier nur zu Unklarheiten betreffend die Gewichtung der übrigen Risiken führen und so die Unabhängigkeit der SNB gefährden. Eine Minderheit Grossen (glp, BE) plädierte hingegen dafür, dass die SNB mit einem breiteren Handlungsspielraum Klimaschutzaspekte aktiver in ihre Geldpolitik einbeziehen könne. Dies sei in Anbetracht der globalen Dimension des Klimawandels sowie dessen schweren und irreversiblen Folgen gerechtfertigt.
In der Sondersession 2024 fällte der Nationalrat mit 111 zu 72 Stimmen schliesslich den Entscheid, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Dabei überwogen die Stimmen der geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP und SVP sowie Teilen der Mitte und GLP die Fraktionen der Grünen und der SP sowie die übrigen Teile der GLP und der Mitte, die das Anliegen umsetzen wollten. Die Initiativen sind somit erledigt.

Schweizerische Nationalbank. Stabile Geldpolitik dank Berücksichtigung von Klimarisiken (Pa. Iv. 23.411)
Dossier: Finance durable

In der Sondersession 2024 widmete sich der Nationalrat in Erfüllung einer parlamentarischen Initiative Bregy (mitte, VS), welche eine Anpassung des NHG im Bereich des Verbandbeschwerderechts forderte, einem Entwurf seiner UREK zur Änderung des besagten Bundesgesetzes. Die Vorlage beabsichtigte eine punktuelle Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei «kleineren Bauvorhaben von geringer Bedeutung» und war in der Vernehmlassung stark umstritten gewesen. Konkret soll das Verbandsbeschwerderecht laut Kommissionssprecherin Simone de Montmollin (fdp, GE) für Bauvorhaben von weniger als 400 Quadratmetern nicht angewendet werden, ausser das Bauvorhaben betreffe unter anderem besonders empfindliche Gebiete, wie beispielsweise Biotope und Wassergebiete nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung, oder historische Stätten. Dem Nationalrat lagen vier Minderheiten aus dem links-grünen Lager vor: Eine erste Minderheit Masshardt (sp, BE) plädierte dafür, nicht auf die Vorlage einzutreten, da schlicht kein Handlungsbedarf bestehe. Eine Mehrheit der Beschwerden gegen Bauprojekten werde von Privatpersonen eingereicht, weshalb also meist Nachbarinnen und Nachbarn statt Umweltverbänden Bauvorhaben behinderten. Sich genau auf die Verbandsbeschwerden zu fokussieren, welche lediglich rund 50 Beschwerden pro Jahr ausmachten, sei der falsche Ansatz, so Masshardt. Die zweite Minderheit Munz (sp, SH) forderte, das Gesetz lediglich auf Erstwohnungen zu beschränken und das Verbandsbeschwerderecht bei Bauvorhaben, welche dem Zweitwohnungsgesetz unterliegen, weiterhin in gleicher Form aufrechtzuerhalten. Zwei weitere Minderheiten, angeführt von Christophe Clivaz (gp, VS), forderten zum einen, dass das Verbandsbeschwerderecht nur bei einer Bruttogeschossfläche von weniger als 250 Quadratmetern ausgesetzt werden können solle und zum anderen dass das Beschwerderecht ebenfalls bei Bauvorhaben innerhalb von Bauzonen weiterbestehen solle, die als für eine Auszonung geeignet empfunden werden.

Die Volkskammer sah sich in zwei klare Lager gespalten. Während die Fraktionssprecherinnen und -sprecher der SP, Grünen und GLP auf Nichteintreten pochten, beabsichtigten die Fraktionen der FDP, SVP und der Mitte, auf die Vorlage einzutreten. So beschloss der Nationalrat Eintreten mit 116 zu 67 Stimmen (bei einer Enthaltung). Auch in der Detailberatung blieben die Fronten ähnlich verhärtet. Der Minderheitsantrag Munz wurde unter anderem seitens der Mehrheitssprecherin Monika Rüegger (svp, OW) kritisiert, da dieser eine Ungleichbehandlung von Zweit- und Erstwohnungen mit sich bringe, und vom Nationalrat schliesslich mit 123 zu 62 Stimmen abgelehnt. In dieser Abstimmung unterstützte auch die GLP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Initiant Philipp Matthias Bregy bemängelte die beiden Minderheitsanträge Clivaz: Damit könnten erstens beinahe alle Zonen von einer potenziellen Auszonung betroffen sein, was die Gesetzesrevision obsolet mache, und zweitens stellten die in der Vorlage festgehaltenen 400 Quadratmeter Bruttogeschossfläche bereits einen Kompromiss dar. Die Minderheitsanträge Clivaz scheiterten schliesslich mit 112 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung (Bruttogeschossfläche), respektive mit 113 zu 72 Stimmen ohne Enthaltungen (Auszonung). Neben den geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sprachen sich auch die beiden EVP-Nationalräte Marc Jost (evp, BE) und Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) sowie FDP-Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) für die Minderheiten Clivaz aus, während sich FDP-Nationalrätin Giacometti (fdp, GR) der Abstimmung über eine Einschränkung der Bruttogeschossfläche enthielt. Die gleichen Ratsmitglieder, welche sich auch den Minderheiten Clivaz angeschlossen hatten, stellten sich in der Gesamtabstimmung gegen die Vorlage, welche somit mit 113 zu 72 Stimmen unverändert angenommen wurde.

Droit de recours des organisations. David contre Goliath (Iv.pa. 19.409)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Anliegen von Nik Gugger (evp, ZH), welcher importierte erneuerbare Gase von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe befreien möchte. UREK-SR-Sprecher Martin Schmid (fdp, GR) führte in die Thematik ein und berichtete, dass die Kommission beantrage, der Motion Folge zu geben. Die Umsetzung solle jedoch gemäss Ansicht der Kommission nicht mehr in die laufende Revision des CO2-Gesetzes aufgenommen werden, sondern in das CO2-Gesetz für die Periode 2030-2040. Umweltminister Rösti wies darauf hin, dass das für die Nachverfolgung des Biogases notwendige internationale Clearing-System noch fehle, verzichtete jedoch aufgrund der klaren Ausgangslage auf eine Abstimmung. Daraufhin wurde die Motion stillschweigend angenommen.

Befreiung von erneuerbaren Gasen von der CO2-Abgabe (Mo. 21.4318)

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion der SP-Fraktion, welche einen Mieterlass bei Gasdrosselung infolge Gasmangellage forderte. Wenn die Beheizung also aufgrund einer akuten Gasmangellage nur eingeschränkt möglich sei, solle fortan der Mietzins während der entsprechenden Dauer angemessen reduziert werden. Dies, da Mieterinnen und Mieter keinen Einfluss auf die Wahl der Beheizungsart hätten, im Fall einer Mangellage aber trotzdem die Leidtragenden der Situation seien. Darüber hinaus sei es Entscheid der Vermieterin oder des Vermieters gewesen, die Liegenschaft mithilfe von Erdgas zu heizen, und die Mietenden seien nicht an dieser Wahl beteiligt gewesen, weshalb sie auch nicht die Kosten für ebendiese Entscheidung tragen sollten.
Obschon die Motion bereits im September 2022 in Antwort auf den Krieg in der Ukraine und die darauffolgende Versorgungsunsicherheit mit Erdgas lanciert worden war, bleibe die Motion aktuell, beteuerte SP-Fraktionssprecherin Nadine Masshardt (sp, BE) in der parlamentarischen Debatte, die in der Frühjahrssession 2024 stattfand. Wirtschaftsminister Parmelin erwiderte, dass es in diesem Bereich momentan keine zusätzlichen Unterstützungsmassnahmen für Mieterinnen und Mieter benötige, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Die Nationalratsmehrheit folgte diesem Antrag und lehnte den Vorstoss mit 129 zu 61 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab, wobei sich lediglich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie EVP-Nationalrat Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) für die Motion aussprachen.

