Auch Freiburg will eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter (Kt.Iv. 23.311)

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Im April 2024 gab die SGK-SR einer Standesinitiative des Kantons Freiburg, die eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter verlangte, einstimmig keine Folge. Grund dafür war, dass die Umsetzung dieses Anliegens im Rahmen einer bereits überwiesenen Kommissionsmotion (Mo. 23.3015) in der Zwischenzeit bereits angelaufen war. Aus diesem Grund hatten die SGK-SR, ihre Schwesterkommission und die beiden Räte zuvor bereits einer Standesinitiative aus dem Kanton Waadt keine Folge gegeben (Kt.Iv. 22.301).

In der Sommersession 2024 folgte der Ständerat dem Antrag seiner Kommission und beschloss, der Standesinitiative des Kantons Freiburg, die eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter forderte, aus formalen Gründen keine Folge zu geben: In der Zwischenzeit war eine Motion mit entsprechender Forderung von beiden Räten überwiesen worden (Mo. 23.3015) und ein Vorentwurf zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes hatte das Anliegen schon aufgenommen. Die Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf befanden sich zum gegebenen Zeitpunkt noch in Auswertung.

Auch die SGK-NR schloss sich ihrer Schwesterkommission und dem Ständerat bezüglich der Forderung auf Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter an. Da das Anliegen bereits in eine laufende Revision des Erwerbsersatzgesetzes aufgenommen worden war – der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung befand sich zum gegebenen Zeitpunkt gerade in Arbeit – beschloss auch die SGK-NR, einer Standesinitiative des Kantons Freiburg mit ebendieser Forderung keine Folge zu geben.