Am 1. Mai 2024 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Serbien. Mit dieser Botschaft soll das bestehende Abkommen an die BEPS-Mindeststandards der OECD angepasst werden, so der Bundesrat. Damit reihte sich diese Änderung in eine ganze Reihe von angepassten Doppelbesteuerungsabkommen ein. In den vorangehenden Jahren waren beispielsweise bereits die Abkommen mit Slowenien und Armenien geändert worden. Mit der vorgesehenen Änderung werde das DBA mit Serbien insbesondere um eine Missbrauchsklausel und eine Amtshilfeklausel zum Informationsaustausch erweitert. Der Bundesrat ergänzte, dass das geänderte DBA nur für Serbien gelte; für Montenegro, welches früher zusammen mit Serbien einen einzigen Staat bildete, gelte weiterhin das ursprüngliche DBA.

Dossier: Conventions contre les doubles impositions