Mieterlass bei Gasdrosselung infolge Gasmangellage (Mo. 22.4075)
Dossier: Interventions rejetées sur les locations 2024

En juin 2022, le conseiller national Niklaus-Samuel Gugger (pev, ZH) a déposé une motion demandant la modification de la loi sur les cartels (LCart), afin d'empêcher le changement de pratique des constructeurs automobiles internationaux qui ont, selon le motionnaire, l'intention de modifier les modèles de distribution actuels en éliminant la concurrence entre les vendeurs d'une même marque. De plus, les constructeurs automobiles prévoiraient d'imposer des contrats d'agence aux vendeurs suisses d'automobiles, ce qui priverait ces derniers de leur indépendance entrepreneuriale. En adoptant ce nouveau modèle (contrat d'agence ou distribution directe), les relations commerciales entre constructeurs/importateurs et vendeurs de voitures, que le député estime au nombre de 5'000 en Suisse, se retrouveraient donc sans protection face au pouvoir des constructeurs.
Lors du passage devant la chambre basse en janvier 2024, Niklaus-Samuel Gugger a défendu sa motion en argumentant que la liberté entrepreneuriale et la concurrence sont en danger, car les constructeurs automobiles ont décelé une faille dans la LCart. En effet, une agence n'est pas considérée comme une entreprise aux yeux de la LCart et permettrait de se soustraire à la Commission de concurrence (COMCO). Ainsi, le motionnaire propose une modification de la LCart pour qu'à l'avenir, elle s'applique également lorsque les fabricants choisissent une distribution via une agence. Pour appuyer son propos, le député estime que sa motion constitue un complément logique à la motion 18.3898 de Gerhard Pfister (centre, ZG). À la tribune, le ministre de l'économie Guy Parmelin est intervenu pour rappeler l'opposition du Conseil fédéral à cette motion. Il estime qu'une telle réglementation serait une entrave importante à la liberté économique et contractuelle, ainsi qu'au principe de la concurrence. Finalement, le ministre estime que la nouvelle ordonnance automobile, entrée en vigueur le 18 janvier 2024 suite à la motion de Gerhard Pfister, va suffisamment loin dans la réglementation. Il recommande donc de rejeter la motion. A l'issue du débat, le Conseil national a accepté le texte par 141 voix (14 PLR, 39 PS, 29 UDC, 22 Vert-e-s, 27 Centre, 10 Vert'libéraux) contre 41 (8 PLR, 32 UDC, 1 Centre) et 7 abstentions. L'absence de consensus dans les rangs du PLR et de l'UDC a fait pencher la balance en faveur de la motion.

Protection contre l'introduction unilatérale du modèle de l'agence sur le marché automobile (Mo. 22.3838)

Im Februar 2024 überwies der Nationalrat drei gleichlautende Postulate von Lilian Studer (evp, AG; Po. 23.3799), Patricia von Falkenstein (ldp, BS; Po. 23.3801) und Tamara Funiciello (sp, BE; Po. 23.3800) zum Thema Opferschutz durch Täterarbeit. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht die Förderung der systematischen Arbeit mit gewaltausübenden Personen zu prüfen, insbesondere ob analog zum OHG Anforderungen an Beratungsstellen gestellt sowie die Kosten- und Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen definiert werden können. Wie Nik Gugger (evp, ZH) – welcher das Postulat von Liliane Studer übernommen hatte – im Plenum ausführte, sei die Investition in die Täterarbeit längerfristig sinnvoll, da sich die Rückfallquote verringere und somit (potenzielle) Opfer vor Gewalttaten geschützt würden. Mit Verweis auf die Roadmap zur Eindämmung von häuslicher Gewalt ermöglichten die Postulate aus seiner Sicht zudem die Schaffung eines nationalen Rahmens, welcher die Wahrung der Istanbul-Konvention garantiere.
Der Bundesrat unterstützte das Anliegen der Postulate. Wie Beat Jans im Rat jedoch festhielt, stehe vor allem die Auslotung der Fragen im Rahmen der bisherigen Zuständigkeiten und nicht die finanzielle Entlastung der Kantone im Fokus der Regierung. Gegen die Postulate sprach sich Martina Bircher (svp, AG) aus, welche sich auf die Opfer fokussieren wollte und keinen Nutzen in allfällig vermehrten Investitionen in die Täterarbeit sah. Ihre Argumente vermochte jedoch einzig eine Mehrheit der eigenen Fraktion zu überzeugen und der Nationalrat überwies die drei Postulate mit 130 zu 63 Stimmen bei 2 Enthaltungen an den Bundesrat.

Opferschutz durch Täterarbeit (Po. 23.3799; Po. 23.3800; Po. 23.3801)

Approuvée par le Conseil des Etats en automne, la motion pour maintenir la production d'amidon en Suisse de Hansjörg Knecht figurait au menu du Conseil national lors de la session d'hiver. Au nom de la commission de l'économie et des redevances du conseil national (CER-CN), Markus Ritter (centre, SG) a souligné que le système existant permet depuis soixante ans l'importation de blé tendre pratiquement sans droits de douane pour la production d'amidon en Suisse. Le conseiller national centriste a ajouté que cette pratique est nécessaire afin de protéger les emplois en Suisse, car l'industrie de l'amidon ne serait pas viable économiquement sans ce mécanisme. La commission a donc recommandé l'adoption de la motion.
Lors des délibérations, Martina Munz (ps, SH) a exprimé des réserves, suggérant que la motion pourrait légaliser des subventions illégales accordées aux grandes minoteries (les établissements où se préparent les farines de céréales qui doivent être livrées au commerce). L'élue socialiste a également remis en question l'argument de la protection des emplois, qualifiant le système actuel de faveur pour les grandes entreprises. Pour sa part, Hans Jörg Rüegsegger (udc, BE) s'est demandé si la commission aurait pris une décision différente si elle avait été informée préalablement de la dénaturation prévue de 10'000 tonnes de céréales suisses à des fins d'alimentation animale. Le député Ritter a répondu en mettant en avant la perspective de la commission, basée sur une évaluation économique globale plutôt que sur des considérations agricoles spécifiques. Niklaus-Samuel Gugger (pev, ZH) a critiqué cette évaluation globale et a demandé comment les petites entreprises et le système dans son ensemble bénéficieraient de cette «astuce illégale». Ritter a répondu que l'ensemble de l'industrie en profiterait et que l'abolition de ce système entraînerait une pression considérable sur le marché, au détriment des petites minoteries. Olivier Feller (plr, VD) a pour sa part soutenu la motion, soulignant la continuité de la pratique depuis soixante ans sans contestation de l'Organisation Mondiale du Commerce (OMC). Le conseiller national libéral-radical a également affirmé que son rejet entraînerait une distorsion de la concurrence et mettrait en péril des emplois. Sophie Michaud Gigon (vert-e-s, VD) a demandé des éclaircissements sur les inconvénients potentiels de la motion en matière de distorsion de concurrence. Olivier Feller a répondu que, du point de vue de la majorité de la commission, aucune distorsion de la concurrence n'existait actuellement. Lors du vote, la proposition a été rejetée par le Conseil national par 93 voix contre (l'ensemble des élu.e.s socialistes et vert-e-s, 13 PLR, 9 vert'libéraux, 7 du centre et 2 UDC), 86 voix pour (56 UDC, 19 du centre et 11 PLR) et 7 abstentions (3 du centre, 3 UDC et 1 PLR).

