Das SEM reagierte mit verschiedenen Massnahmen auf die im Bericht von alt-Bundesrichter Oberholzer geäusserten Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitssituation in den Bundesasylzentren. So baute das Staatssekretariat in den Bereichen Sicherheit und Betreuung seine Präsenz in den Bundesasylzentren aus. Weiter setzte das SEM in den BAZ zusätzliche Betreuerinnen und Betreuer für die Konfliktprävention ein, was zusammen mit dem bereits vorgängig etablierten Gewaltpräventionskonzept zu einem signifikanten Rückgang der sicherheitsrelevanten Vorfälle führte. In einer Änderung der Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen, die Mitte Januar 2023 in Kraft trat, konkretisierte das SEM ferner die Bestimmungen zur Durchsuchung sowie zum Einsatz der sogenannten Besinnungsräumen aufgrund Abwendung einer unmittelbaren Gefahr. Weitere Massnahmen im Sicherheits- und Disziplinarbereich erforderten eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen.

Nicht zuletzt nahmen im November 2022 im Rahmen eines 18-monatigen Pilotprojektes zwei «externe Meldestellen» ihre Arbeit auf, die aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage administrativ nach wie vor dem SEM unterstanden. Diese in unmittelbarer Nähe der Bundesasylzentren in Basel und Zürich errichteten und vom Schweizerischen Arbeitshilfswerk (SAH) betriebenen Stellen stehen Asylsuchenden und BAZ-Mitarbeitenden zur Deponierung derer Anliegen in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Sicherheit offen. Nach Ende der Laufzeit wird das Pilotprojekt evaluiert werden.

Dossier: Violence dans les centres fédéraux pour requérants d’asile et réactions politiques