Verena Herzog (svp, TG) forderte den Bundesrat Mitte Dezember 2022 mit einem Postulat dazu auf, einen Bericht zu erstellen, der die Erweiterungen des Leistungskatalogs von Krankenkassen in der OKP seit der Einführung des neuen KVG evaluiert und dabei ein spezielles Augenmerk auf die Bevölkerungszunahme legt. Zusätzlich soll untersucht werden, welche Leistungen der Krankenkassen an die Zusatzversicherungen ausgelagert werden könnten, um so die Prämienzahlenden zu entlasten. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da der Grossteil der OKP-Kosten auf Ärztinnen und Ärzte entfalle, bei denen es keinen abschliessenden Leistungskatalog gebe, sondern darauf vertraut werde, dass die ärztlichen Leistungen den WZW-Kriterien entsprächen. Ausserdem existierten für die Evaluation der Leistungen der OKP bereits Prozesse wie beispielsweise das HTA-Programm. Eine Auslagerung der Leistungen – wie es das Postulat fordere – komme für den Bundesrat nicht in Frage, da die gesamte Bevölkerung einen ausreichenden Zugang zur Grundversorgung haben müsse.

Der Vorstoss gelangte in der Sommersession 2024 in den Nationalrat, wo er von einer Fraktionskollegin der Postulantin, Vroni Thalmann-Bieri (svp, LU), übernommen wurde. Thalmann-Bieri störte sich in ihrem Redebeitrag primär an der Antwort des Bundesrates, da sie keine konkreten Zahlen und Angaben beinhalte. Die grosse Anzahl von Mitunterzeichnenden zeige aber, dass es hier offenbar an Klarheit fehle, wobei der geforderte Bericht Transparenz schaffen würde. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stellte in ihrer Rede klar, dass die Gründe für den Anstieg der Krankenkassenprämien bekannt seien: die demografische Entwicklung, die Zunahme an Behandlungsmöglichkeiten durch medizinischen Fortschritt und das Mengenwachstum, das nicht medizinisch begründet werden könne. Dementsprechend werde sich der Bundesrat bei der Gesundheitsstrategie 2030 auf letzteren Punkt konzentrieren. Der Bundesrat habe dem Parlament zudem bereits verschiedene Massnahmen zur Kostensenkung unterbreitet, über die man nun diskutieren würde. Bei Annahme dieses Vorstosses drohe möglicherweise eine «Zweiklassenmedizin», wenn Leistungen vom KVG in die Zusatzversicherungen verschoben würden. Der Nationalrat entschied sich mit 128 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) für die Annahme des Postulats, wobei sich einzig die SP- und die Grünen-Fraktion gegen das Vorhaben stellten.