Maintenir la production d'amidon en Suisse (Mo. 23.3833)

Eine im Oktober 2021 von Nik Gugger (evp, ZH) eingereichte Motion forderte, dass importierte erneuerbare Gase von der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe befreit werden. Gugger störte sich daran, dass importiertes Biogas durch die CO2-Abgabe verteuert werden würde, obwohl es grundsätzlich CO2-neutral sei. Dadurch bestehe für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie auch bei den Gasversorgungsbetrieben wenig Anreiz, auf Biogas umzusteigen. Der Bundesrat habe bereits im Rahmen des Berichts zur Umsetzung des Postulats 13.3004 verkündet, dieses Problem angehen zu wollen, passiert sei jedoch noch nichts.
Der Bundesrat räumte ein, dass in Bezug auf virtuell in die Schweiz importiertes Biogas ein Problem bestehe – «Virtuell» bedeutet, dass das Biogas im Ausland hergestellt, ins dortige Gasnetz eingespiesen und verbraucht wird, das dazugehörige Zertifikat für den Herstellernachweis und für die CO2-Neutralität aber in die Schweiz verkauft wird. Die Schweiz sei darauf angewiesen, dass der exportierende Staat darauf verzichte, sich die anfallenden CO2-Verminderungen selber anzurechnen. Ansonsten drohten Doppelanrechnungen, die gemäss Pariser Klimaabkommen nicht erlaubt sind. Zudem befinde sich das für die Nachverfolgung des Biogases notwendige Clearing-System erst im Aufbau, weshalb die Motion derzeit noch nicht umgesetzt werden könne. Entsprechend beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Der Nationalrat befasste sich im September 2023 mit Guggers Anliegen. Der Motionär kritisierte, dass die Kundschaft in der Schweiz bestraft werde, indem sie für ohnehin teures CO2-neutrales Biogas zusätzlich noch die CO2-Abgabe entrichten müsse, die eigentlich nur für fossiles Gas vorgesehen sei. Nachdem Umwelt- und Energieminister Rösti die ablehnenden Argumente des Gesamtbundesrates wiederholt hatte, sprach sich die grosse Kammer mit 161 zu 19 Stimmen und 4 Enthaltungen für Annahme der Motion aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der FDP.Liberalen-Fraktion.

Befreiung von erneuerbaren Gasen von der CO2-Abgabe (Mo. 21.4318)

Mit diversen Vorstössen forderten Fabian Molina (sp, ZH), Eric Nussbaumer (sp, BL) und Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) Antworten und die Ausarbeitung von Berichten zum Thema soziales Unternehmertum. Unter sozialem Unternehmertum werden Gesellschaften verstanden, die das Ziel verfolgen, einen «Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung u. a. im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Agenda 2030) zu leisten», wie etwa der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Molina (Po. 20.3559) festhielt.
Während die drei abgelehnten Postulate Molina (Po. 18.4073, Po. 20.3559, Po. 20.4302) auf die Bedeutung und die bisherige Entwicklung des sozialen Unternehmertums fokussierten, forderten zwei ebendieser Postulate, ein abgelehntes Postulat Nussbaumer (Po. 20.3499) und zwei Interpellationen Molina (Ip. 18.3455) und Gugger (Ip. 21.3411) Vorschläge für eine mögliche verstärkte Förderung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz. Der Bundesrat anerkannte in seinen Stellungnahmen jeweils die Bedeutung des sozialen Unternehmertums, war jedoch der Ansicht, dass die Rahmenbedingungen in der Schweiz für die Schaffung von sozialen Unternehmen bereits günstig seien und nicht der Staat, sondern der Privatsektor die Initiative für solche Gesellschaftsformen ergreifen müsse. Trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates gegenüber zusätzlichen Massnahmen fand eine Motion Gugger (Mo. 21.3891) für eine gesetzliche Anpassung der entsprechenden Rahmenbedingungen im Erstrat im Sommer 2023 mehrheitlich Zuspruch.

Diverse Vorstösse zum sozialen Unternehmertum (Po. 20.3559; Po. 20.4302; Po. 20.3499; Ip. 18.3455; Ip. 21.3411)
Dossier: entreprises sociales

Die KVF-SR beriet im Mai 2023 eine Motion Gugger (evp, ZH), welche fordert, dass unter 16-Jährige besser vor pornografischen Inhalten im Internet geschützt werden sollten. Während der Nationalrat den Vorstoss in der Sondersession 2022 annahm, beschloss die vorberatende KVF-SR mit 11 zu 1 Stimmen (bei 1 Enthaltung), ihrem Rat eine abgeänderte Motion zur Annahme zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit erachtete die vom Motionär vorgeschlagene Netzsperre aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten als nicht realistisch und strebte stattdessen eine vermehrte Zusammenarbeit zwischen Telekomanbietenden und Erziehungsberechtigten an. Insbesondere sollten Telekomanbietende Erziehungsberechtigte über Massnahmen zum Schutz vor Pornographie informieren.
Diese Änderung der Motion wurde auch vom Bundesrat befürwortet. Den originalen Vorstoss hatte er dem Nationalrat noch zur Ablehnung empfohlen.
In der Sommersession 2023 wurde die so abgeänderte Motion stillschweigend vom Ständerat angenommen. Somit geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen (Mo. 20.3374)

Mittels Motion forderte Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) Mitte 2021 die Förderung von sozialen Unternehmen in der Schweiz. Der Bundesrat soll dazu angehalten werden, die gesetzliche Rahmenordnung so anzupassen, dass soziales Unternehmertum stärker anerkannt, gefördert und insbesondere in der Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2030» eingebunden wird. Soziale Unternehmen seien nicht nur auf den eigenen Gewinn fokussiert, sondern würden das ökologische, soziale und kulturelle Wohl der Gesellschaft achten und fördern, betonte der Motionär. Es bedürfe aber gesetzlicher Anpassungen, damit sich solche Gesellschaften gegenüber rein profitmaximierenden Unternehmen behaupten könnten.
Bundesrat Guy Parmelin legte in der Sommersession 2023 im Nationalrat dar, weshalb der Gesamtbundesrat gegen Annahme der Motion sei. Denn nicht nur soziale Unternehmen trügen zur Prosperität der Schweiz bei, sondern alle Unternehmen. Man lehne eine Vermischung von Wirtschafts- und Sozialpolitik oder die Schaffung exklusiver Rahmenbedingungen für gewisse Sektoren und Unternehmen ab, zumal es bereits für die Förderung des sozialen Unternehmertums günstige Rahmenbedingungen gebe – etwa durch deren Berücksichtigung im öffentlichen Beschaffungswesen gemäss BöB. Mit 93 zu 80 Stimmen bei 10 Enthaltungen nahm die grosse Kammer die Motion dennoch an. Für eine Annahme stimmten dabei die geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen, die beinahe geschlossene Mitte-Fraktion, eine Mehrheit der GLP-Fraktion sowie ein Vertreter aus der FDP.Liberalen-Fraktion.

Förderung von sozialen Unternehmen (Mo. 21.3891)
Dossier: entreprises sociales

Marianne Streiff-Feller (evp, BE) verlangte mit einer Motion, die nach Ausscheiden der EVP-Nationalrätin aus dem Rat von ihrem Parteikollegen Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) übernommen worden war, eine einmalige Änderung des Aufenthaltsrechts für Personen aus dem altrechtlichen Asylverfahren nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Die Motionärin argumentierte, dass Personen, die einen negativen Asylentscheid erhalten haben, oftmals nur erschwert oder gar nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren könnten. Zudem hätten die langen Bearbeitungszeiten im altrechtlichen Verfahren dazu geführt, dass sich besagte Personen bei Erhalt des abschlägigen Asylentscheids oftmals bereits in der Schweiz integriert hätten. Trotzdem könnten sie mit diesem Entscheid keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und müssten folglich von der Nothilfe leben. Diesen Personen solle nun eine einmalige Regularisierungsmöglichkeit geboten werden, falls sie den Willen zur Integration zeigen würden, nicht straffällig geworden seien und auch eine Landessprache auf Niveau A2 beherrschten. Durch diese Massnahme könnten betroffene Personen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erlangen, was insbesondere angesichts des Fachkräftemangels grosse Vorteile mit sich ziehe, so die Motionärin.
Der Bundesrat entgegnete, dass die Rückkehr in ihr Herkunftsland für Nothilfebeziehende grundsätzlich möglich und zumutbar sei. Des Weiteren bestehe bereits die Möglichkeit für Ausnahmen in persönlichen Härtefällen. Eine Regularisierung würde in diesem Fall jedoch eine Belohnung für Individuen darstellen, welche unter anderem trotz negativem Asylentscheid im Land verbleiben würden oder die Mitwirkungspflicht verletzt hätten. Solche Missbräuche sollten nicht geschützt werden und würden ein falsches Signal senden, schloss der Bundesrat seine ablehnende Stellungnahme.
In der Frühjahrssession 2023 nahm der Nationalrat die Motion mit 100 zu 81 Stimmen (5 Enthaltungen) an. Der Vorstoss konnte auf die Unterstützung der geschlossenen Fraktionen der SP, der GLP und der Grünen zählen, wobei sich auch etwas mehr als die Hälfte der Mitglieder der Mitte-Fraktion für den Vorstoss aussprach. Zusätzlich pflichteten einige Mitglieder der FDP-Fraktion und mit EDU-Nationalrat Andreas Gafner (BE) auch ein Mitglied der SVP-Fraktion der Motion bei.

Ausserordentliche humanitäre Aktion für Nothilfe beziehende Personen aus altrechtlichen Asylverfahren (Mo. 21.3187)

Rapporteur francophone de la CEATE-CN sur le projet de révision partielle de la loi sur la chasse (LChP), Pierre-André Page (udc, FR) a commencé sa prise de parole avec des mots forts: «nous n'avons pas le droit d'attendre un drame humain pour agir», faisant référence à la présence et la proximité toujours plus accrue du loup dans l'environnement humain. Son autre préoccupation: que l'agriculture soit mise en danger par la présence du grand prédateur, alors que des ânes et des bovins se sont faits attaqués en région de plaine. La solution ficelée par la commission du Conseil des Etats permet un abattage facilité du loup, les autorités pouvant agir de manière préventive en cas de comportement problématique. Cette présente révision est également l'occasion de concrétiser l'initiative du canton de Thurgovie concernant l'indemnisation en cas de dommages provoqués par les castors. La commission du Conseil national propose, en outre, à sa chambre de mieux informer la population sur le loup. Finalement, la protection de la faune doit être renforcée selon une majorité de la commission, notamment avec l'instauration de corridor suprarégionaux destinés à la faune sauvage, comme expliqué par Stefan Müller-Altermatt (centre, SO), le rapporteur germanophone de la commission. Alors que l'entrée en matière n'a été combattue par aucune fraction, les divergences de points de vue ont été importantes quant à l'approche à adopter pour réguler le loup. Alors que la droite bourgeoise a soutenu le projet de la commission – ou aurait même voulu une régulation du loup plus permissive –, la gauche et le Parti vert'libéral ont essayé de proposer un autre paradigme sur cette question. Le groupe des Vert-e-s considèrent ainsi que le loup a un rôle important à jouer dans les écosystèmes, en régulant, par exemple, les populations d'ongulés, dont la surpopulation représente un problème pour les forêts. Pour le groupe vert'libéral, la population de loups doit être renforcée, mais aux bons endroits. Le Parti socialiste a également milité pour une protection conséquente du loup, comme l'impose la Convention de Berne. Les trois partis défendaient la minorité Jauslin (plr, AG). Ce dernier, saluant globalement le projet de la CEATE-CE, estime toutefois problématique d'avoir une loi qui prévoit l'abattage d'un certain nombre de loups par année, à l'image de ce qui est pratiqué pour la régulation des bouquetins, une espèce également protégée par la législation suisse. Avec cette logique, le risque existe que le mauvais loup soit abattu, alors que l'ordre social est particulièrement important pour les meutes. Si la matriarche ou le patriarche est tué, alors il y a un risque de déstabilisation de l'entier du groupe. Sa proposition de minorité demandait donc d'autoriser les tirs proactifs pour autant que cela ne mette pas en danger l'effectif régional. Il aurait toutefois été possible de procéder à des tirs durant toute l'année, alors qu'une période de pause de chasse est prévue dans la mouture défendue par la majorité de la commission. Sa minorité prévoyait également de ne permettre leur abattage qu'en cas de dommages importants, alors que le degré n'est pas pris en compte dans le projet de la commission. Cette proposition de minorité a, toutefois, été rejetée par 103 voix contre 91 (1 abstention), les quelques voix du Centre et du PLR qui ont rejoint la gauche et le Parti vert'libéral ne suffisant pas pour renverser la vapeur. Toutes les autres propositions de minorité pour renforcer – par exemple, permettre les tirs dans les districts francs – ou affaiblir les possibilités d'abattage ont été rejetées, parfois à quelques voix près. Les corridors faunistiques suprarégionaux ont été soutenus par 117 voix contre 77, tout comme – à quelques voix près – la proposition consistant à mieux informer la population en collaboration avec les cantons.

Au vote sur l'ensemble, le projet de révision partielle de la loi sur la chasse a trouvé le soutien de 106 parlementaires de l'UDC, du Centre et du PLR (ainsi que de la verte bernoise Christine Badertscher). 74 élu.e.s du PS, des Vert'libéraux et des Vert-e-s l'ont rejetée, tout comme 4 parlementaires des groupes du PLR et du Centre, à savoir, Doris Fiala (plr, ZH), Kurt Fluri (plr, SO), Nils Gugger (pev, ZH) et Matthias Jauslin (plr, AG).

Pour une régulation des populations de loups (Iv. pa. 21.502)
Dossier: Comment légiférer après le non à la Loi sur la chasse (2020)

Die Fraktionshearings

In der Woche vor den Ersatzwahlen hatten die zwei verbliebenen SP-Kandidatinnen – Eva Herzog (sp, BS) und Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) – und SVP-Kandidaten – Albert Rösti (svp, BE) und Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) – den einzelnen Fraktionen Red und Antwort zu stehen. Vor diesen Fraktionshearings wurden die vier Kandidierenden allerdings von der rund 30-köpfigen, starken Bauernlobby im Parlament angehört, was einiges Medienecho auslöste. Man habe sofort Unterschiede hinsichtlich Herkunft von Stadt und Land gespürt, gab Pierre-André Page (svp, FR) im Anschluss an diese Sitzung 24Heures zu Protokoll. Für Albert Rösti und Elisabeth Baume-Schneider sei die Landwirtschaft nicht einfach bloss Politik, sondern man merke, dass sie aus eigener Erfahrung wüssten, wie die Realität als Landwirtin und Landwirt aussehe, liess sich auch Simone de Montmollin (fdp, GE) zitieren. Man gebe aber keine Wahlempfehlung ab, so der Präsident der Gruppe, Markus Ritter (mitte, SG). Der Blick verwies darauf, dass es bei der Erneuerungswahl zweimal um «Stadt gegen Land» gehe, sah allerdings wie die meisten anderen Deutschschweizer Medien diesbezüglich ein Unentschieden – weiterhin gehörte die Favoritenrolle Albert Rösti und Eva Herzog.

Die Aargauer Zeitung hingegen berichtete nach den ersten Fraktionsanhörungen der SP-Kandidatinnen von einer «rasanten Aufholjagd» der Jurassierin. Ebendiese Nähe zur Landwirtschaft – unterstrichen durch ein Foto, welches sie mit Schwarznasenschafen auf einer Wiese zeigte und das von allen Medien verbreitet wurde – sei nach der Anhörung der SP-Kandidatinnen auch in der SVP-Fraktion als «riesiger Vorteil» bezeichnet worden. Sie sei zwar inhaltlich nicht auf der Linie der Partei, verströme allerdings laut Aussagen verschiedener Fraktionsmitglieder «Wärme, Fröhlichkeit und Zugänglichkeit», vor allem auch, wenn sie Schweizerdeutsch spreche. Bei Eva Herzog sei «die Temperatur im Sitzungszimmer [...] deutlich [gesunken], als sie den Raum betrat», zitierte die Aargauer Zeitung ein weiteres SVP-Fraktionsmitglied. Anders interpretierte die NZZ das Hearing der SVP. Eva Herzog sei bei der SVP gut angekommen, weil sie besser vorbereitet gewesen sei als Elisabeth Baume-Schneider. SVP-Fraktionsmitglieder hätten betont, dass Eva Herzog «das Format für den Bundesrat» habe. Der Tages-Anzeiger schätzte die Stimmung in der SVP auf «zwei Drittel für Herzog, ein Drittel für Baume-Schneider». Die SVP-Fraktion gab in der Folge keine Empfehlung ab, erklärte aber, dass man sich an das SP-Ticket halten werde.
Auch die Fraktion der Grünen gab keine Wahlempfehlung ab, bezeichnete aber beide Kandidatinnen als «ausgezeichnet», so Fraktionschefin Aline Trede (gp, BE) in der Aargauer Zeitung. Da die Mauern der Fraktionszimmer Ohren hätten, wusste die Liberté, dass die Grünen in einer Probeabstimmung mit drei Viertel der Stimmen Elisabeth Baume-Schneider den Vorzug gegeben hätten.
Schon vor der Bekanntgabe der Kandidatur von Elisabeth Baume-Schneider hatte die FDP verlauten lassen, dass sie sich gegen eine Mehrheit von lateinischsprachigen Mitgliedern im Bundesrat stellen werde. Vor den Hearings wurde im Freisinn gar diskutiert, die Jurassierin nicht einzuladen und sich stattdessen mit Evi Allemann zu unterhalten. Diesen Plan liess man dann allerdings fallen. Zwar sprach die Fraktion nach dem Hearing ebenfalls keine Empfehlung aus, erinnerte aber in ihrer Stellungnahme an die Bedeutung der ausgewogenen sprachlichen und regionalen Vertretung im Bundesrat. Die dann doch eher zurückhaltende Position wurde in den Medien dadurch erklärt, dass die starke französischsprachige Minderheit innerhalb der FDP-Fraktion wohl Sympathien für Baume-Schneider gezeigt habe.
In der Mitte-Fraktion sei das Rennen offen, urteilte Le Temps, auch wenn einzelne Fraktionsmitglieder Eva Herzog im Vorteil sähen. Die Sprachenfrage sei für die Mitte eher unwichtig, wenn die Übervertretung der Personen aus der lateinischsprachigen Schweiz nicht zu lange andauere. Der entsprechende Artikel der Bundesverfassung sei keine mathematische Regel, sondern vor allem ein Minderheitenschutz, erinnerte Pirmin Bischof (mitte, SO).
Einzig die GLP-Fraktion sprach sich nach der Anhörung für Eva Herzog aus, weil man sie als fähiger erachte, die EU-Beziehungen zu normalisieren, wie Tiana Moser (glp, ZH) gegenüber Le Temps erklärte.

Die beiden SVP-Kandidaten wurden zuerst von der FDP- und der GLP-Fraktion angehört. Albert Rösti habe dabei wesentlich nervöser gewirkt als Hans-Ueli Vogt, wusste die Aargauer Zeitung zu berichten. Albert Rösti bleibe Kronfavorit, urteilte hingegen die NZZ, auch wenn beide Fraktionen sowohl den Berner als auch den Zürcher als wählbar erachteten und deshalb Stimmfreigabe beschlossen. Einzelne Fraktionsmitglieder befanden, dass Hans-Ueli Vogt einen fragileren Eindruck hinterlassen habe als Albert Rösti. Bei der GLP sei es vor allem darum gegangen, zu entscheiden, welchem der beiden Kandidaten eher zuzutrauen sei, zugunsten der Konkordanz von der Parteilinie abzuweichen.
Zu einem Novum kam es bei der Grünen Fraktion, die zum ersten Mal ein Hearing für die SVP-Kandidaten durchführte. Darauf hatte die Fraktion in den vergangenen Jahren jeweils verzichtet, weil sie mit einer eigenen Kampfkandidatur gegen die SVP angetreten war. Die GP-Fraktion empfehle keinen der beiden SVP-Kandidaten zur Wahl, weil beide ein Risiko für das Klima, die Biodiversität und die Menschenrechte darstellten, liess die grüne Fraktion nach den Anhörungen durch Fraktionsvizepräsidentin Lisa Mazzone (gp, GE) verlauten. Die Fraktionsmitglieder seien frei, bei der Wahl um die Nachfolge von Ueli Maurer keinen oder einen anderen Namen auf den Wahlzettel zu schreiben.
Davon sah die SP-Fraktion ab. Auch wenn die SVP-Kandidierenden weit von der Politik der SP entfernt seien, würden die Fraktionsmitglieder einem offiziellen Kandidierenden die Stimme geben – welchem sei ihnen freigestellt, wurde erklärt.
Auch für die Mitte-Fraktion waren beide SVP-Kandidierenden wählbar und auch sie gab entsprechend keine Wahlempfehlung ab.

Auch nach diesen Hearings blieben die Favoritenrollen in den Medien klar verteilt: Die meisten von den Medien präsentierten Expertinnen und Experten gingen von einer Wahl Albert Röstis und Eva Herzogs aus. Stellvertretend dafür wurde etwa in der Aargauer Zeitung am Tag vor den Wahlen das «Orakel» bzw. der Prognosemarkt «50 plus 1» zitiert, auf dem 149 Politikwissenschafterinnen und Politikwissenschafter mit jeweils 87 Prozent auf eine Wahl Röstis und Herzogs wetteten. Die Wahl von Rösti – aufgrund der Amtsdauer wurde die Nachfolge von Ueli Maurer (14 Jahre im Amt) vor jener von Simonetta Sommaruga (12 Jahre im Amt) durchgeführt – werde zudem Eva Herzog dienen, weil sie als einzige Vertreterin der urbanen Schweiz gelte, prognostizierte der Tages-Anzeiger in seiner Ausgabe am Tag der Wahl. Die NZZ sah allerdings nach den Hearings nur noch «leichte Vorteile» für Eva Herzog. Es gebe nichts mehr, dass «klar gegen Baume-Schneider» spreche, eine Überraschung sei deshalb nicht auszuschliessen. Für Schlagzeilen nach der ominösen «Nacht der langen Messer» sorgten Aussagen mehrerer Parlamentsmitglieder, dass Daniel Jositsch (sp, ZH) – obwohl nicht offizieller Kandidat – wohl einige Stimmen machen werde und – falls er gewählt würde – nicht auf die Wahl verzichten würde. Man werde staunen, wie viele Stimmen Jositsch machen werde, wurde etwa Nik Gugger (evp, ZH) in der Aargauer Zeitung zitiert.

Élections de remplacement Ueli Maurer et Simonetta Sommaruga
Dossier: Élection du Conseil fédéral depuis 2008

In der Sommersession 2022 schrieb der Nationalrat das Postulat Gugger (evp, ZH), das eine Strategie der Schweiz für den Umgang mit den afrikanischen Staaten gefordert hatte, ab. Der Bundesrat hatte in seinem Jahresbericht zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte 2021 das Postulatsanliegen als erfüllt betrachtet, da er dieses in die «Subsahara-Afrika Strategie 2021-2024» aufgenommen hatte.

Schweizerische Aussenstrategie in Bezug auf Afrika (Po. 19.4628)

Im März 2021 reichten die Nationalrätinnen und Nationalräte Marionna Schlatter (Pa. Iv. 21.436; gp, ZH), Beat Flach (Pa. Iv. 21.437; glp, AG), Anna Giacometti (Pa. Iv. 21.438; fdp, GR), Nik Gugger (Pa. Iv. 21.439; evp, ZH) und Jon Pult (Pa. Iv. 21.440; sp, GR) fünf gleichlautende parlamentarische Initiativen mit dem Titel «Recht auf gesunde Umwelt und Rechte der Natur» ein. Sie forderten damit nicht weniger als die Revision der Bundesverfassung (BV), mit dem Ziel, das Recht des Menschen auf eine gesunde Umwelt als Grundrecht festzuhalten sowie der Natur zumindest partiell den Status eines Rechtsobjekts zu verleihen.
Die RK-NR befasste sich im Mai 2022 mit den fünf Initiativen. Eine Mehrheit der Kommission (14 zu 11 Stimmen) kam dabei zum Schluss, dass den Initiativen keine Folge zu geben sei. Die Mehrheit vertrat die Ansicht, dass die Begriffe «gesunde Umwelt» sowie «Natur» zu unpräzise seien, um sie als grundrechtlichen Anspruch respektive als Rechtssubjekt in der BV zu verankern. Eine Minderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass die Initiativen die Chance bieten, um über Grundsatzfragen rund um den Schutz der Natur zu debattieren, und wollte ihnen daher Folge geben.

Fünf gleichlautende parlamentarische Initiativen mit dem Titel "Recht auf gesunde Umwelt und Rechte der Natur"

Sensibiliser à une consommation plus saine et plus écologique est l'objectif de la motion traitant des succédanés de viande à base de protéines végétales déposée par Kilian Baumann (vert.e.s, BE). Alors que ce type de produits alimentaires non carnés ne cesse de convaincre plus de consommateurs chaque année, le politicien bernois souhaite rendre les produits plus régionaux et plus en vogue pour les consommateurs et les professionnels du secteur alimentaire en Suisse. En effet, en demandant à la Confédération de promouvoir les produits de succédanés de viande et de soutenir les entreprises visant leur développement, le Bernois estime que la Suisse pourrait solidifier une place intéressante sur un marché grandissant tout en protégeant l'environement et les consommateurs. Pour justifier cette position, il a mis en avant les vertus de ces produits pour la santé et le climat tout comme la production annuellement croissante, depuis quelques années, de ce type de produits.
Pour le Conseil fédéral, le rôle du gouvernement n'est pas de déplacer les pions de ce plateau. Si les entreprises ont été félicitées de répondre à l'engouement des consommateurs, il a été rappelé que les organisations helvétiques de la santé et de l'environnement, comme l'OSAV et l'OFEV, prennent leur rôle de gardien au sérieux en évoquant des sujets tels qu' une alimentation équilibrée ou le climat dans leurs campagnes de prévention. Quant au soutien apporté aux entreprises innovantes sur des questions de développement ou de part de marché, Guy Parmelin a évoqué les différents programmes déjà existants, lors de son intervention devant les députés, pour justifier la décision du Conseil fédéral de ne pas soutenir cette motion. Suite aux mots du Conseil fédéral, la motion a été refusée au Conseil national par 109 voix contre 78 et 2 abstentions. En effet, les voix du camp rose-vert ainsi que de Niklaus-Samuel Gugger (pev, ZH) et Lorenz Hess (pbd, BE) n'auront pas suffi pour atteindre la majorité.

Publicité pour le succédanés de viande à base végétale (Mo. 20.3299)

In der Sondersession vom Mai 2022 nahm der Nationalrat mit 109 zu 66 Stimmen (11 Enthaltungen) eine Motion Gugger (evp, ZH) an, die unter 16-Jährige besser vor pornografischen Inhalten im Internet schützen will. Mit Annahme der Motion sollen Fernmeldedienstanbietende verpflichtet werden, den Zugang zu pornografischen Inhalten auf dem Netz zu sperren, sofern die Anbietenden solcher Inhalte keine wirksamen technischen Vorkehrungen zum Schutz von Minderjährigen unter 16 Jahren treffen. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Dabei hatte er ausgeführt, dass er Netzsperren nicht als zielführend erachte und er im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes vor Internetpornografie bereits alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen durchgesetzt habe. Für Ablehnung stimmten im Rat lediglich die Fraktionen der GLP und der FDP (mit zwei Ausnahmen) sowie eine Mehrheit der SVP-Fraktion.

Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen (Mo. 20.3374)

Ende April 2022, also rund drei Monate nach Beginn des russischen Aggressionskriegs in der Ukraine, berichteten der SonntagsBlick und verschiedene Tamedia-Zeitungen, dass die höchste SchweizerinNationalratspräsidentin Irène Kälin (gp, AG) – einen offiziellen Besuch in Kiew plane. Begleitet wurde Kälin von den Nationalratsmitgliedern Roger Nordmann (sp, VD), Nik Gugger (evp, ZH), Yves Nidegger (svp, GE) und dem Schweizer Botschafter in der Ukraine, Claude Wild. Die NZZ sprach von einer «Rumpf-Delegation», da wichtige Parlamentarierinnen und Parlamentarier – wie die Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen – nicht an der Reise teilnehmen wollten und sich auch keine Mitglieder der Grünliberalen, der FDP oder der Mitte dafür gefunden hätten. Gegenüber SRF gab Kälin zu verstehen, dass sie mit dem Besuch der Schweizer Solidarität Ausdruck verleihen wolle. Sie sei jedoch nicht diejenige, die Aussenpolitik mache, «dafür müsste Bundespräsident und Aussenminister Cassis vor Ort gehen». In einem Beitrag für den Blick schrieb Kälin im Vorfeld der Reise, dass ihr die Entscheidung zu gehen, leicht gefallen sei, da sie es «als Pflicht der höchsten Schweizerin» erachte, «die Solidarität nach Kiew zu tragen, die ich täglich sehe und erlebe». Sie habe zudem keine Angst, dass die Ukraine ihren Besuch für Propagandazwecke missbrauchen werde, stellte sie klar, um den Vorwürfen einzelner Medienhäuser den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Blick begleitete Kälin während ihrer ganzen Reise und berichtete ausführlich darüber. Auf dem Reiseprogramm standen Besuche in den Kiewer Vororten Hostomel und Irpin, die vorübergehend von Russland besetzt waren, sowie eine Rede vor dem ukrainischen Parlament. Die angedachte Rede musste aus Sicherheitsgründen jedoch abgesagt werden, dafür kam es zu einem kurzen Treffen zwischen Kälin und dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj.
Im Nachgang der Ukraine-Reise wurde bekannt, dass das Fedpol der Nationalratspräsidentin von der Reise abgeraten und ihr keine Zivilpolizisten zur Verfügung gestellt hatte. Ein Fedpol-Sprecher erklärte, dass die Risikoanalyse ergeben habe, dass die Bundespolizei weder über die Ausbildung, noch über die Ausrüstung verfüge, um Personen in einem Kriegsgebiet zu schützen. Irène Kälin brachte für diesen Entscheid gegenüber BlickTV wenig Verständnis auf.
Kälin lieferte dem Blick auch einen Rückblick ihres Besuchs, in dem sie unter anderem Aussenminister Ignazio Cassis dazu aufrief, ebenfalls in die Ukraine zu reisen und sich mit seinem ukrainischen Gegenüber zu treffen. Die Kritik an ihrem Besuch – unter anderem wurde ihr in den Medien Selbstprofilierung vorgeworfen – konnte sie nach eigenen Aussagen nicht nachvollziehen.

Ukraine-Reise von Nationalratspräsidentin Irène Kälin
Dossier: Réaction de la Suisse aux agressions russes en Ukraine (dès 2014)

Jahresrückblick 2021: Bildung und Forschung

Im Kapitel Bildung und Forschung kam es im Berichtsjahr in verschiedenen Bereichen zu wichtigen Entwicklungen. Medial und politisch am meisten Aufmerksamkeit erregte aber wohl die Nicht-Assoziierung der Schweiz an das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe 2021-2027 aufgrund des Abbruchs der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen mit der EU. Mitte Juli 2021 gab das SBFI bekannt, dass die Schweiz bei Horizon Europe bis auf Weiteres als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt wird, was bedeutet, dass eine Beteiligung für Schweizer Forschende nur noch in beschränktem Ausmass möglich ist. Dies rief bei den Schweizer Hochschulen Unmut hervor; zahlreiche Akteure befürchteten einen grossen Schaden für den Forschungsstandort Schweiz. Bis zur weiterhin angestrebten Assoziierung sollten Projekte aus der Schweiz über den bereits im Vorjahr gutgeheissenen Kredit durch das SBFI und weitere Übergangsmassnahmen mittels Nachmeldung zum Voranschlag 2022 finanziert werden. Die APK-NR beantragte unterdessen ihrem Rat, in der Budgetdebatte die mittlerweile freigegebene zweite Kohäsionsmilliarde unter der Bedingung der Vollassoziierung an Horizon Europe zu verdoppeln, was der Nationalrat jedoch ablehnte. Auch im Bereich des Austauschprogramms Erasmus plus versuchte die APK-NR eine Entwicklung in Gang zu setzen, indem sie den Bundesrat dazu aufforderte, bis Ende 2021 eine Finanzierungsbotschaft zur Teilnahme an Erasmus plus vorzulegen. Die Motion fand schliesslich aufgrund der knappen Frist, die zur Erarbeitung der Botschaft gesetzt worden war, keine Zustimmung. Der Bundesrat sprach sich zwar ebenfalls für die Teilnahme an diesem Programm aus, wies aber darauf hin, dass die EU – wie auch bei Horizon – noch keine Bereitschaft gezeigt habe, die Schweiz an dieses Programm zu assoziieren.

Im Themenbereich der frühen Kindheit erschien im Februar 2021 der ausführliche Bericht «Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene » in Erfüllung eines Postulates Gugger (evp, ZH) und eines Postulates der WBK-NR. Der Bundesrat erläuterte darin, dass er die Politik der frühen Kindheit als gesellschaftlich äusserst relevant erachte. Da dieser Politikbereich jedoch vor allem in der Hand der Kantone und Gemeinden liege, habe er hier nur beschränkte Handlungsvollmachten. Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene sah der Bericht aber unter anderem beim Zugang, der Qualität sowie der unterstützenden Finanzierung der Angebote im Bereich der frühen Kindheit. So bestehe etwa die Möglichkeit, dass Kindern mit Migrationshintergrund der Zugang zu Förderangeboten erleichtert werde oder dass Projekte für die Förderung der Chancengleichheit von Kindern mit Behinderungen finanziell unterstützt werden könnten. Dieser Postulatsbericht veranlasste wiederum die WBK-NR, eine parlamentarische Initiative einzureichen, um das Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen in familienergänzenden Strukturen von einer zeitlich befristeten in eine stetige Lösung zu überführen. Beide Kommissionen gaben der Initiative im Berichtsjahr Folge.

Das auch im Jahr 2021 quasi alle Bereiche des politischen und gesellschaftlichen Lebens beeinflussende Coronavirus führte im Sommer 2021 zu einem Peak der medialen Berichterstattung im Bereich der Grundschulen und Gymnasien (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang). Der Start des neuen Schuljahres gab Anlass zu etlichen Zeitungsberichten über das Maskentragen, das Testen und über weitere Massnahmen wie etwa die Anbringung von CO2-Messgeräten und Luftfiltern.

Im Bereich der Berufsbildung gab ein Reformprojekt zur KV-Ausbildung, also zur von den schweizweit am meisten Personen ergriffenen beruflichen Grundbildung, zu reden. Anfang 2021 leitete das SBFI eine Anhörung zum Reformvorhaben in die Wege. Ziele der Reform waren der Aufbau von Handlungskompetenzen, die Vermittlung von fundiertem Grundlagenwissen, die Durchlässigkeit innerhalb der verschiedenen kaufmännischen Abschlüsse, ein neues Fremdsprachenkonzept sowie ein Gesamtkonzept für die lehrbegleitende Berufsmaturität. Bei den Anhörungsteilnehmenden stiessen einige dieser Punkte auf Kritik, namentlich das geplante Vermitteln von Fachwissen in Handlungskompetenzen, die vorgesehene Streichung einer zweiten Fremdsprache sowie der als zu sportlich angesehene Fahrplan der Reform. Nach Vorliegen der Anhörungsergebnisse reichten die beiden WBK daraufhin je eine gleichlautende Motion ein, in welcher sie die Verschiebung der Inkraftsetzung der Reform auf 2023 forderten. Zum selben Schluss gelangte das SBFI nach Rücksprache mit den Verbundpartnern. Darüber hinaus lenkte es in der Fremdsprachen-Frage ein, womit KV-Lernende auch weiterhin in zwei Fremdsprachen unterrichtet werden sollen. Hingegen hielt das SBFI daran fest, Fachwissen zukünftig in Handlungskompetenzen zu vermitteln; dies sei in der Berufsbildung mittlerweile Standard.

Im Berichtsjahr gab es zudem beim übergeordneten Thema der Gleichstellung von Frau und Mann im Schul- und Hochschulbereich drei Entwicklungen zu verzeichnen. Im März verabschiedete der ETH-Rat seine neue Gender Strategie für die Jahre 2021-2024, welche das Ziel verfolgte, den Frauenanteil in Lehre und Forschung, vor allem in den Führungspositionen, weiter zu steigern. Zu den Schwerpunkten der Strategie gehörten etwa die Aufdeckung und das Verhindern von Diskriminierung, Mobbing, Drohungen, Gewalt und sexueller Belästigung. Eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion der WBK-NR für die Lancierung einer Sensibilisierungskampagne gegen ebendiese Belästigungen im ETH-Bereich wurde vom Ständerat hingegen abgelehnt. Schliesslich wurde ein Postulat der FDP.Liberalen-Fraktion zur Gleichstellung in der Berufsbildung angenommen. Dieses forderte den Bundesrat auf zu prüfen, ob in Ausbildungsprogrammen zu typischen Frauenberufen gleich viel Wert auf die Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen gelegt wird wie in denjenigen für typische Männerberufe.

Jahresrückblick 2021: Bildung und Forschung
Dossier: Rétrospective annuelle 2021

Die Delegierten der EVP Schweiz wählten im Juni 2021 die Aargauer Nationalrätin Lilian Studer zu ihrer neuen Parteipräsidentin. Studer trat als einzige Kandidatin an, ihre Wahl erfolgte einstimmig. Als Vizepräsidenten wurden die Bisherigen Nik Gugger (ZH) und François Bachmann (VD) wiedergewählt.
Lilian Studer folgte als Präsidentin auf die Berner Nationalrätin Marianne Streiff-Feller, die von den Delegierten nach siebenjähriger Amtszeit mit stehenden Ovationen verabschiedet wurde. Der Parteivorsitz kehrte damit in die Familie Studer zurück: Vorgänger von Streiff war Heiner Studer, der Vater von Lilian Studer, gewesen. Lilian Studers politische Karriere hatte 2002 im Aargauer Grossen Rat begonnen, dem sie bis zu ihrer Wahl in den Nationalrat 2019 angehörte. 2004 war sie Mitgründerin und Gründungspräsidentin der Jungen EVP Schweiz gewesen.
In ihrer Antritts­rede vor den Delegierten stellte Lilian Studer die Wertegrundlage der EVP ins Zentrum: Diese umfasse die Werte der Nachhaltigkeit, der Gerechtigkeit sowie der Menschenwürde, sei «unvergänglich» und auch auf die grossen Herausforderungen der aktuellen Schweizer Politik anwendbar. Diese Herausforderungen ortete sie vor allem bei den lang­fris­ti­gen Fol­gen der Covid-19-Pan­de­mie, dem Kli­ma­schutz, dem Dia­log mit der EU und einer gene­ra­tio­nen­ge­rech­ten Sanie­rung der Sozi­al­werke.
In einem Interview mit der Aargauer Zeitung äusserte sich Studer zu ihren Zielen für die Partei: Dank einer besseren Kommunikation solle die EVP sichtbarer werden und stärker wahrgenommen werden. Konkrete Wachstumsziele formulierte Studer aber nicht, auch wenn sie den «Wunsch» habe, den Wählendenanteil zu steigern und etwa in den katholisch geprägten Kantonen, wo die traditionell reformierte EVP bisher kaum eine Rolle spielte, stärker zu werden. Die Geschichte mache dies aber schwierig. Zur Bundesratspartei solle die EVP unter ihr jedenfalls nicht werden. Die Rolle als «Nischenpartei» habe auch Vorteile, weil sie der EVP mehr Spielraum als den grossen Parteien biete, «um uns selbst zu sein und unsere Werte zu vertreten». Weil die Partei mit ihren Werten nicht immer ins klassische Links-rechts-Schema passe, könne sie auch die Rolle einer Brückenbauerpartei übernehmen.

EVP mit neuer Präsidentin

Im Juni 2019 beantragte Kathy Riklin (cvp, ZH), synthetische Pestizide zukünftig statt dem reduzierten dem normalen Mehrwertsteuersatz zu unterstellen. Der Bundesrat stellte sich ablehnend zur Motion und begründete die aktuelle Einstufung damit, dass Vorleistungen für die Landwirtschaft genauso wie Lebensmittel früher gänzlich von der Warenumsatzsteuer befreit gewesen seien, um eine Verteuerung der Lebensmittelproduktion zu verhindern. Später habe man sie gemeinsam dem reduzierten Satz zugeteilt, nun wolle man die verschiedenen Vorleistungen nicht unterschiedlich besteuern. Zudem erwartete der Bundesrat von der vorgeschlagenen Änderung keine starke Lenkungswirkung, da die Erhöhung grösstenteils als Vorsteuer abgezogen werden könne. Er empfahl die Motion folglich zur Ablehnung. In der Sommersessin 2021 nahm der Nationalrat die mittlerweile aufgrund des Ausscheidens der Motionärin aus dem Rat von Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) übernommene Motion mit 119 zu 61 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) an. Zuvor hatte Gugger im Nationalrat darauf hingewiesen, dass die Lenkungswirkung, wenn nicht bei der Landwirtschaft, dann zumindest bei den Privatanwendungen auftreten könne, welche 10 bis 20 Prozent der Nutzung der Pflanzenschutzmittel ausmache und bei welchen keine Vorsteuer abgezogen werden könne.

Pestizide sind dem normalen Mehrwertsteuersatz zu unterstellen (Mo. 19.3783)
Dossier: Développement de la TVA dans le cadre d'une économie numérisée et mondialisée – une affaire fédérale (MCF 21.019) et le chemin pour y arriver